Ipf- und Jagst-Zeitung

Gewalt gegen Beamte soll eingedämmt werden

Kabinett will neues Gesetz zum besseren Schutz von Polizisten und Rettungskr­äften

- Von Rasmus Buchsteine­r

- „Polizisten werden alltäglich brutal attackiert. Das ist völlig inakzeptab­el“, sagt Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD) und kündigt Konsequenz­en an. Heute soll das Bundeskabi­nett einen Gesetzentw­urf auf den Weg bringen, der die Gewalt eindämmen helfen soll.

Wer Polizisten, Soldaten der Bundeswehr oder andere Amtsträger bei der Vollstreck­ung eines Gesetzes, eines Urteils oder einer Verfügung angreift oder mit Gewalt bedroht, kann bisher zu einer Freiheitss­trafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verurteilt werden. Als besonders schwerer Fall des Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte wird unter anderem angesehen, wenn der Täter eine Waffe dabei hat – mit der Absicht, sie bei der Tat zu verwenden. Allerdings: Nach bisheriger Rechtslage greift der Paragraf nicht bei allgemeine­n Diensthand­lungen – etwa bei Polizisten im Streifendi­enst, bei der Aufnahme eines Unfalls oder einer Radarkontr­olle.

Justizmini­ster Maas plant deshalb ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreck­ungsbeamte­n und Rettungskr­äften. Darin soll ein neuer Straftatbe­stand für Angriffe auf Vollstreck­ungsbeamte geschaffen werden. Dieser gilt unabhängig davon, ob der Beamte gerade dabei war, einen Verdächtig­en festzunehm­en, ein Knöllchen zu schreiben oder ob er lediglich auf Streife war. Die Mindeststr­afe soll künftig bei drei Monaten liegen. Für einen besonders schweren Fall wird nach den Plänen künftig ausreichen, dass der Täter eine Waffe dabei hat. Die Absicht, sie auch zu verwenden, muss nicht nachgewies­en werden. Erfolgt der Angriff gemeinsam mit anderen, wird die Tat künftig ebenfalls als besonders schwerer Fall eingestuft. Das Justizmini­sterium setzt darauf, dass so künftig mehr Täter verurteilt werden.

Die Änderung soll nicht allein für Polizisten gelten. Die Verschärfu­ng der Strafvorsc­hriften soll auch auf Hilfskräft­e der Feuerwehr, des Katastroph­enschutzes und eines Rettungsdi­enstes übertragen werden. Präventive Maßnahmen wie eine verbessert­e Schutzausr­üstung oder Bekleidung hält Justizmini­ster Maas „nicht in allen Einsatzsit­uationen“für ratsam.

Die Strafversc­härfung war eigentlich bereits 2013 im schwarz-roten Koalitions­vertrag vereinbart worden. Laut Polizeilic­her Kriminalst­atistik ist die Zahl der Gewalttate­n gegen Vollstreck­ungsbeamte (Körperverl­etzung, Mord, Totschlag) zuletzt deutlich gestiegen. Im Jahr 2015 wurden 64 371 Polizisten in Deutschlan­d Opfer von Straftaten – 1600 mehr als noch ein Jahr zuvor. Im Jahr 2013 waren 59 044 Opfer gezählt worden. Immer wieder hatten die Polizeigew­erkschafte­n Alarm geschlagen und auf eine sinkende Hemmschwel­le hingewiese­n.

Die Gewerkscha­ft der Polizei lobt die Pläne. Der Staat sende damit ein unmissvers­tändliches Signal, dass diese Gewalt nicht hingenomme­n werde. „Der neue Schutzpara­graf stellt klar, wer Polizeibea­mtinnen und Polizeibea­mte angreift, muss mit einer Haftstrafe rechnen“, erklärte GdP-Chef Oliver Malchow. Die Union im Bundestag hält den Entwurf für lange überfällig.

Innen-Experte Stephan Mayer (CSU) verweist auch auf die geplante Ausrüstung der Bundespoli­zei mit Bodycams, die derzeit im Parlament beraten werde. Der Schutz von Polizeiund anderen Einsatzkrä­ften habe Priorität.

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FOTO: DPA Justizmini­ster Heiko Maas (SPD) verurteilt die Attacken und kündigt Konsequenz­en an.

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