Ablösung für Stellplätze wird teurer
Stadt Aalen will die Beträge in zwei Stufen bereits ab dem 1. März deutlich anheben
- Wer ein Gebäude, eine „bauliche Anlage und andere Anlagen“, wie es im Gesetz so schön heißt, errichtet oder betreibt, bei denen ein entsprechender Zu- und Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, muss dafür auch eine entsprechende Anzahl von Autostellplätzen nachweisen. Kann er die auf dem Baugrundstück oder auf einem anderen Grundstück innerhalb der Ortslage nicht schaffen oder bereithalten, muss er dafür einen sogenannten Ablösebetrag an die Stadt oder Gemeinde bezahlen. In zwei Stufen – zum 1. März diesen Jahres und zum 1. Januar 2019 – will die Stadt Aalen diese Ablösebeträge nun kräftig anheben.
An diesem Donnerstag soll der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats die geplante Erhöhung der Stellplatzablösebeträge vorberaten, endgültig beschließen soll sie der Gemeinderat dann am 22. Februar. Wo in Aalen welche Ablösebeträge bezahlt werden müssen, ist in zwei Zonen festgelegt. Die Zone 1 umfasst die Aalener Innenstadt, zur Zone 2 gehören ein Mantel um die Innenstadt und seit 2010 auch ein Teil des Hochschulgeländes entlang der AntonHuber-Straße sowie die Ortsmitten von Unterkochen und Wasseralfingen.
Seit 1979, so führt die Stadt ins Feld, seien die Ablösebeträge im Prinzip nicht mehr erhöht worden. Damals waren sie für die Zone 1 auf 9500 Mark und die Zone 2 auf 6000 Mark festgesetzt worden. Im Zuge der Umstellung auf den Euro zum Jahr 2002 sind die Beträge in 5000 beziehungsweise 3000 Euro umgewandelt worden. Seitdem sind sie unverändert. Und dass, obwohl sich seitdem die Grundstückspreise in Aalen weit mehr als verdoppelt hätten und auch die Kosten für Parkierungsbauwerke um das Doppelte gestiegen seien, wie die Stadt in ihrer Sitzungsvorlage ausführt. Mehr als verdreifacht hätten sich seitdem die Herstellungskosten für einen Kfz-Stellplatz.
Um so viel geht’s nach oben
Die Stadt will deshalb die Ablösebeträge in zwei Stufen erhöhen:
Ab dem 1. März 2017 soll der Ablösebetrag in Zone 1 dann 7500 Euro kosten, in Zone 2 sind es 4500 Euro.
Ab dem 1. Januar 2019 sollen die Ablösebeträge noch einmal steigen: in Zone 1 auf dann 10 000 Euro, in Zone 2 auf dann 6000 Euro.
Alles, was mit der Ablösung von Stellplätzen zu tun hat, ist in der baden-württembergischen Landesbauordnung geregelt. Sie schreibt auch vor, dass die Einnahmen aus den Ablösebeträgen von der Stadt für die Herstellung öffentlicher Parkierungseinrichtungen, aber auch für Einrichtungen des ÖPNV und des Fahrradverkehrs verwendet werden müssen. Darunter fallen jeweils auch Maßnahmen zur Modernisierung oder Instandhaltung.
In den Jahren 2009 bis 2016 hat die Stadt aus Ablösebeträgen insgesamt rund 516 000 Euro eingenommen. Über die Verwendung dieser Summe ist bislang noch nicht entschieden worden. Dies sollen der Ausschuss an diesem Donnerstag beziehungsweise der Gemeinderat in der kommenden Woche nun ebenfalls tun. Die Stadt schlägt vor, das Geld für den weiteren Ausbau des Kochertalradwegs, für die Schaffung eines dynamischen Parkleitsystems sowie für den bereits erfolgten Bau der Parkplätze westlich der Stadthalle zu verwenden. Die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung beginnt am Donnerstag, 9. Februar, um 15 Uhr im großen Sitzungssaal des Aalener Rathauses.