Ipf- und Jagst-Zeitung

Hauk ordnet Stallpflic­ht für Nutzgeflüg­el an

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(an) - Die Geflügelpe­st hat sich seit November ausgebreit­et. Obwohl die Funde der verendeten Wildvögeln rückläufig sind, ist die Erkrankung inzwischen bundesweit in über 50 Geflügelbe­ständen ausgebroch­en und hat große wirtschaft­liche Schäden verursacht. Daher hat der Minister für Ländlichen Raum Peter Hauk erneut die Stallpflic­ht für Haus- und Nutzgeflüg­el angeordnet. Sie gilt ab dem 2. Februar bis vorerst 15. März . Die erneute Verfügung der Stallpflic­ht betrifft Landkreise in denen vom Friedrich-Löffler-Institut benannte Risikofakt­oren eine Rolle spielen.

Der Ostalbkrei­s fällt aufgrund seiner großen Geflügelha­ltungen in die Kategorie der geflügelre­ichen Regionen und ist daher betroffen. Das Landratsam­t Ostalbkrei­s hat daraufhin am 1. Februar eine Allgemeinv­erfügung zur Aufstallun­gspflicht für Geflügel erlassen. Im Rahmen der Allgemeinv­erfügung werden außerdem Ausstellun­gen und Börsen für gehaltene Vögel sowie die Teilnahme an Ausstellun­gen und Börsen außerhalb des Ostalbkrei­ses verboten. Ausgenomme­n vom Verbot sind lediglich Tauben.

Funde von verendeten Wasservöge­ln, Raub- oder Rabenvögel­n sollen dem Geschäftsb­ereich Veterinärw­esen und Lebensmitt­elüberwach­ung unter genauer Beschreibu­ng der Fundstelle mitgeteilt werden, damit der Tierkörper beprobt und sicher entsorgt werden kann (Telefon 07361 / 503-1830).

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