Inzidenz liegt kurz vor 200: Was gilt dann?
Pandemie Im Landkreis Neu-Ulm könnten bald neue Regelungen gelten. Ein Blick auf die möglichen Maßnahmen
Landkreis Neu Ulm Kurz nach Ostern lag die Corona-Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm noch bei 68,5. Nur zwölf Tage später sieht die Lage schon wieder ganz anders aus. Landrat Thorsten Freudenberger (CSU) sprach jüngst von einer „schweren Zeit“, die dem Kreis bevorsteht. Am Montag, 19. April, erreichte die Sieben-Tage-Inzidenz nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) mit 198,6 beinahe den nächsten Schwellenwert. Was passiert, wenn die 200er-Marke überschritten wird? „Da ändert sich eigentlich nicht viel“, sagt Kerstin Weidner, Sprecherin des Neu-Ulmer Landratsamtes. Im Vergleich zu den aktuell geltenden CoronaRegeln im Kreisgebiet würde lediglich das „Click & Meet“-Modell im Einzelhandel wegfallen.
Auch in den Schulen bleibe die Situation unverändert. Kunden können derzeit noch einen konkreten Termin für den Einkauf im Geschäft buchen, sie müssen dann aber vor Ort ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen, das nicht länger als 24 Stunden zurückliegt. Das wäre dann nicht mehr möglich. Einkauf und Shopping wäre nur noch per „Click & Collect“erlaubt. Für lebenswichtige Bereiche wie Lebensmittelgeschäfte und Apotheken würde das aber weiterhin nicht gelten. Wie beim Überschreiten der 100er-Schwelle würden die neuen Regeln aber erst in Kraft treten, wenn die Corona-Inzidenz im Kreis Neu-Ulm an drei Tagen in Folge den Wert von 200 überschritten hat.
Das RKI vermeldete rund um den Kreis Neu-Ulm am Montag, 19. April, folgende Inzidenzwerte:
● Stadt Ulm 190,1
● Alb Donau Kreis 167,4
● Landkreis Biberach 189,3
● Landkreis Unterallgäu 209,2
● Landkreis Günzburg 285,0