Rechtsstreit um Samen eines Toten
Witwe will nach Ableben ihres Mannes mit dessen Sperma schwanger werden
(dpa) - Das Oberlandesgericht München (OLG) hat einer Frau aus dem Landkreis Traunstein wenig Hoffnung darauf gemacht, mit dem Sperma ihres toten Ehemannes schwanger werden zu dürfen. Die 35-Jährige und ihr Ehemann, der im Juli 2015 mit 38 Jahren nach einer Herztransplantation starb, hatten sich vergeblich Kinder gewünscht. Künstliche Befruchtungen brachten keinen Erfolg.
Auch nach dem Tod des Mannes blieb bei der Witwe der Wunsch nach einem gemeinsamen Kind. Sie möchte deshalb mit dem Sperma ihres Mannes, das in einer Klinik am Chiemsee lagert, künstlich befruchtet werden. Die Klinik verweigert die Herausgabe jedoch unter Berufung auf das Embryonenschutzgesetz – was die Klägerin für verfassungswidrig hält.
Doch das Landgericht Traunstein wies ihre Klage auf Herausgabe des Samens bereits ab. Am Mittwoch deutete auch das OLG eine Ablehnung an. „Wir haben lange überlegt“, sagte der vorsitzende Richter Wilhelm Schneider. „Das ist keine einfach zu klärende Frage.“Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass das Embryonenschutzgesetz in dieser konkreten Fragestellung nicht verfassungswidrig sei. „Es mögen gewisse Zweifel verbleiben, aber sie reichen nicht dafür aus, dass wir das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.“ Der Gesetzgeber habe sich etwas dabei gedacht und verschiedene Interessen abgewogen. Ergebnis: Es ist strafbar, eine Eizelle mit dem Samen eines toten Mannes künstlich zu befruchten. Zwar wäge in dieser Frage jeder anders ab. „Aber nicht alles, was technisch machbar ist, muss auch rechtlich zulässig sein.“Weiteres Problem: Im Vertrag mit der Klinik steht, dass das Sperma nach dem Tod des Mannes vernichtet werde.
Das endgültige Urteil will das OLG in drei Wochen verkünden. Es hat allerdings bereits angekündigt, dass es die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zulassen will. Damit wäre der Weg in die nächste Instanz eröffnet. Sowohl die Klägerin als auch die Klinik wollen das rechtliche Problem endgültig klären lassen.