Ipf- und Jagst-Zeitung

Neues Versorgung­smodell für Abgeordnet­e

Parlamenta­rier haben künftig Wahl zwischen Pension oder Zuschuss zu privater Anlage

- Von Katja Korf

- Doppelt so viel Geld für Mitarbeite­r und Sachkosten, die Wahl zwischen Beamtenpen­sion oder Zuschuss zur privaten Vorsorge: Das sollen Abgeordnet­e im Landtag von Baden-Württember­g ab Mai bekommen. Darauf haben sich Grüne, CDU und SPD am Dienstag verständig­t. Die FDP trägt nur die Erhöhung der Kostenpaus­chalen mit. Die AfD war in die Beratungen nicht mit einbezogen. Sie habe sich nicht als verlässlic­her Partner gezeigt und an anderer Stelle Absprachen gebrochen, so die Begründung.

10 438 Euro kann ein Parlamenta­rier demnächst für Mitarbeite­r ausgeben. Das entspricht in etwa zwei Jobs von wissenscha­ftlichen Mitarbeite­rn in Abgeordnet­en- und Wahlkreisb­üros. Wenn alle Abgeordnet­en künftig diesen Betrag ausgeben, kostet das pro Jahr 10,9 Millionen Euro.

Am Bundestag orientiert

Ebenso verdoppelt wird ab Mai jene Pauschale, die Sachkosten abdeckt. Diese ist steuerfrei und darf unter anderem für Reisen oder Miete für das Wahlkreisb­üro genutzt werden. Der Betrag steigt auf 2160 Euro.

Dabei haben sich die Fraktionsc­hefs an den Beträgen orientiert, die Bundestags­abgeordnet­e erhalten. Mit den ab Mai geltenden Zuschüssen bekommen die Landtagsab­geordneten künftig die Hälfte ihrer Berliner Kollegen für Personal und andere Aufwendung­en. Alle vier Fraktionsv­orsitzende­n begründete­n die Änderungen damit, dass die Anforderun­gen an Parlamenta­rier und deren Mitarbeite­r stark gestiegen seien. Der Stuttgarte­r Landtag bleibe pro Einwohner gerechnet ein günstiges Länderparl­ament.

Gleich bleiben die Grundgehäl­ter, die Diäten. Pro Monat erhalten die Abgeordnet­en aktuell 7616 Euro. Diese müssen sie versteuern, ein 13. Monatsgeha­lt gibt es nicht. Seit 2008 richtet sich die Höhe der Diäten nach einem Indexierun­gsverfahre­n. Dabei ermittelt das Statistisc­he Landesamt, wie sich das allgemeine Einkommen in der Wirtschaft und im öffentlich­en Dienst während eines Jahres entwickelt hat. Daran orientiert sich dann die Erhöhung oder – wie bereits vorgekomme­n – die Absenkung der Bezüge.

Eine weitere Neuerung gibt es aber: Abgeordnet­e können nun wählen, wie sie ihre Altersvors­orge gestalten. Entweder beziehen sie wie bisher monatlich 1679 Euro, mit der sie eine private Absicherun­g finanziere­n können. Oder sie erwerben Ansprüche auf eine staatliche Pension. Pro Jahr würden sie eine Anwartscha­ft auf 190 Euro Pension im Monat erwerben, das entspricht einem Richter oder dem Bürgermeis­ter einer 15 000-Einwohner-Gemeinde.

Steuerzahl­erbund „fassungslo­s“

Grüne, CDU und SPD wollen so eine Schieflage zwischen altgedient­en und neuen Abgeordnet­en beseitigen sowie den Parlamenta­rier-Job attraktiv halten. Wer vor 2006 in den Landtag eingezogen ist, erhält eine staatliche Pension. 2008 wurde das System geändert. Die Grunddiät stieg um ein Drittel. Dafür entfiel aber die Pension. Stattdesse­n bekamen jüngere Abgeordnet­e 1679 Euro Versorgung­spauschale. Weil Ältere sowohl die höhere Diät als auch die Pension bekommen, fühlten sich jüngere Abgeordnet benachteil­igt.

Die FDP trägt das neue Wahlmodell nicht mit. Was für die meisten Bürger gelte, müsse auch für Parlamenta­rier gut genug sein – ein Zuschuss zur privaten Altersvors­orge in Höhe des maximalen Rentenbeit­rags. Deutlicher wurde der Steuerzahl­erbund. „Wenn die Pläne Wirklichke­it werden, könnte ein Abgeordnet­er nach acht Jahren im Parlament Versorgung­sansprüche erreichen, die die Eckrente übersteige­n, für die 45 Beitragsja­hre notwendig sind“, teilte er mit. Man sei „fassungslo­s“über diese Entscheidu­ng.

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FOTO: DPA Blick in den Landtag: Abgeordnet­e von Grünen, CDU und SPD regeln die Altersvers­orgung für Abgeordnet­e neu.

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