Bundesfinanzhof: Urteil erschwert Firmenrettung
(dpa) - Die Rettung pleitebedrohter Firmen wird durch höchstrichterlichen Beschluss erschwert. Der Bundesfinanzhof in München hat in einer Grundsatzentscheidung den seit 2003 geltenden „Sanierungserlass“des Bundesfinanzministeriums gekippt. Dieser besagt, dass Sanierungsgewinne von der Ertragsteuer befreit werden können. Wenn Gläubiger einer Firma Schulden erlassen, erhöht sich damit automatisch deren Betriebsvermögen – und das sei grundsätzlich besteuerbar, urteilte das oberste deutsche Finanzgericht in dem am Dienstag in München veröffentlichten Beschluss.
Die Insolvenzverwalter warnten vor dramatischen Folgen: „Es ist zu befürchten, dass zukünftig statt der Sanierung des gesamten Unternehmens dessen Zerschlagung gewählt werden muss, um die negativen steuerlichen Folgen zu umgehen“, sagte Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes der Deutschen Insolvenzverwalter (VDI). Niering forderte eine schnellstmögliche gesetzliche Regelung: „Ansonsten ist zu befürchten, dass gerade die Sanierung größerer Handelsunternehmen wie aktuell Wöhrl oder Butlers infrage steht.“
Dem Bundesfinanzhof geht es nicht um den Inhalt der Regelung, wie Präsident Rudolf Mellinghoff klarstellte. Laut Beschluss des Großen Senats hat das Finanzministerium schlicht die Machtbefugnis der Verwaltung überschritten.