So geht es im Doppelmord-Prozess weiter
Die Einlassung des Hauptangeklagten Patrick O. im Prozess um den Doppelmord von Altenstadt kam unerwartet. Das Gericht hat nun darauf reagiert und verändert den Ablauf.
Das kam auch für Jürgen Brinkmann, den Vizepräsidenten des Landgerichtes Memmingen, überraschend: Der Hauptangeklagte Patrick O. im Prozess um den Doppelmord von Altenstadt hatte bislang eisern geschwiegen und keinerlei Angaben gemacht. An diesem Donnerstag aber legte er nun doch in Form einer geschlossenen Einlassung ein Geständnis ab. Das wurde von einem seiner Rechtsanwälte verlesen. Patrick O. räumte demnach ein, seinen Vater und dessen Ehefrau getötet zu haben. Wie sich am Tag danach herausstellt, wird diese dann doch recht unerwartete Entwicklung Auswirkungen auf den Fortgang der Gerichtsverhandlung haben.
Brinkmann selbst habe eine Minute nach Beginn des Prozesstermins am Donnerstag Bescheid bekommen, dass der Angeklagte Patrick O. sein Schweigen brechen möchte. „Niemand wusste das“, sagt er. Sofort sei in den Gerichtssaal
geeilt und informierte im Nachgang die an diesem Tag nicht anwesende Presse.
Die Einlassung selbst war für unsere Redaktion nicht zu bekommen. Auch nicht über die Verteidigung des Angeklagten. Alexander Kühne, einer der beiden Rechtsanwälte von Patrick O., will auf Nachfrage
kein „Statement“abgeben. Insofern kann auch Gerichtssprecher Brinkmann nur spekulieren, warum es nun doch zu den getätigten Angaben kam. Aus seiner Sicht aber passe der Inhalt der Einlassung in weiten Teilen mit den bisherigen Ergebnissen der Hauptverhandlung überein. Einzig eine
Sache lässt die Kammer offenbar stutzig werden. So soll Patrick O. mitgeteilt haben, dass er seinen Vater nicht gewürgt, sondern weggestoßen habe. Karl O. soll danach leblos am Boden liegen geblieben sein.
Um das zu verifizieren, wird der Ulmer Rechtsmediziner Sebastian
Kunz, der bereits am Dienstag ausführlich über den mutmaßlichen Hergang der Tötung ausgesagt hatte, erneut in den Zeugenstand treten. Passieren soll das nicht wie geplant am 16. April. Dieser Termin fällt aus, weiter geht es laut Brinkmann am Donnerstag, 18. April. An diesem Tag soll Kunz eine Einschätzung abgeben, ob das, was der Hauptangeklagte nun preisgab, mit den festgestellten Verletzungen beim Getöteten in Einklang zu bringen ist.
Im Fokus steht demnach eine Verletzung innen am Kehlkopf. Während die Ehefrau des Karl O. durch zahlreiche Messerstiche getötet wurde, ging Kunz laut seines Berichts bei Karl O. davon aus, dass dieser durch Ersticken starb.
Die ebenfalls wegen Mordes angeklagte Ehefrau von Patrick O., Julia O., soll laut seiner Aussage an der Tat doch nicht direkt beteiligt gewesen sein, sondern währenddessen vor dem Haus gewartet haben.
Der Fortgang des Prozesses verändere sich nicht, so der Gerichtssprecher. Demnach ist ein Urteil weiterhin am 2. Mai zu erwarten.