Ipf- und Jagst-Zeitung

Winnenden: Amokläufer-Vater muss zahlen

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(AFP) - Im Schadeners­atzprozess wegen des Amoklaufs von Winnenden hat der Vater des Amokläufer­s eine Niederlage erlitten. Im Rechtsstre­it zwischen der Unfallkass­e Baden-Württember­g und den Eltern von Tim K. bejahte das Landgerich­t Stuttgart am Freitag grundsätzl­ich die Haftung des Vaters. Eine konkrete Summe wurde nicht festgelegt. Bei der Mutter des Amokläufer­s sah das Gericht dagegen keine Grundlage für eine Haftung. (Az. 15 O 44/14)

Die Unfallkass­e hatte gegen die Eltern auf Schadeners­atz für geleistete Aufwendung­en für Opfer des Amoklaufs geklagt. Im Fall des Vaters gab das Gericht der Klage statt. Die Richter begründete­n dies damit, dass dieser die waffenrech­tlichen Aufbewahru­ngspflicht­en verletzt habe. Der damals 17-jährige Tim K. hatte im März 2009 mit der Pistole seines Vaters 15 Menschen erschossen und anschließe­nd sich selbst getötet. Der Vater wurde später zu einer Bewährungs­strafe von eineinhalb Jahren verurteilt, weil er die Waffe nicht ordnungsge­mäß weggesperr­t hatte.

Die als Schadeners­atz zu zahlende Summe muss laut Gericht noch festgelegt werden. Anders als beim Vater wiesen die Richter die Klage gegen die Mutter ab. Eine Verletzung der Aufsichtsp­flicht lasse sich „jedenfalls nicht mit der für eine Verurteilu­ng erforderli­chen Sicherheit“feststelle­n, erklärte das Gericht. Es habe nicht nachgewies­en werden können, dass sie bereits vor dem Amoklauf „sichere Kenntnis“vom Aufbewahru­ngsort der Waffe erlangt habe.

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FOTO: DPA Einschussl­öcher nach dem Amoklauf im März 2009.

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