Unfallfahrer war wohl massiv betrunken
Gegen den Mann, der in Neu-Ulm Bahnschranken umkurvt und einen schweren Unfall verursacht hatte, wird weiter ermittelt. Eine Analyse bestätigt einen Verdacht.
Neu-Ulm Rund zwei Monate nach dem schweren Unfall am Bahnübergang an der Reuttier Straße in Neu-Ulm laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft weiter. Im Raum stehen unter anderem die Vorwürfe des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und der Gefährdung des Straßenverkehrs. Dem 33 Jahre alten Mann, der mit seinem Kastenwagen die geschlossenen Halbschranken umkurvt hatte, könnte eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. Ein Analyseergebnis bestätigt einen Verdacht der Behörden.
Am Samstag, 23. Juli, hatte der Mann um 23.50 Uhr trotz geschlossener Halbschranken und rot leuchtender Ampel versucht, den Bahnübergang zu überqueren und stadtauswärts zu fahren. Die Zugführerin eines Regionalexpresses bremste voll, dennoch erfasste der Zug den Kleintransporter. Der Fahrer überlebte den Unfall. Bereits zwei Tage nach dem Zusammenstoß sagte Thorsten Thamm, Sprecher der Staatsanwaltschaft Memmingen: „Angesichts seines Verhaltens ist es denkbar, dass er berauschende Substanzen eingenommen hatte.“
Inzwischen liegt nach Angaben des Oberstaatsanwalts das Ergebnis der Blutalkoholuntersuchung vor. Einen genauen Wert könne er aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht nennen, teilt Thamm mit. Aber: Der Wert habe den Bereich der „absoluten Fahruntüchtigkeit“, von der ab 1,1 Promille gesprochen wird, „nicht unerheblich überschritten“. Die Polizei ging nach dem Bahnunfall von Vorsatz aus. „Man muss davon ausgehen, dass er das absichtlich gemacht hat. Die Schranken kann man nicht aus Versehen umfahren“, sagte Sprecher Dominic Geißler. Das Ermittlungsverfahren ist nach Angaben von Oberstaatsanwalt Thamm aber noch nicht abgeschlossen. Welche Strafe dem Beschuldigten droht, sei daher noch unklar. Es geht auch um die Frage, ob die Anklagebehörde gleichermaßen von Vorsatz ausgeht – oder von einer fahrlässigen Handlung. Möglich wäre laut Gesetz eine Geldstrafe, aber auch eine Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu fünf Jahren.
Der Zug hatte den Transporter mitgerissen und zerfetzt, ohne die Schrankenanlage zu beschädigen. Die Reparaturarbeiten an den Einrichtungen der Bahn begannen in den frühen Morgenstunden, ab Sonntagvormittag gegen 9 Uhr verkehrten die Züge wieder. In der Zwischenzeit pendelten einer Bahn-Sprecherin zufolge Taxis zwischen Ulm und Senden, die bei Bedarf dann auch bis Memmingen fuhren.