Kein Anspruch auf Witwenrente bei erneuter Heirat
(dpa) - Wer nach dem Tod seines Ehepartners eine Witwenrente bezieht, muss eine neue Heirat der Rentenversicherung mitteilen. Denn der Anspruch auf Witwenrente erlischt in diesem Fall. Das zeigt ein Urteil des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg in Stuttgart. Darin wurde eine 76-Jährige dazu verpflichtet, rund 71 000 Euro Witwenrente zurückzuzahlen.
Im verhandelten Fall ging es um eine Seniorin, die sieben Jahre nach dem Tod ihres ersten Mannes wieder geheiratet hatte. Nachdem auch der zweite Mann gestorben war, hatte sie erneut Witwenrente beantragt. Diese wurde ihr von der Rentenversicherung zwar bewilligt – gleichzeitig erfuhr die Frau aber auch, dass sie wegen der neuen Heirat rückwirkend keinen Anspruch mehr auf die erste Rente hatte.
Die Frau zog daraufhin vor Gericht mit dem Argument, sie habe nicht noch einmal heiraten wollen, ihr Lebensgefährte habe sie mit Flugtickets nach Las Vegas überrascht. Dort hätten sie sich spontan getraut. Die Frau sei nach eigenen Angaben davon ausgegangen, dass die Ehe ein Urlaubsspaß und in Deutschland nicht rechtsgültig sei, hieß es beim Gericht.
Das Sozialgericht in Stuttgart gab der Frau recht, doch das Landessozialgericht hob die Entscheidung auf. Ihr hätte einleuchten müssen, dass die Heirat in Las Vegas nicht ohne rechtliche Bedeutung war. Das Paar habe Gebühren zahlen und Angaben zum Familienstand machen müssen. Auch dass die Hochzeit spontan war, zweifelte die Kammer an – schließlich habe sie die Sterbeurkunde ihres ersten Ehemannes mitgenommen.