Flüchtling handelt mit Marihuana
Jugendschöffengericht verurteilt den 21-Jährigen zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren
(sj) - Aus einer Aalener Asylbewerberunterkunft heraus hat ein 21-Jähriger mit Marihuana gehandelt. Der geständige junge Mann aus Gambia musste sich deshalb am Montag vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts in Ellwangen verantworten. Er wurde zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. In der Strafe sind zwei Vorverurteilungen, ebenfalls wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, enthalten.
Verurteilt wurde der Angeklagte, der über Libyen und Italien 2014 nach Deutschland gekommen ist, wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zehn Fällen. Er gab die Taten über eine englischsprachige Dolmetscherin zu. Die Drogen hatte er an eine heute 21-jährige Frau abgegeben. Wegen Rauschgiftdelikten war er bereits am 29. Juli 2015 vom Amtsgericht Stuttgart zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und am 8. Februar 2016 vom Amtsgericht Ellwangen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Deshalb wurde der junge Mann am Montag auch aus der Jugendvollzugsanstalt Adelsheim zur Hauptverhandlung in Ellwangen vorgeführt.
Die 21-jährige Zeugin konnte nicht genau sagen, wie oft sie von Anfang bis Mitte 2015 bei dem Angeklagten Marihuana gekauft habe; zehn Mal aber bestimmt. Da habe sie dann stets das Minimum abgenommen, jeweils zwischen 1,4 und 1,6 Gramm. Der Angeklagte behauptete in der Hauptverhandlung, er habe mit Rauschgift gehandelt, um mit dem Geld seine an Diabetes erkrankte und im Senegal lebende Mutter zu unterstützen.
Katja Schiele von der Jugendgerichtshilfe schilderte die schwierige Biographie des Angeklagten, der nur drei Jahre in die Schule gegangen sei, und einen langjährigen Drogenkonsum hinter sich habe. Amtsanwältin Maier-Tartsch sah den Handel mit Betäubungsmitteln in zehn nachgewiesenen Fällen nur als Spitze des Eisbergs und plädierte unter Einbeziehung der beiden Vorstrafen auf eine Gesamtjugendstrafe von vier Jahren. Verteidiger Rechtsanwalt Peter Bacher aus Ellwangen hingegen forderte eine Jugendstrafe von nicht mehr als drei Jahren.
Die Vorsitzende des Jugendschöffengerichts, Jugendrichterin Dorothea Keck, sagte in der Urteilsbegründung, der Angeklagte habe im Kreis seiner Landsleute in Aalen offensichtlich eine führende Rolle eingenommen, was den Verkauf von Marihuana anbelange. Es hätten durchaus auch Schüler die Asylbewerberunterkunft aufgesucht, um dort Drogen zu kaufen. Die Richterin warf dem Angeklagten vor, die Hilfe und Unterstützung, die er als Asylbewerber in Deutschland erhalte, zu missbrauchen. Gegen den Asylbewerber besteht seit 7. Juni 2016 eine Ausweisungsverfügung, so Richterin Keck. Aber man werde erst seine Papiere beschaffen müssen.