Mehr als nur Symbolpolitik
Statistiker werden ins Feld führen, dass die Zahl der Übergriffe auf Polizisten in den vergangenen Jahren gesunken ist. Juristen werden argumentieren, dass es im Strafgesetzbuch ohnehin bereits genug Paragrafen gibt. Die Opposition wird Justizminister Heiko Maas vorwerfen, er gebe lediglich dem Drängen der Gewerkschaften nach und betreibe Symbolpolitik. Dennoch liegt der SPD-Politiker richtig: Heute wird die Bundesregierung in Berlin sein Gesetz zur härteren Bestrafung von Angriffen auf Polizisten und andere Amtsträger, etwa Rettungssanitäter oder Feuerwehrleute, auf den Weg bringen. Sie tut gut daran.
Der geplante Paragraf 114 dient vor allem dem Schutz der Beamten im Dienst. Bislang, im bereits 2011 verschärften Paragrafen 113, ging es um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Meist kamen die Verurteilten mit Geld- oder Bewährungsstrafen davon, die Höchststrafe lag bei drei Jahren Gefängnis. Nun werden es minimal drei Monate und maximal fünf Jahre sein. Was noch wichtiger ist: Attacken auf Polizisten können auch geahndet werden, wenn es nicht um die Festnahme des Angreifers geht, etwa auf Streifenfahrt. Gleiches gilt auch bei der Behinderung von Rettern.
Denn die Achtung vor jenen, deren Arbeit ein friedvolles Zusammenleben erst möglich macht, hat in Teilen der Bevölkerung doch stark nachgelassen: Gaffer bei Unfällen oder Bränden, verächtliche Äußerungen und gar menschenverachtende Gewalt gegen Polizisten, wie zuletzt jene der Hooligans in Dortmund, sind real. Hierbei geht es nicht immer nur um statistisch messbare Werte. Die Zahl der Übergriffe mag gesunken sein, Gleiches gilt aber eben auch für den Respekt gegenüber den Beamten.
Kein Gesetz der Welt kann aus verrohten Krawallmachern vorbildliche Mitglieder der Gesellschaft machen, keine Novelle wird gewalttätige Dummköpfe zur Räson bringen, aber dennoch geht von der Änderung eine Signalwirkung aus: Niemand, der die Repräsentanten des Staates mutwillig attackiert, darf vor Gericht mit Milde rechnen.