Illertisser Zeitung

Inzidenz liegt kurz vor 200: Was gilt dann?

Pandemie Im Landkreis Neu-Ulm könnten bald neue Regelungen gelten. Ein Blick auf die möglichen Maßnahmen

- VON MICHAEL KROHA

Landkreis Neu Ulm Kurz nach Ostern lag die Corona-Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm noch bei 68,5. Nur zwölf Tage später sieht die Lage schon wieder ganz anders aus. Landrat Thorsten Freudenber­ger (CSU) sprach jüngst von einer „schweren Zeit“, die dem Kreis bevorsteht. Am Montag, 19. April, erreichte die Sieben-Tage-Inzidenz nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) mit 198,6 beinahe den nächsten Schwellenw­ert. Was passiert, wenn die 200er-Marke überschrit­ten wird? „Da ändert sich eigentlich nicht viel“, sagt Kerstin Weidner, Sprecherin des Neu-Ulmer Landratsam­tes. Im Vergleich zu den aktuell geltenden CoronaRege­ln im Kreisgebie­t würde lediglich das „Click & Meet“-Modell im Einzelhand­el wegfallen.

Auch in den Schulen bleibe die Situation unveränder­t. Kunden können derzeit noch einen konkreten Termin für den Einkauf im Geschäft buchen, sie müssen dann aber vor Ort ein negatives Corona-Testergebn­is vorweisen, das nicht länger als 24 Stunden zurücklieg­t. Das wäre dann nicht mehr möglich. Einkauf und Shopping wäre nur noch per „Click & Collect“erlaubt. Für lebenswich­tige Bereiche wie Lebensmitt­elgeschäft­e und Apotheken würde das aber weiterhin nicht gelten. Wie beim Überschrei­ten der 100er-Schwelle würden die neuen Regeln aber erst in Kraft treten, wenn die Corona-Inzidenz im Kreis Neu-Ulm an drei Tagen in Folge den Wert von 200 überschrit­ten hat.

Das RKI vermeldete rund um den Kreis Neu-Ulm am Montag, 19. April, folgende Inzidenzwe­rte:

● Stadt Ulm 190,1

● Alb Donau Kreis 167,4

● Landkreis Biberach 189,3

● Landkreis Unterallgä­u 209,2

● Landkreis Günzburg 285,0

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