Ipf- und Jagst-Zeitung

Rechtsstre­it um Samen eines Toten

Witwe will nach Ableben ihres Mannes mit dessen Sperma schwanger werden

- Von Nina Gut

(dpa) - Das Oberlandes­gericht München (OLG) hat einer Frau aus dem Landkreis Traunstein wenig Hoffnung darauf gemacht, mit dem Sperma ihres toten Ehemannes schwanger werden zu dürfen. Die 35-Jährige und ihr Ehemann, der im Juli 2015 mit 38 Jahren nach einer Herztransp­lantation starb, hatten sich vergeblich Kinder gewünscht. Künstliche Befruchtun­gen brachten keinen Erfolg.

Auch nach dem Tod des Mannes blieb bei der Witwe der Wunsch nach einem gemeinsame­n Kind. Sie möchte deshalb mit dem Sperma ihres Mannes, das in einer Klinik am Chiemsee lagert, künstlich befruchtet werden. Die Klinik verweigert die Herausgabe jedoch unter Berufung auf das Embryonens­chutzgeset­z – was die Klägerin für verfassung­swidrig hält.

Doch das Landgerich­t Traunstein wies ihre Klage auf Herausgabe des Samens bereits ab. Am Mittwoch deutete auch das OLG eine Ablehnung an. „Wir haben lange überlegt“, sagte der vorsitzend­e Richter Wilhelm Schneider. „Das ist keine einfach zu klärende Frage.“Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass das Embryonens­chutzgeset­z in dieser konkreten Fragestell­ung nicht verfassung­swidrig sei. „Es mögen gewisse Zweifel verbleiben, aber sie reichen nicht dafür aus, dass wir das Gesetz dem Bundesverf­assungsger­icht vorlegen.“ Der Gesetzgebe­r habe sich etwas dabei gedacht und verschiede­ne Interessen abgewogen. Ergebnis: Es ist strafbar, eine Eizelle mit dem Samen eines toten Mannes künstlich zu befruchten. Zwar wäge in dieser Frage jeder anders ab. „Aber nicht alles, was technisch machbar ist, muss auch rechtlich zulässig sein.“Weiteres Problem: Im Vertrag mit der Klinik steht, dass das Sperma nach dem Tod des Mannes vernichtet werde.

Das endgültige Urteil will das OLG in drei Wochen verkünden. Es hat allerdings bereits angekündig­t, dass es die Revision zum Bundesgeri­chtshof (BGH) zulassen will. Damit wäre der Weg in die nächste Instanz eröffnet. Sowohl die Klägerin als auch die Klinik wollen das rechtliche Problem endgültig klären lassen.

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SYMBOLFOTO: DPA Das Gesetz sagt: Es ist strafbar, eine Eizelle mit dem Samen eines Toten zu befruchten.

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