Schmerzenspreisgeld
Es gibt drollige Veranstaltungen. Eine der drolligsten hört auf den Namen „Trollinger Dance Contest“. Dahinter verbirgt sich ein Tanzwettbewerb zu Ehren eines rötlich schimmernden Getränks, welches unbedarfte Konsumenten bisweilen mit Wein verwechseln. Die Sache funktioniert so: Mit einer Abstimmung unter den Besuchern ihrer Homepage sucht Trollinger2punkt0, eine Initiative der Württemberger Weingärtnergenossenschaften, seit Donnerstag nach den Finalteilnehmern ihres erstmalig ausgetragenen Tanzwettbewerbes. 19 Tänzer und Tanzgruppen waren der Aufforderung gefolgt, ein Tanzvideo zu Ehren des Trollinger einzureichen. 16 davon konnten zum Wettbewerb zugelassen werden. Aus diesen Videos sollen jetzt in einem bis zum 6. September laufenden Online-Voting die fünf Finalteilnehmer ermittelt werden. Eine Fachjury wählt dann im letzten Schritt die Sieger des Wettbewerbes, denen ein Preisgeld von 3000 Euro winkt.
Man muss vor diesen Tänzerinnen und Tänzern großen Respekt haben. Es ist zwar nicht gewiss, allerdings auch nicht auszuschließen, dass sie im Rahmen des Wettbewerbs direkt mit dem rötlich schimmernden Getränk konfrontiert werden. Spätestens bei der Siegerehrung, dies steht zu befürchten, dürfte irgendein Trollinger zum Ausschank kommen. Dann müssen die Tänzerinnen und Tänzer all ihren Mut zusammennehmen und die Gläser Richtung Mund bewegen. Sobald die ersten Tropfen die Kehlen runterrinnen, wissen die Sieger: Die 3000 Euro Schmerzensgeld sind keinesfalls übertrieben. (nab)
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