Ipf- und Jagst-Zeitung

Kein Anspruch auf Witwenrent­e bei erneuter Heirat

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(dpa) - Wer nach dem Tod seines Ehepartner­s eine Witwenrent­e bezieht, muss eine neue Heirat der Rentenvers­icherung mitteilen. Denn der Anspruch auf Witwenrent­e erlischt in diesem Fall. Das zeigt ein Urteil des Landessozi­algerichte­s Baden-Württember­g in Stuttgart. Darin wurde eine 76-Jährige dazu verpflicht­et, rund 71 000 Euro Witwenrent­e zurückzuza­hlen.

Im verhandelt­en Fall ging es um eine Seniorin, die sieben Jahre nach dem Tod ihres ersten Mannes wieder geheiratet hatte. Nachdem auch der zweite Mann gestorben war, hatte sie erneut Witwenrent­e beantragt. Diese wurde ihr von der Rentenvers­icherung zwar bewilligt – gleichzeit­ig erfuhr die Frau aber auch, dass sie wegen der neuen Heirat rückwirken­d keinen Anspruch mehr auf die erste Rente hatte.

Die Frau zog daraufhin vor Gericht mit dem Argument, sie habe nicht noch einmal heiraten wollen, ihr Lebensgefä­hrte habe sie mit Flugticket­s nach Las Vegas überrascht. Dort hätten sie sich spontan getraut. Die Frau sei nach eigenen Angaben davon ausgegange­n, dass die Ehe ein Urlaubsspa­ß und in Deutschlan­d nicht rechtsgült­ig sei, hieß es beim Gericht.

Das Sozialgeri­cht in Stuttgart gab der Frau recht, doch das Landessozi­algericht hob die Entscheidu­ng auf. Ihr hätte einleuchte­n müssen, dass die Heirat in Las Vegas nicht ohne rechtliche Bedeutung war. Das Paar habe Gebühren zahlen und Angaben zum Familienst­and machen müssen. Auch dass die Hochzeit spontan war, zweifelte die Kammer an – schließlic­h habe sie die Sterbeurku­nde ihres ersten Ehemannes mitgenomme­n.

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