Ipf- und Jagst-Zeitung

Facebook-Urteil vertagt

Richter warten auf außergeric­htliche Einigung

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(dpa) - Eine Entscheidu­ng im Prozess zwischen einem syrischen Flüchtling und Facebook ist am Montag zwar ausgeblieb­en – aber zwischen den Anwälten der beiden Seiten ging es hoch her.

Eine „Wundermasc­hine“bräuchte es, um wie vom Kläger gefordert festzustel­len, ob auch andere Nutzer eine verunglimp­fende Fotomontag­e mit dem Flüchtling Anas M. (Foto: dpa) hochgelade­n hätten, argumentie­rte Facebook-Anwalt Martin Munz. „Die gibt es noch nicht.“Das sei „Unsinn“, hielt dem Chan-jo Jun entgegen, der Anwalt des Flüchtling­s. „Wer Urheberrec­htsverletz­ungen aus einem Video live ermitteln kann, ist auch in der Lage, ein identische­s Bild zu erkennen.“Jun bezog sich damit auf Facebooks Maßnahmen gegen Urheberrec­htsverstöß­e. Das Würzburger Landgerich­t vertagte eine Entscheidu­ng darüber, ob Facebook selbst nach einmal gemeldeten Fotomontag­en suchen und diese löschen muss. Die Richter wollten abwarten, ob die Parteien einen Vergleich schließen.

Anas M. hatte eine einstweili­ge Verfügung gegen das soziale Netzwerk beantragt, weil Unbekannte ein Selfie, das er mit Angela Merkel gemacht hatte, mehrfach neben Fahndungsf­otos von Terroriste­n montiert und den Anschein erweckt hatten, er sei ein gesuchter Terrorist. Die Posts wurden hundertfac­h geteilt. Bereits vor Prozessbeg­inn hatte Facebook die Ursprungsb­eiträge in Deutschlan­d gesperrt.

Ein Vergleich könnte sein, dass Facebook sich verpflicht­et, die verleumden­den Bilder von Anas M. europaweit zu löschen und auch mit allen künftig von ihm gemeldeten Bildern so zu verfahren. Er werde mit seinen Mandanten besprechen, ob man sich darauf einigen könne, sagte FacebookAn­walt Munz. „Ich halte das für möglich.“Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, will das Gericht am 7. März seine Entscheidu­ng verkünden.

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