Bringst du mir was mit?
Kaum jemand fährt ohne Reiseandenken nach Hause – aber nicht alle Souvenirs sind so harmlos, wie sie aussehen
Eine Sonnenbrille für den Freund, eine Handtasche für die Mutter, ein kleines Andenken für die Oma: Wer reist, der möchte Freunden und Familie oft etwas aus dem Urlaub mitbringen. Doch dabei ist Vorsicht geboten, warnt Stefan Py vom Hauptzollamt in Düsseldorf. Denn nicht alles, was auf den ersten Blick unbedenklich erscheint, ist es auch.
Probleme können Reisende bekommen, wenn sie am Flughafen vom Zoll kontrolliert werden. Allgemein bekannt ist, dass gefährdete Arten wie beispielsweise Korallen nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Aber nicht jedem ist klar, dass das auch für am Strand zufällig gefundene Korallen gilt, die im Reisegepäck nichts zu suchen haben. Sie werden vom Zoll beschlagnahmt, sollten sie entdeckt werden. Und oft ist ein Strafverfahren die Folge. Und das kann dann ganz schön unangenehm werden, warnt Py. Von Lederwaren, die nach Krokodil oder Schlange aussehen, sollten Urlauber generell die Finger lassen: „Meist ist für Laien nicht erkennbar, ob es sich um Produkte aus der Haut geschützter Tiere handelt oder nicht.“
Wer ein vermeintliches Markenprodukt im Ausland zu einem Schnäppchenpreis kauft, muss damit rechnen, dass es eine Fälschung ist. Beim Zoll müssen sich Reisende über Produktpiraterie aber keine Gedanken machen. Das Fälschen ist zwar meistens illegal, der Besitz bei Einfuhr nach Deutschland wird jedoch nicht geahndet, sagt Stefan Py. „Bei Waren bis zu einem Wert von 430 Euro drücken die Beamten ein Auge zu.“Dieser Betrag entspricht dem Steuerfreibetrag. Alles, was darüber hinausgeht, muss sowieso versteuert werden – egal ob Fälschung oder nicht.
Nicht nur die Zollkontrolle kann den Urlaub vermiesen: Vorsicht ist auch bei Straßenhändlern geboten, die in nahezu allen Metropolen vor Sehenswürdigkeiten anzutreffen sind. Oft verkaufen sie Souvenirs völlig überteuert. Besser man sucht einen normalen Souvenirladen. Dort sind wenigstens die Preise fix und man kann in Ruhe aussuchen.
Wer unsicher ist, ob er gegen Einfuhrbestimmungen verstößt, kann sich die kostenlose App „Zoll und Reise“aufs Smartphone laden. Dort ist genau aufgelistet, was und wie viel man einführen darf und welche Beschränkungen es gibt. Die App ist im Apple App Store und im Google Play Store (Android Market) erhältlich – ohne Internetverbindung. So fallen keine Roaming-Gebühren an.