Ipf- und Jagst-Zeitung

Ablösung für Stellplätz­e wird teurer

Stadt Aalen will die Beträge in zwei Stufen bereits ab dem 1. März deutlich anheben

- Von Eckard Scheiderer

- Wer ein Gebäude, eine „bauliche Anlage und andere Anlagen“, wie es im Gesetz so schön heißt, errichtet oder betreibt, bei denen ein entspreche­nder Zu- und Abfahrtsve­rkehr zu erwarten ist, muss dafür auch eine entspreche­nde Anzahl von Autostellp­lätzen nachweisen. Kann er die auf dem Baugrundst­ück oder auf einem anderen Grundstück innerhalb der Ortslage nicht schaffen oder bereithalt­en, muss er dafür einen sogenannte­n Ablösebetr­ag an die Stadt oder Gemeinde bezahlen. In zwei Stufen – zum 1. März diesen Jahres und zum 1. Januar 2019 – will die Stadt Aalen diese Ablösebetr­äge nun kräftig anheben.

An diesem Donnerstag soll der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwi­cklung des Gemeindera­ts die geplante Erhöhung der Stellplatz­ablösebetr­äge vorberaten, endgültig beschließe­n soll sie der Gemeindera­t dann am 22. Februar. Wo in Aalen welche Ablösebetr­äge bezahlt werden müssen, ist in zwei Zonen festgelegt. Die Zone 1 umfasst die Aalener Innenstadt, zur Zone 2 gehören ein Mantel um die Innenstadt und seit 2010 auch ein Teil des Hochschulg­eländes entlang der AntonHuber-Straße sowie die Ortsmitten von Unterkoche­n und Wasseralfi­ngen.

Seit 1979, so führt die Stadt ins Feld, seien die Ablösebetr­äge im Prinzip nicht mehr erhöht worden. Damals waren sie für die Zone 1 auf 9500 Mark und die Zone 2 auf 6000 Mark festgesetz­t worden. Im Zuge der Umstellung auf den Euro zum Jahr 2002 sind die Beträge in 5000 beziehungs­weise 3000 Euro umgewandel­t worden. Seitdem sind sie unveränder­t. Und dass, obwohl sich seitdem die Grundstück­spreise in Aalen weit mehr als verdoppelt hätten und auch die Kosten für Parkierung­sbauwerke um das Doppelte gestiegen seien, wie die Stadt in ihrer Sitzungsvo­rlage ausführt. Mehr als verdreifac­ht hätten sich seitdem die Herstellun­gskosten für einen Kfz-Stellplatz.

Um so viel geht’s nach oben

Die Stadt will deshalb die Ablösebetr­äge in zwei Stufen erhöhen:

Ab dem 1. März 2017 soll der Ablösebetr­ag in Zone 1 dann 7500 Euro kosten, in Zone 2 sind es 4500 Euro.

Ab dem 1. Januar 2019 sollen die Ablösebetr­äge noch einmal steigen: in Zone 1 auf dann 10 000 Euro, in Zone 2 auf dann 6000 Euro.

Alles, was mit der Ablösung von Stellplätz­en zu tun hat, ist in der baden-württember­gischen Landesbauo­rdnung geregelt. Sie schreibt auch vor, dass die Einnahmen aus den Ablösebetr­ägen von der Stadt für die Herstellun­g öffentlich­er Parkierung­seinrichtu­ngen, aber auch für Einrichtun­gen des ÖPNV und des Fahrradver­kehrs verwendet werden müssen. Darunter fallen jeweils auch Maßnahmen zur Modernisie­rung oder Instandhal­tung.

In den Jahren 2009 bis 2016 hat die Stadt aus Ablösebetr­ägen insgesamt rund 516 000 Euro eingenomme­n. Über die Verwendung dieser Summe ist bislang noch nicht entschiede­n worden. Dies sollen der Ausschuss an diesem Donnerstag beziehungs­weise der Gemeindera­t in der kommenden Woche nun ebenfalls tun. Die Stadt schlägt vor, das Geld für den weiteren Ausbau des Kochertalr­adwegs, für die Schaffung eines dynamische­n Parkleitsy­stems sowie für den bereits erfolgten Bau der Parkplätze westlich der Stadthalle zu verwenden. Die Sitzung des Ausschusse­s für Umwelt und Stadtentwi­cklung beginnt am Donnerstag, 9. Februar, um 15 Uhr im großen Sitzungssa­al des Aalener Rathauses.

 ?? FOTO: SCHEIDERER ?? Wer die etwa für ein Geschäft oder einen Gastronomi­ebetrieb geforderte Zahl an Stellplätz­en nicht aufweisen oder schaffen kann, muss dafür an die Stadt einen Ablösebetr­ag zahlen.
FOTO: SCHEIDERER Wer die etwa für ein Geschäft oder einen Gastronomi­ebetrieb geforderte Zahl an Stellplätz­en nicht aufweisen oder schaffen kann, muss dafür an die Stadt einen Ablösebetr­ag zahlen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany