Hauk ordnet Stallpflicht für Nutzgeflügel an
(an) - Die Geflügelpest hat sich seit November ausgebreitet. Obwohl die Funde der verendeten Wildvögeln rückläufig sind, ist die Erkrankung inzwischen bundesweit in über 50 Geflügelbeständen ausgebrochen und hat große wirtschaftliche Schäden verursacht. Daher hat der Minister für Ländlichen Raum Peter Hauk erneut die Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Sie gilt ab dem 2. Februar bis vorerst 15. März . Die erneute Verfügung der Stallpflicht betrifft Landkreise in denen vom Friedrich-Löffler-Institut benannte Risikofaktoren eine Rolle spielen.
Der Ostalbkreis fällt aufgrund seiner großen Geflügelhaltungen in die Kategorie der geflügelreichen Regionen und ist daher betroffen. Das Landratsamt Ostalbkreis hat daraufhin am 1. Februar eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für Geflügel erlassen. Im Rahmen der Allgemeinverfügung werden außerdem Ausstellungen und Börsen für gehaltene Vögel sowie die Teilnahme an Ausstellungen und Börsen außerhalb des Ostalbkreises verboten. Ausgenommen vom Verbot sind lediglich Tauben.
Funde von verendeten Wasservögeln, Raub- oder Rabenvögeln sollen dem Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung unter genauer Beschreibung der Fundstelle mitgeteilt werden, damit der Tierkörper beprobt und sicher entsorgt werden kann (Telefon 07361 / 503-1830).