Neues Versorgungsmodell für Abgeordnete
Parlamentarier haben künftig Wahl zwischen Pension oder Zuschuss zu privater Anlage
- Doppelt so viel Geld für Mitarbeiter und Sachkosten, die Wahl zwischen Beamtenpension oder Zuschuss zur privaten Vorsorge: Das sollen Abgeordnete im Landtag von Baden-Württemberg ab Mai bekommen. Darauf haben sich Grüne, CDU und SPD am Dienstag verständigt. Die FDP trägt nur die Erhöhung der Kostenpauschalen mit. Die AfD war in die Beratungen nicht mit einbezogen. Sie habe sich nicht als verlässlicher Partner gezeigt und an anderer Stelle Absprachen gebrochen, so die Begründung.
10 438 Euro kann ein Parlamentarier demnächst für Mitarbeiter ausgeben. Das entspricht in etwa zwei Jobs von wissenschaftlichen Mitarbeitern in Abgeordneten- und Wahlkreisbüros. Wenn alle Abgeordneten künftig diesen Betrag ausgeben, kostet das pro Jahr 10,9 Millionen Euro.
Am Bundestag orientiert
Ebenso verdoppelt wird ab Mai jene Pauschale, die Sachkosten abdeckt. Diese ist steuerfrei und darf unter anderem für Reisen oder Miete für das Wahlkreisbüro genutzt werden. Der Betrag steigt auf 2160 Euro.
Dabei haben sich die Fraktionschefs an den Beträgen orientiert, die Bundestagsabgeordnete erhalten. Mit den ab Mai geltenden Zuschüssen bekommen die Landtagsabgeordneten künftig die Hälfte ihrer Berliner Kollegen für Personal und andere Aufwendungen. Alle vier Fraktionsvorsitzenden begründeten die Änderungen damit, dass die Anforderungen an Parlamentarier und deren Mitarbeiter stark gestiegen seien. Der Stuttgarter Landtag bleibe pro Einwohner gerechnet ein günstiges Länderparlament.
Gleich bleiben die Grundgehälter, die Diäten. Pro Monat erhalten die Abgeordneten aktuell 7616 Euro. Diese müssen sie versteuern, ein 13. Monatsgehalt gibt es nicht. Seit 2008 richtet sich die Höhe der Diäten nach einem Indexierungsverfahren. Dabei ermittelt das Statistische Landesamt, wie sich das allgemeine Einkommen in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst während eines Jahres entwickelt hat. Daran orientiert sich dann die Erhöhung oder – wie bereits vorgekommen – die Absenkung der Bezüge.
Eine weitere Neuerung gibt es aber: Abgeordnete können nun wählen, wie sie ihre Altersvorsorge gestalten. Entweder beziehen sie wie bisher monatlich 1679 Euro, mit der sie eine private Absicherung finanzieren können. Oder sie erwerben Ansprüche auf eine staatliche Pension. Pro Jahr würden sie eine Anwartschaft auf 190 Euro Pension im Monat erwerben, das entspricht einem Richter oder dem Bürgermeister einer 15 000-Einwohner-Gemeinde.
Steuerzahlerbund „fassungslos“
Grüne, CDU und SPD wollen so eine Schieflage zwischen altgedienten und neuen Abgeordneten beseitigen sowie den Parlamentarier-Job attraktiv halten. Wer vor 2006 in den Landtag eingezogen ist, erhält eine staatliche Pension. 2008 wurde das System geändert. Die Grunddiät stieg um ein Drittel. Dafür entfiel aber die Pension. Stattdessen bekamen jüngere Abgeordnete 1679 Euro Versorgungspauschale. Weil Ältere sowohl die höhere Diät als auch die Pension bekommen, fühlten sich jüngere Abgeordnet benachteiligt.
Die FDP trägt das neue Wahlmodell nicht mit. Was für die meisten Bürger gelte, müsse auch für Parlamentarier gut genug sein – ein Zuschuss zur privaten Altersvorsorge in Höhe des maximalen Rentenbeitrags. Deutlicher wurde der Steuerzahlerbund. „Wenn die Pläne Wirklichkeit werden, könnte ein Abgeordneter nach acht Jahren im Parlament Versorgungsansprüche erreichen, die die Eckrente übersteigen, für die 45 Beitragsjahre notwendig sind“, teilte er mit. Man sei „fassungslos“über diese Entscheidung.