Illertisser Zeitung

Unfallfahr­er war wohl massiv betrunken

Gegen den Mann, der in Neu-Ulm Bahnschran­ken umkurvt und einen schweren Unfall verursacht hatte, wird weiter ermittelt. Eine Analyse bestätigt einen Verdacht.

- Von Sebastian Mayr

Neu-Ulm Rund zwei Monate nach dem schweren Unfall am Bahnüberga­ng an der Reuttier Straße in Neu-Ulm laufen die Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft weiter. Im Raum stehen unter anderem die Vorwürfe des gefährlich­en Eingriffs in den Bahnverkeh­r und der Gefährdung des Straßenver­kehrs. Dem 33 Jahre alten Mann, der mit seinem Kastenwage­n die geschlosse­nen Halbschran­ken umkurvt hatte, könnte eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. Ein Analyseerg­ebnis bestätigt einen Verdacht der Behörden.

Am Samstag, 23. Juli, hatte der Mann um 23.50 Uhr trotz geschlosse­ner Halbschran­ken und rot leuchtende­r Ampel versucht, den Bahnüberga­ng zu überqueren und stadtauswä­rts zu fahren. Die Zugführeri­n eines Regionalex­presses bremste voll, dennoch erfasste der Zug den Kleintrans­porter. Der Fahrer überlebte den Unfall. Bereits zwei Tage nach dem Zusammenst­oß sagte Thorsten Thamm, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Memmingen: „Angesichts seines Verhaltens ist es denkbar, dass er berauschen­de Substanzen eingenomme­n hatte.“

Inzwischen liegt nach Angaben des Oberstaats­anwalts das Ergebnis der Blutalkoho­luntersuch­ung vor. Einen genauen Wert könne er aus Gründen des Persönlich­keitsschut­zes nicht nennen, teilt Thamm mit. Aber: Der Wert habe den Bereich der „absoluten Fahruntüch­tigkeit“, von der ab 1,1 Promille gesprochen wird, „nicht unerheblic­h überschrit­ten“. Die Polizei ging nach dem Bahnunfall von Vorsatz aus. „Man muss davon ausgehen, dass er das absichtlic­h gemacht hat. Die Schranken kann man nicht aus Versehen umfahren“, sagte Sprecher Dominic Geißler. Das Ermittlung­sverfahren ist nach Angaben von Oberstaats­anwalt Thamm aber noch nicht abgeschlos­sen. Welche Strafe dem Beschuldig­ten droht, sei daher noch unklar. Es geht auch um die Frage, ob die Anklagebeh­örde gleicherma­ßen von Vorsatz ausgeht – oder von einer fahrlässig­en Handlung. Möglich wäre laut Gesetz eine Geldstrafe, aber auch eine Freiheitss­trafe von einem Monat bis zu fünf Jahren.

Der Zug hatte den Transporte­r mitgerisse­n und zerfetzt, ohne die Schrankena­nlage zu beschädige­n. Die Reparatura­rbeiten an den Einrichtun­gen der Bahn begannen in den frühen Morgenstun­den, ab Sonntagvor­mittag gegen 9 Uhr verkehrten die Züge wieder. In der Zwischenze­it pendelten einer Bahn-Sprecherin zufolge Taxis zwischen Ulm und Senden, die bei Bedarf dann auch bis Memmingen fuhren.

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Foto: Thomas Heckmann (Archivfoto) Der Bahnüberga­ng Reuttier Straße im Neu-Ulmer Stadtteil Schwaighof­en in der Unfallnach­t.

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