Pflegende Angehörige werden bessergestellt
Pflegekasse übernimmt Sozialversicherungsbeiträge
- Künftig soll die Pflegeversicherung Rentenbeiträge für Angehörige zahlen, die ein Familienmitglied mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage, pflegen. Das geht aus einer Gesetzesvorlage zur Pflegestärkung hervor, die am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Bedingung für die Unterstützung ist, dass der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad zwei hat. Die Höhe der Rentenbeiträge, die von der Pflegeversicherung gezahlt werden, soll sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit richten. Bei Pflegegrad fünf sollen es bis zu 100 Prozent der Bezugsgröße sein, auf die der Beitrag entrichtet wird.
Aktuell beträgt dieser Wert 2835 Euro pro Monat in den alten und 2415 Euro in den neuen Bundesländern. In der Arbeitslosenversicherung soll eine umfassende Versicherungspflicht für pflegende Angehörige eingeführt werden. Die Beitragsübernahme der Arbeitslosenversicherung beschränkte sich für sie bisher auf sechs Monate. Nun kann es auch darüber hinausgehen. Damit werde der Versicherungsschutz für den Fall der Arbeitslosigkeit im Anschluss an eine Pflegetätigkeit erheblich gestärkt, heißt es in der Vorlage des Bundesgesundheitsministers. Die Pflegekassen werden verpflichtet, Schulungen und Kurse für pflegende Angehörige anzubieten.
Nach den Plänen soll das bisherige System der drei Pflegestufen auf künftig fünf Pflegegrade umgestellt werden. Kein Pflegebedürftiger, der heute schon Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalte, werde durch das neue Gesetz schlechtergestellt. Eine neue Einstufung ist nicht erforderlich. Durch den neuen Pflegegrad eins würden auch Menschen erreicht, die bisher noch keinerlei Unterstützung erhalten hätten. „Wir rechnen mittelfristig mit bis zu 500 000 Menschen, die dadurch neu Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten“, heißt es im Entwurf.
Einheitlicher Eigenbeitrag
Der finanzielle Eigenbeitrag, der von den Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen zu zahlen, wird in den Pflegegraden zwei bis fünf einheitlich festgelegt: „Dadurch muss niemand mehr befürchten, dass bei steigendem Pflegebeitrag der pflegebedingte Eigenanteil steigt.“Nach früheren Angaben des Ministeriums sollen es im Schnitt 580 Euro Eigenbeitrag sein. Finanziert werden soll die Reform durch eine Pflegebeitragserhöhung von 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent sowie auf 2,8 Prozent für Kinderlose.