Betrunkener Autofahrer verletzt bei Unfall zwei junge Fußgänger
Das Amtsgericht verhängt gegen den 23-Jährigen eine Geldstrafe von 2700 Euro
(sj) - Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung, Unfallflucht und vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr ist ein 23-jähriger Industriemechaniker aus einer Virngrundgemeinde vom Amtsgericht Ellwangen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro (2700 Euro) verurteilt worden. Der Angeklagte hatte in fahruntüchtigem Zustand mit seinem Auto auf einem Schotterweg in der Nähe des Vereinsgeländes in Tannhausen zwei Fußgänger im Alter von 18 und 20 Jahren leicht an der Ferse verletzt.
Der Unfall passierte am 1. Oktober vergangenen Jahres, nachts kurz nach 1 Uhr, wie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Veronika Atzinger, vortrug. Eine Blutprobe ergab beim Fahrer einen Alkoholwert von 1,55 Promille. Das Amtsgericht Ellwangen hatte deshalb gegen den 23-jährigen Unfallverursacher am 6. Dezember 2016 einen Strafbefehl erlassen und eine Geldstrafe von 90Tagessätzen à 30 Euro ausgesprochen. Dagegen hatte der junge Mann Einspruch eingelegt, und so kam es am Dienstag zur Gerichtsverhandlung vor Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker als Einzelrichter. Geladen waren sechs Zeugen.
„Warum ich so viel getrunken habe, weiß ich nicht“
Er sei auf einer Geburtstagsfeier gewesen, berichtete der Angeklagte. Dort habe er zwei bis drei Bier getrunken. Sein Kumpel habe ihn dann gebeten, ihn heimzufahren. Auf dem schmalen Schotterweg Richtung Vereinsheim in Tannhausen seien ihnen dann vier Personen als Fußgänger begegnet, die auch von einer Geburtstagsfeier kamen. Zwei seien zur Seite gegangen, als sie das Auto von hinten kommen sahen, die beiden anderen hätten jedoch nicht zur Seite gehen wollen und seien sogar beleidigend und tätlich geworden. So hätten er und sein Beifahrer durch das offene Autofenster Faustschläge erhalten. Dass er die beiden angefahren haben soll, glaubte der Angeklagte nicht. Nach diesem Vorfall habe er im Vereinsheim innerhalb kurzer Zeit noch zwischen 25 und 30 Bacardi-Cola getrunken. „Warum ich so viel getrunken habe, weiß ich nicht“, sagte er in der Gerichtsverhandlung.
Der Polizei gegenüber, die ihn am Vereinsheim gestellt hatte, hatte der Angeklagte zunächst abgestritten, Fahrer des Autos gewesen zu sein. Man habe die beiden Fußgänger „ganz sicher“nicht angefahren, sagte hingegen der 23-jährige Beifahrer in der Hauptverhandlung als Zeuge. Vielmehr hätten die beiden Fußgänger noch mit dem Fuß gegen das Auto getreten. Zur Alkoholisierung seines Kumpels meinte der Zeuge: „Er war fahrtüchtig. Sonst wäre ich mit meiner Mutter heimgefahren.“
Ganz anders als der Angeklagte und sein Kumpel schilderte die vierköpfige Fußgängergruppe den Vorfall. Von einem Wortgefecht, von Provokationen, Beleidigungen, Faustschlägen oder Backpfeifen und von Tritten gegen das Auto war in ihren Zeugenaussagen keine Rede. Die Verletzung an seiner Ferse habe er „schon ein paar Tage gemerkt“, so ein 18-Jähriger als Geschädigter. Es sei eine leichte Prellung an der Achillessehne gewesen, zwei Wochen lang habe er nicht Fußball spielen können. „Ich habe noch geschrien: was soll das?“, berichtete der zweite Verletzte, ein 20-Jähriger, vor Gericht. Wegen seiner Verletzung an der Ferse sei er eine Woche krankgeschrieben gewesen.
Nach der Zeugenvernehmung regte Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker an, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Was dann auch der Angeklagte und sein Verteidiger, Rechtsanwalt Tobias Mayer (Ellwangen), taten. Somit blieb es bei der ausgesprochenen Geldstrafe. Die Fahrerlaubnis wurde dem Autofahrer entzogen.