Ipf- und Jagst-Zeitung

Bordellbet­reiber scheitert vor Gericht

Augsburg soll kein Mega-Laufhaus bekommen – Stadt liegt schon jetzt bei Prostituti­on vorne

- Von Patrik Stäbler

- Beim Namen Augsburg denken die meisten Menschen an die Fugger, an das prächtige Ortszentru­m mit seinem Renaissanc­e-Rathaus und dessen Goldenen Saal sowie vielleicht noch an die Fußballer des FCA, die in den vergangene­n Jahren einen beachtlich­en Höhenflug hingelegt haben. Nur die wenigsten werden dagegen an Begriffe wie Bordelle und Prostituti­on denken – dabei mischt die Stadt hier deutschlan­dweit ganz vorne mit.

Der Polizei zufolge verkehren in Augsburg pro Jahr rund 1500 bis 1800 Prostituie­rte; an einem durchschni­ttlichen Tag seien es knapp 600. Damit belegt die 290 000-Einwohner-Stadt – im Verhältnis zur Bevölkerun­gszahl – im bundesweit­en Vergleich einen Spitzenpla­tz. In München etwa beziffert die Polizei die Zahl der Prostituie­rten pro Jahr auf 2700 und an einem Durchschni­ttstag auf 500 bis 800 – und das, obwohl dort fünfmal so viele Menschen leben wie in Augsburg.

Wäre es nach Hüseyin A. gegangen, dann hätte die Zahl der Prostituie­rten in Augsburg sogar noch zugelegt. Wie berichtet wollte der 48-jährige Geschäftsm­ann in einer Fabrikhall­e im Stadtteil Lechhausen ein Laufhaus mit 46 Zimmern errichten – eines der größten seiner Art in Süddeutsch­land. Die Stadt Augsburg jedoch verweigert­e ihm hierfür die Genehmigun­g, wogegen Hüseyin A. klagte und zunächst vor dem Verwaltung­sgericht recht bekam. Nun jedoch hat der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of diese Entscheidu­ng aus erster Instanz gekippt und die Klage des Geschäftsm­anns zurückgewi­esen. „Das bedeutet im Ergebnis, dass der Bordellbet­reiber keine Baugenehmi­gung erhält für die Nutzung des betreffend­en Gebäudes in dem Augsburger Industrieg­ebiet“, erklärt ein Sprecher des Gerichts, das sein Urteil gestern öffentlich gemacht hat.

Weder Hüseyin A. noch sein Verteidige­r waren gestern telefonisc­h für eine Stellungna­hme zu erreichen. Für die Stadt Augsburg indes ist das Gerichtsur­teil ein wichtiger Erfolg. Schon seit Jahren versucht die Kommune, die 2013 die Straßenpro­stitution flächendec­kend verboten hat, die Ansiedlung neuer Bordelle mit aller Kraft und in diversen Rechtsstre­itigkeiten zu verhindern. Hintergrun­d ist nicht nur die hohe Zahl von Prostituie­rten in Augsburg, sondern auch die Sorge, dass derlei Etablissem­ents eine Abwärtsspi­rale in ganzen Vierteln in Gang setzen – angefangen vom Ruf einer Gegend bis hin zu den Grundstück­spreisen.

In Wohngebiet­en sind Bordelle ohnehin nicht erlaubt. In Gewerbegeb­ieten hingegen sind sie prinzipiel­l zulässig, weshalb die Stadt vielerorts versucht, ihre Ansiedlung mittels Anpassunge­n im Bebauungsp­lan auszuschli­eßen. Mittelfris­tig soll überdies ein Bordellstr­ukturkonze­pt Abhilfe schaffen, das die Verteilung dieser Betriebe im Stadtgebie­t regelt – und deren Ausbreitun­g wohl einschränk­en wird. Laut den Angaben einer städtische­n Mitarbeite­rin in der Gerichtsve­rhandlung soll dieses Konzept im Frühjahr stehen.

Beim nun gefällten Urteil hat der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of die Revision nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidu­ng könnte der Geschäftsm­ann noch Beschwerde beim Bundesverw­altungsger­icht einreichen.

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FOTO: DPA Rund 600 Prostituie­rte verkehren an einem Tag in Augsburg – ein Spitzenwer­t.

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