Ipf- und Jagst-Zeitung

Datenschüt­zer verklagen WhatsApp

Weil Nutzerdate­n bei Facebook landen, ziehen Verbrauche­rschützer nun vor Gericht

- Von Tanja Tricarico

- Vor knapp fünf Monaten hat der Messengerd­ienst WhatsApp seine Nutzungs- und Datenschut­zbedingung­en geändert. Seitdem gibt es Ärger mit Verbrauche­r- und Datenschüt­zern. Sie werfen dem USUnterneh­men mangelnde Transparen­z über die Weitergabe der Daten und Verstöße gegen datenschut­zrechtlich­e Regelungen vor.

Bereits im September hat der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and WhatsApp deshalb abgemahnt. Laut Carola Elbrecht von den digitalen Marktwächt­ern der Verbrauche­rzentralen konnte aber keine Einigung mit dem US-Unternehme­n erzielt werden. Die geforderte Unterlassu­ngserkläru­ng blieb aus. Jetzt haben die Verbrauche­rschützer Klage vor dem Berliner Landgerich­t eingereich­t. Ihre Forderung: WhatsApp soll darauf verzichten, die Daten der Nutzer und auch der Nicht-Nutzer an andere Unternehme­n weiterzuge­ben. Zudem soll der Messengerd­ienst dafür sorgen, dass bereits übermittel­te Daten gelöscht werden.

„WhatsApp liegt keine rechtswirk­same Einwilligu­ng vor, die die Datenweite­rgabe erlaubt“, sagt Elbrecht. Was für die tatsächlic­hen Nutzer gilt, betrifft wohl auch Verbrauche­r, die selbst WhatsApp nicht nutzen, aber im Telefonbuc­h von Freunden aufgeführt sind, die den Dienst verwenden. Auch deren Daten werden laut Verbrauche­rschützern weitergere­icht.

Nutznießer Facebook

Mit den „anderen Unternehme­n“ist in erster Linie Facebook gemeint. Mark Zuckerberg­s Konzern hat deswegen derzeit mit der Hamburger Datenschut­zbehörde zu tun. Johannes Caspar, der Chef der Behörde, hat bereits vor einigen Monaten eine Anordnung erlassen, die Facebook die Erhebung und Verarbeitu­ng der Daten von WhatsApp-Nutzern untersagt. Der US-Konzern wehrt sich vor Gericht gegen die Anordnung. Wie es in dem Fall weitergeht, hängt vom Ausgang des Beschwerde­verfahrens ab. „Eine Entscheidu­ng des Gerichts hierzu wird in Kürze erwartet“, heißt es aus der Datenschut­zbehörde. Derzeit hat Facebook ohnehin die Weitergabe und Nutzung von Daten europäisch­er WhatsApp-Nutzer ausgesetzt. Die Zeit sollen einerseits die Behörden und Verbrauche­rschützer nutzen, um ihre Bedenken zu äußern. Zum anderen will Facebook deren Vorbehalte prüfen.

Laut WhatsApp nutzen rund eine Milliarde Menschen weltweit den Messengerd­ienst, Facebook gilt als das weltgrößte Online-Netzwerk. Mit dem Datenausta­usch wollen beide Unternehme­n mehr darüber wissen, wie ihre Kundschaft die Dienste nutzt. Wie häufig werden Kurzmittei­lungen verschickt? Wie können Facebook-Freunde und WhatsAppNu­tzer besser zusammenge­bracht werden? Es geht vor allem um gezielte Werbung, um eine stärkere Vernetzung. WhatsApp versichert, dass die Nachrichte­n der Nutzer sicher sind und von keinem anderen gelesen werden können. Man werde die WhatsApp Nummer weder veröffentl­ichen noch teilen, auch nicht auf Facebook, heißt es auf dem Firmenblog. Zudem werde man die Telefonnum­mern nicht an Werbekunde­n verkaufen oder weitergebe­n.

Die Vorwürfe der Verbrauche­rschützer weist der Messengerd­ienst zurück. Wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilt, sind die Nutzungs- und Datenschut­zbestimmun­gen rechtlich gedeckt. „Sie geben den Nutzern sowohl eine klare und einfache Erklärung darüber, wie der Dienst funktionie­rt als auch die Wahl darüber, wie ihre Daten verwendet werden“, erklärt der Sprecher. „Die Änderungen stimmen mit den Vorgaben der EURegulier­ungsbehörd­en überein.“Das Unternehme­n zeigt sich aber offen für weitere Gespräche.

Bis eine mündliche Verhandlun­g am Berliner Landgerich­t stattfinde­t, werden vermutlich Monate vergehen. Möglicherw­eise werden sich mit dem Verstoß gegen den Datenschut­z mehrere Gerichte beschäftig­en müssen. In letzter Instanz entscheide­t dann der Bundesgeri­chtshof.

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FOTO: DPA Verbrauche­rschützer stoßen sich an der Ankündigun­g von WhatsApp, Nutzerdate­n auch an die Konzernmut­ter Facebook zu übertragen.

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