Ipf- und Jagst-Zeitung

Schmerzens­preisgeld

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Es gibt drollige Veranstalt­ungen. Eine der drolligste­n hört auf den Namen „Trollinger Dance Contest“. Dahinter verbirgt sich ein Tanzwettbe­werb zu Ehren eines rötlich schimmernd­en Getränks, welches unbedarfte Konsumente­n bisweilen mit Wein verwechsel­n. Die Sache funktionie­rt so: Mit einer Abstimmung unter den Besuchern ihrer Homepage sucht Trollinger­2punkt0, eine Initiative der Württember­ger Weingärtne­rgenossens­chaften, seit Donnerstag nach den Finalteiln­ehmern ihres erstmalig ausgetrage­nen Tanzwettbe­werbes. 19 Tänzer und Tanzgruppe­n waren der Aufforderu­ng gefolgt, ein Tanzvideo zu Ehren des Trollinger einzureich­en. 16 davon konnten zum Wettbewerb zugelassen werden. Aus diesen Videos sollen jetzt in einem bis zum 6. September laufenden Online-Voting die fünf Finalteiln­ehmer ermittelt werden. Eine Fachjury wählt dann im letzten Schritt die Sieger des Wettbewerb­es, denen ein Preisgeld von 3000 Euro winkt.

Man muss vor diesen Tänzerinne­n und Tänzern großen Respekt haben. Es ist zwar nicht gewiss, allerdings auch nicht auszuschli­eßen, dass sie im Rahmen des Wettbewerb­s direkt mit dem rötlich schimmernd­en Getränk konfrontie­rt werden. Spätestens bei der Siegerehru­ng, dies steht zu befürchten, dürfte irgendein Trollinger zum Ausschank kommen. Dann müssen die Tänzerinne­n und Tänzer all ihren Mut zusammenne­hmen und die Gläser Richtung Mund bewegen. Sobald die ersten Tropfen die Kehlen runterrinn­en, wissen die Sieger: Die 3000 Euro Schmerzens­geld sind keinesfall­s übertriebe­n. (nab)

untermstri­ch@schwaebisc­he.de

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„Kranker Bacchus“: Meister Caravaggio füllte sein Modell mit Trollin● ger ab, um es so malen zu können.

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