Sehnsucht nach legalem Rausch
Hanf pflanzen, ernten und rauchen: Davon träumen Anhänger der Cannabis Social Clubs – Auch in Stuttgart gibt es einen
(lsw) - Timo Strohmenger ist 43 Jahre alt, betreibt seit elf Jahren in Stuttgart ein Restaurant – und konsumiert regelmäßig Cannabis. „Es ist eine Diskriminierung“, schimpft er über das Verbot der Droge. „Ich will mich nicht in die Ecke stellen lassen: Rastafari – der kriegt nichts hin.“Vor einem Jahr hat er den Cannabis Social Club (CSC) Stuttgart gegründet. Ziel der Gruppe ist ein Verein, dessen erwachsene Mitglieder Hanf selbst anbauen und zum Selbstkostenpreis konsumieren. Die aktuelle politische Debatte um eine Cannabis-Legalisierung macht den Hanf-Konsumenten Hoffnung.
Im Juli hatte sich Bremens neuer Regierungschef Carsten Sieling (SPD) als erster Ministerpräsident für eine Legalisierung von Cannabis ausgesprochen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) schloss sich grundsätzlich an. Die Grünen haben im März einen Entwurf für ein Cannabiskontrollgesetz vorgelegt. Der Bremer Strafrechtsprofessor Lorenz Böllinger fordert eine gesetzliche „Experimentierklausel“für Modellprojekte zur Cannabisabgabe. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) lehnt eine Freigabe der Droge allerdings ab. Rund 0,5 Prozent der Erwachsenen gelten laut Drogen- und Suchtbericht als süchtig nach Cannabis: rund 405 000 Menschen bundesweit, 53 000 im Südwesten.
Grundsätzlich sind Anbau, Konsum und Handel mit Cannabis nach dem Betäubungsmittelgesetz in Deutschland verboten. Geringe Mengen zum Eigengebrauch dürfen die Konsumenten aber besitzen. Die Länder legen fest, was gering bedeutet. In Baden-Württemberg sind es wie in den meisten Ländern sechs Gramm, in Berlin beispielsweise zehn Gramm.
Aktuell muss das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Ausnahmen beim Anbau und bei der Abgabe erlauben. Im Juni wurde nach Angaben der Behörde erstmals ein Antrag aus „öffentlichem Interesse“gestellt: Der Bezirk Berlin-Kreuzberg will Cannabis-Verkaufsstellen einrichten. Der Antrag werde geprüft, sagte eine Institutssprecherin. Anträge für einen CSC als eingetragener Verein habe es noch nie gegeben. Bundesweit soll es laut dem Deutschen Hanfverband knapp ein Dutzend aktiver Gruppen geben. Der Verband verweist auf Belgien und Spanien, wo es dieses Angebot bereits seit Jahren gibt.
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen ( DHS) bewertet die Idee des CSC grundsätzlich positiv. „Es ist ungewöhnlich, weil es zwar einen Konsumentenmarkt eröffnet, aber das Produkt dem Handel entzieht“, sagt DHS-Geschäftsführer Raphael Gaßmann. Auch die Landesstelle für Suchtfragen in BadenWürttemberg hält die CSCs für eine gute Möglichkeit.
Die DHS fordert eine Überprüfung der Gesetzeslage. „Niemand ist damit glücklich, wie es jetzt ist“, sagt Gaßmann. „Die gegenwärtige Situation verhindert auch nicht, dass Minderjährige konsumieren.“Sollte es eine Neuregelung im Sinne einer Legalisierung geben, sei ein rigider Jugendschutz entscheidend.
Suchtexperte gegen Legalisierung
Rainer Thomasius, Suchtexperte vom Universitätsklinikum Hamburglehnt die CSC ebenso wie eine Legalisierung von Cannabis strikt ab. „In Ländern mit repressiver Cannabis-Politik konsumieren Kinder und Jugendliche weniger als in Ländern mit einer liberalen Cannabis-Politik“, sagt Thomasius. Es sei nicht machbar, Cannabis zu legalisieren und die Jugendlichen davor zu schützen. Es gebe klare Hinweise, dass regelmäßiger Cannabis-Konsum bei Jugendlichen zu Hirnschädigungen führe. Der Deutsche Hanfverband lobt die CSCIdee, sieht sie allerdings nicht als Lösung des Schwarzmarktproblems. Wer nicht Mitglied in einem Verein werden wolle, werde sich sein Cannabis wohl andernorts besorgen, sagte ein Sprecher. Positiv sei, dass die Vereine keine Werbung machten und Jugendliche nicht in Geschäften an Cannabis-Angeboten vorbeikämen. Für die Konsumenten würden die Preise sinken, und sie könnten die Qualität kontrollieren.
Der Bremer Strafrechtsprofessor Lorenz Böllinger fordert seit Jahrzehnten eine Entkriminalisierung von Cannabis. „Einer dieser Wege sind die Cannabis Social Clubs“, sagt er. Mit anderen Experten will er um den Jahreswechsel einen Vorschlag für eine „Experimentierklausel“im Betäubungsmittelgesetz vorlegen.
In Stuttgart hat der CSC seine Idee im städtischen Bürgerhaushalt zur Abstimmung gestellt. Die Stuttgarter konnten wählen, für welche Projekte die Stadt Geld ausgeben solle: Der CSC kam auf Platz 15 von 3732 Vorschlägen. Doch die Stadt winkt ab – und verweist an den Bund.