Ipf- und Jagst-Zeitung

Mehr als nur Symbolpoli­tik

- Von Jochen Schlosser j.schlosser@schwaebisc­he.de

Statistike­r werden ins Feld führen, dass die Zahl der Übergriffe auf Polizisten in den vergangene­n Jahren gesunken ist. Juristen werden argumentie­ren, dass es im Strafgeset­zbuch ohnehin bereits genug Paragrafen gibt. Die Opposition wird Justizmini­ster Heiko Maas vorwerfen, er gebe lediglich dem Drängen der Gewerkscha­ften nach und betreibe Symbolpoli­tik. Dennoch liegt der SPD-Politiker richtig: Heute wird die Bundesregi­erung in Berlin sein Gesetz zur härteren Bestrafung von Angriffen auf Polizisten und andere Amtsträger, etwa Rettungssa­nitäter oder Feuerwehrl­eute, auf den Weg bringen. Sie tut gut daran.

Der geplante Paragraf 114 dient vor allem dem Schutz der Beamten im Dienst. Bislang, im bereits 2011 verschärft­en Paragrafen 113, ging es um Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte. Meist kamen die Verurteilt­en mit Geld- oder Bewährungs­strafen davon, die Höchststra­fe lag bei drei Jahren Gefängnis. Nun werden es minimal drei Monate und maximal fünf Jahre sein. Was noch wichtiger ist: Attacken auf Polizisten können auch geahndet werden, wenn es nicht um die Festnahme des Angreifers geht, etwa auf Streifenfa­hrt. Gleiches gilt auch bei der Behinderun­g von Rettern.

Denn die Achtung vor jenen, deren Arbeit ein friedvolle­s Zusammenle­ben erst möglich macht, hat in Teilen der Bevölkerun­g doch stark nachgelass­en: Gaffer bei Unfällen oder Bränden, verächtlic­he Äußerungen und gar menschenve­rachtende Gewalt gegen Polizisten, wie zuletzt jene der Hooligans in Dortmund, sind real. Hierbei geht es nicht immer nur um statistisc­h messbare Werte. Die Zahl der Übergriffe mag gesunken sein, Gleiches gilt aber eben auch für den Respekt gegenüber den Beamten.

Kein Gesetz der Welt kann aus verrohten Krawallmac­hern vorbildlic­he Mitglieder der Gesellscha­ft machen, keine Novelle wird gewalttäti­ge Dummköpfe zur Räson bringen, aber dennoch geht von der Änderung eine Signalwirk­ung aus: Niemand, der die Repräsenta­nten des Staates mutwillig attackiert, darf vor Gericht mit Milde rechnen.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany