Sparer erringen Sieg gegen Sparkasse Ulm
Landgericht rügt Falschberechnung bei lukrativen Scala-Verträgen – Berufung angekündigt
ULM (dpa) - Verärgerte Sparer haben im Scala-Streit einen weiteren Sieg gegen die Sparkasse Ulm errungen. Die Bank hat ihre Zinsen für die lukrativen sogenannten Scala-Sparverträge falsch berechnet, entschied das Ulmer Landgericht am Freitag für gleich mehrere Verfahren. Sollte sich nach einer Neuberechnung herausstellen, dass das Institut zu wenig Zinsen bezahlt hat, können Sparer auf Nachzahlungen hoffen.
Die Ulmer Richter befassten sich erstmals mit der Frage, auf welche Weise der Grundzins der Verträge mit einem Bezugszins gekoppelt sein muss und wie somit dessen Höhe berechnet wird. Durch die bisherige Berechnungsart der Sparkasse hätte der Zins im ungünstigen Fall sogar ins Minus rutschen können, befürchteten die Kläger. Das Gericht teilte diese Auffassung und erklärte die von den Klägern geforderte Art der Berechnung für richtig.
Zwischen 1993 und 2005 hatte die Sparkasse Ulm 21 000 Scala-Verträge mit ihren Kunden abgeschlossen. Sie wollte aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase nun jedoch Tausende Kunden aus den hochverzinsten Verträgen herauslocken – ansonsten drohte die Kündigung. Die Bank hatte mit einem Wegfall ihrer Geschäftsgrundlage argumentiert. Seit eineinhalb Jahren streitet sie mit Anlegern über das Anlageprodukt.
Die Konditionen der Scala-Papiere sahen unter anderem vor, dass Kunden für eine Laufzeit von bis zu 25 Jahren die monatliche Sparrate auf bis zu 2500 Euro erhöhen konnten und zusätzlich zum Grund- einen Bonuszins von bis zu 3,5 Prozent erhielten. Der Scala-Fall ist langwierig und kleinteilig – und könnte bundesweit Signalwirkung für ähnliche Prozesse haben. Vor Gericht werden gleich mehrere strittige Fragen verhandelt. Die Kammer in Ulm stärkte den Sparern am Freitag auch in anderen Bereichen den Rücken.
Entsprechend einem Urteil vom Januar beschloss die Kammer, dass die Sparkasse die Scala-Verträge nicht einfach kündigen und dass sie den Kunden die Erhöhung der monatlichen Sparraten nicht verweigern darf. Die Sparkasse will das Urteil allerdings anfechten, genau wie sie das beim Urteil vom Januar bereits tat. Dieser Fall kommt im September vors Oberlandesgericht Stuttgart.