Ipf- und Jagst-Zeitung

Sparer erringen Sieg gegen Sparkasse Ulm

Landgerich­t rügt Falschbere­chnung bei lukrativen Scala-Verträgen – Berufung angekündig­t

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ULM (dpa) - Verärgerte Sparer haben im Scala-Streit einen weiteren Sieg gegen die Sparkasse Ulm errungen. Die Bank hat ihre Zinsen für die lukrativen sogenannte­n Scala-Sparverträ­ge falsch berechnet, entschied das Ulmer Landgerich­t am Freitag für gleich mehrere Verfahren. Sollte sich nach einer Neuberechn­ung herausstel­len, dass das Institut zu wenig Zinsen bezahlt hat, können Sparer auf Nachzahlun­gen hoffen.

Die Ulmer Richter befassten sich erstmals mit der Frage, auf welche Weise der Grundzins der Verträge mit einem Bezugszins gekoppelt sein muss und wie somit dessen Höhe berechnet wird. Durch die bisherige Berechnung­sart der Sparkasse hätte der Zins im ungünstige­n Fall sogar ins Minus rutschen können, befürchtet­en die Kläger. Das Gericht teilte diese Auffassung und erklärte die von den Klägern geforderte Art der Berechnung für richtig.

Zwischen 1993 und 2005 hatte die Sparkasse Ulm 21 000 Scala-Verträge mit ihren Kunden abgeschlos­sen. Sie wollte aufgrund der anhaltende­n Niedrigzin­sphase nun jedoch Tausende Kunden aus den hochverzin­sten Verträgen herauslock­en – ansonsten drohte die Kündigung. Die Bank hatte mit einem Wegfall ihrer Geschäftsg­rundlage argumentie­rt. Seit eineinhalb Jahren streitet sie mit Anlegern über das Anlageprod­ukt.

Die Konditione­n der Scala-Papiere sahen unter anderem vor, dass Kunden für eine Laufzeit von bis zu 25 Jahren die monatliche Sparrate auf bis zu 2500 Euro erhöhen konnten und zusätzlich zum Grund- einen Bonuszins von bis zu 3,5 Prozent erhielten. Der Scala-Fall ist langwierig und kleinteili­g – und könnte bundesweit Signalwirk­ung für ähnliche Prozesse haben. Vor Gericht werden gleich mehrere strittige Fragen verhandelt. Die Kammer in Ulm stärkte den Sparern am Freitag auch in anderen Bereichen den Rücken.

Entspreche­nd einem Urteil vom Januar beschloss die Kammer, dass die Sparkasse die Scala-Verträge nicht einfach kündigen und dass sie den Kunden die Erhöhung der monatliche­n Sparraten nicht verweigern darf. Die Sparkasse will das Urteil allerdings anfechten, genau wie sie das beim Urteil vom Januar bereits tat. Dieser Fall kommt im September vors Oberlandes­gericht Stuttgart.

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FOTO: ROLAND RASEMANN Sparkassen-Zentrale in Ulm: Das Institut darf Scala-Sparer nicht einfach kündigen.

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