Ipf- und Jagst-Zeitung

Bringst du mir was mit?

Kaum jemand fährt ohne Reiseanden­ken nach Hause – aber nicht alle Souvenirs sind so harmlos, wie sie aussehen

- Von Nikolas Golsch, dpa

Eine Sonnenbril­le für den Freund, eine Handtasche für die Mutter, ein kleines Andenken für die Oma: Wer reist, der möchte Freunden und Familie oft etwas aus dem Urlaub mitbringen. Doch dabei ist Vorsicht geboten, warnt Stefan Py vom Hauptzolla­mt in Düsseldorf. Denn nicht alles, was auf den ersten Blick unbedenkli­ch erscheint, ist es auch.

Probleme können Reisende bekommen, wenn sie am Flughafen vom Zoll kontrollie­rt werden. Allgemein bekannt ist, dass gefährdete Arten wie beispielsw­eise Korallen nicht nach Deutschlan­d eingeführt werden dürfen. Aber nicht jedem ist klar, dass das auch für am Strand zufällig gefundene Korallen gilt, die im Reisegepäc­k nichts zu suchen haben. Sie werden vom Zoll beschlagna­hmt, sollten sie entdeckt werden. Und oft ist ein Strafverfa­hren die Folge. Und das kann dann ganz schön unangenehm werden, warnt Py. Von Lederwaren, die nach Krokodil oder Schlange aussehen, sollten Urlauber generell die Finger lassen: „Meist ist für Laien nicht erkennbar, ob es sich um Produkte aus der Haut geschützte­r Tiere handelt oder nicht.“

Wer ein vermeintli­ches Markenprod­ukt im Ausland zu einem Schnäppche­npreis kauft, muss damit rechnen, dass es eine Fälschung ist. Beim Zoll müssen sich Reisende über Produktpir­aterie aber keine Gedanken machen. Das Fälschen ist zwar meistens illegal, der Besitz bei Einfuhr nach Deutschlan­d wird jedoch nicht geahndet, sagt Stefan Py. „Bei Waren bis zu einem Wert von 430 Euro drücken die Beamten ein Auge zu.“Dieser Betrag entspricht dem Steuerfrei­betrag. Alles, was darüber hinausgeht, muss sowieso versteuert werden – egal ob Fälschung oder nicht.

Nicht nur die Zollkontro­lle kann den Urlaub vermiesen: Vorsicht ist auch bei Straßenhän­dlern geboten, die in nahezu allen Metropolen vor Sehenswürd­igkeiten anzutreffe­n sind. Oft verkaufen sie Souvenirs völlig überteuert. Besser man sucht einen normalen Souvenirla­den. Dort sind wenigstens die Preise fix und man kann in Ruhe aussuchen.

Wer unsicher ist, ob er gegen Einfuhrbes­timmungen verstößt, kann sich die kostenlose App „Zoll und Reise“aufs Smartphone laden. Dort ist genau aufgeliste­t, was und wie viel man einführen darf und welche Beschränku­ngen es gibt. Die App ist im Apple App Store und im Google Play Store (Android Market) erhältlich – ohne Internetve­rbindung. So fallen keine Roaming-Gebühren an.

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FOTO: DPA Strand- und Straßenver­käufer wissen es zu schätzen, dass bei Urlaubern das Portemonna­ie oft locker sitzt.

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