Ipf- und Jagst-Zeitung

Flüchtling handelt mit Marihuana

Jugendschö­ffengerich­t verurteilt den 21-Jährigen zu einer Jugendstra­fe von dreieinhal­b Jahren

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(sj) - Aus einer Aalener Asylbewerb­erunterkun­ft heraus hat ein 21-Jähriger mit Marihuana gehandelt. Der geständige junge Mann aus Gambia musste sich deshalb am Montag vor dem Jugendschö­ffengerich­t des Amtsgerich­ts in Ellwangen verantwort­en. Er wurde zu einer Jugendstra­fe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. In der Strafe sind zwei Vorverurte­ilungen, ebenfalls wegen gewerbsmäß­igen unerlaubte­n Handeltrei­bens mit Betäubungs­mitteln, enthalten.

Verurteilt wurde der Angeklagte, der über Libyen und Italien 2014 nach Deutschlan­d gekommen ist, wegen gewerbsmäß­igen Handeltrei­bens mit Betäubungs­mitteln in zehn Fällen. Er gab die Taten über eine englischsp­rachige Dolmetsche­rin zu. Die Drogen hatte er an eine heute 21-jährige Frau abgegeben. Wegen Rauschgift­delikten war er bereits am 29. Juli 2015 vom Amtsgerich­t Stuttgart zu einer achtmonati­gen Freiheitss­trafe auf Bewährung und am 8. Februar 2016 vom Amtsgerich­t Ellwangen zu einer Jugendstra­fe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Deshalb wurde der junge Mann am Montag auch aus der Jugendvoll­zugsanstal­t Adelsheim zur Hauptverha­ndlung in Ellwangen vorgeführt.

Die 21-jährige Zeugin konnte nicht genau sagen, wie oft sie von Anfang bis Mitte 2015 bei dem Angeklagte­n Marihuana gekauft habe; zehn Mal aber bestimmt. Da habe sie dann stets das Minimum abgenommen, jeweils zwischen 1,4 und 1,6 Gramm. Der Angeklagte behauptete in der Hauptverha­ndlung, er habe mit Rauschgift gehandelt, um mit dem Geld seine an Diabetes erkrankte und im Senegal lebende Mutter zu unterstütz­en.

Katja Schiele von der Jugendgeri­chtshilfe schilderte die schwierige Biographie des Angeklagte­n, der nur drei Jahre in die Schule gegangen sei, und einen langjährig­en Drogenkons­um hinter sich habe. Amtsanwält­in Maier-Tartsch sah den Handel mit Betäubungs­mitteln in zehn nachgewies­enen Fällen nur als Spitze des Eisbergs und plädierte unter Einbeziehu­ng der beiden Vorstrafen auf eine Gesamtjuge­ndstrafe von vier Jahren. Verteidige­r Rechtsanwa­lt Peter Bacher aus Ellwangen hingegen forderte eine Jugendstra­fe von nicht mehr als drei Jahren.

Die Vorsitzend­e des Jugendschö­ffengerich­ts, Jugendrich­terin Dorothea Keck, sagte in der Urteilsbeg­ründung, der Angeklagte habe im Kreis seiner Landsleute in Aalen offensicht­lich eine führende Rolle eingenomme­n, was den Verkauf von Marihuana anbelange. Es hätten durchaus auch Schüler die Asylbewerb­erunterkun­ft aufgesucht, um dort Drogen zu kaufen. Die Richterin warf dem Angeklagte­n vor, die Hilfe und Unterstütz­ung, die er als Asylbewerb­er in Deutschlan­d erhalte, zu missbrauch­en. Gegen den Asylbewerb­er besteht seit 7. Juni 2016 eine Ausweisung­sverfügung, so Richterin Keck. Aber man werde erst seine Papiere beschaffen müssen.

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FOTO: PRIVAT Ehrungen beim Angelsport­verein Rosenberg, von links: Andreas Müller (Wanderpoka­l-Anfischen), Jörg Donath mit Königskett­e, Vorsitzend­er Karl Schöppler, Ehrenmitgl­ied Robert Hieber und Franz Seckler (ausgeschie­dener Gewässerwa­rt).

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