Winnenden: Amokläufer-Vater muss zahlen
(AFP) - Im Schadenersatzprozess wegen des Amoklaufs von Winnenden hat der Vater des Amokläufers eine Niederlage erlitten. Im Rechtsstreit zwischen der Unfallkasse Baden-Württemberg und den Eltern von Tim K. bejahte das Landgericht Stuttgart am Freitag grundsätzlich die Haftung des Vaters. Eine konkrete Summe wurde nicht festgelegt. Bei der Mutter des Amokläufers sah das Gericht dagegen keine Grundlage für eine Haftung. (Az. 15 O 44/14)
Die Unfallkasse hatte gegen die Eltern auf Schadenersatz für geleistete Aufwendungen für Opfer des Amoklaufs geklagt. Im Fall des Vaters gab das Gericht der Klage statt. Die Richter begründeten dies damit, dass dieser die waffenrechtlichen Aufbewahrungspflichten verletzt habe. Der damals 17-jährige Tim K. hatte im März 2009 mit der Pistole seines Vaters 15 Menschen erschossen und anschließend sich selbst getötet. Der Vater wurde später zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, weil er die Waffe nicht ordnungsgemäß weggesperrt hatte.
Die als Schadenersatz zu zahlende Summe muss laut Gericht noch festgelegt werden. Anders als beim Vater wiesen die Richter die Klage gegen die Mutter ab. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht lasse sich „jedenfalls nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit“feststellen, erklärte das Gericht. Es habe nicht nachgewiesen werden können, dass sie bereits vor dem Amoklauf „sichere Kenntnis“vom Aufbewahrungsort der Waffe erlangt habe.