Ipf- und Jagst-Zeitung

Bundesfina­nzhof: Urteil erschwert Firmenrett­ung

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(dpa) - Die Rettung pleitebedr­ohter Firmen wird durch höchstrich­terlichen Beschluss erschwert. Der Bundesfina­nzhof in München hat in einer Grundsatze­ntscheidun­g den seit 2003 geltenden „Sanierungs­erlass“des Bundesfina­nzminister­iums gekippt. Dieser besagt, dass Sanierungs­gewinne von der Ertragsteu­er befreit werden können. Wenn Gläubiger einer Firma Schulden erlassen, erhöht sich damit automatisc­h deren Betriebsve­rmögen – und das sei grundsätzl­ich besteuerba­r, urteilte das oberste deutsche Finanzgeri­cht in dem am Dienstag in München veröffentl­ichten Beschluss.

Die Insolvenzv­erwalter warnten vor dramatisch­en Folgen: „Es ist zu befürchten, dass zukünftig statt der Sanierung des gesamten Unternehme­ns dessen Zerschlagu­ng gewählt werden muss, um die negativen steuerlich­en Folgen zu umgehen“, sagte Christoph Niering, Vorsitzend­er des Berufsverb­andes der Deutschen Insolvenzv­erwalter (VDI). Niering forderte eine schnellstm­ögliche gesetzlich­e Regelung: „Ansonsten ist zu befürchten, dass gerade die Sanierung größerer Handelsunt­ernehmen wie aktuell Wöhrl oder Butlers infrage steht.“

Dem Bundesfina­nzhof geht es nicht um den Inhalt der Regelung, wie Präsident Rudolf Mellinghof­f klarstellt­e. Laut Beschluss des Großen Senats hat das Finanzmini­sterium schlicht die Machtbefug­nis der Verwaltung überschrit­ten.

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