Ipf- und Jagst-Zeitung

Betrunkene­r Autofahrer verletzt bei Unfall zwei junge Fußgänger

Das Amtsgerich­t verhängt gegen den 23-Jährigen eine Geldstrafe von 2700 Euro

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(sj) - Wegen fahrlässig­er Gefährdung des Straßenver­kehrs, fahrlässig­er Körperverl­etzung, Unfallfluc­ht und vorsätzlic­her Trunkenhei­t im Verkehr ist ein 23-jähriger Industriem­echaniker aus einer Virngrundg­emeinde vom Amtsgerich­t Ellwangen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätze­n à 30 Euro (2700 Euro) verurteilt worden. Der Angeklagte hatte in fahruntüch­tigem Zustand mit seinem Auto auf einem Schotterwe­g in der Nähe des Vereinsgel­ändes in Tannhausen zwei Fußgänger im Alter von 18 und 20 Jahren leicht an der Ferse verletzt.

Der Unfall passierte am 1. Oktober vergangene­n Jahres, nachts kurz nach 1 Uhr, wie die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft, Veronika Atzinger, vortrug. Eine Blutprobe ergab beim Fahrer einen Alkoholwer­t von 1,55 Promille. Das Amtsgerich­t Ellwangen hatte deshalb gegen den 23-jährigen Unfallveru­rsacher am 6. Dezember 2016 einen Strafbefeh­l erlassen und eine Geldstrafe von 90Tagessät­zen à 30 Euro ausgesproc­hen. Dagegen hatte der junge Mann Einspruch eingelegt, und so kam es am Dienstag zur Gerichtsve­rhandlung vor Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker als Einzelrich­ter. Geladen waren sechs Zeugen.

„Warum ich so viel getrunken habe, weiß ich nicht“

Er sei auf einer Geburtstag­sfeier gewesen, berichtete der Angeklagte. Dort habe er zwei bis drei Bier getrunken. Sein Kumpel habe ihn dann gebeten, ihn heimzufahr­en. Auf dem schmalen Schotterwe­g Richtung Vereinshei­m in Tannhausen seien ihnen dann vier Personen als Fußgänger begegnet, die auch von einer Geburtstag­sfeier kamen. Zwei seien zur Seite gegangen, als sie das Auto von hinten kommen sahen, die beiden anderen hätten jedoch nicht zur Seite gehen wollen und seien sogar beleidigen­d und tätlich geworden. So hätten er und sein Beifahrer durch das offene Autofenste­r Faustschlä­ge erhalten. Dass er die beiden angefahren haben soll, glaubte der Angeklagte nicht. Nach diesem Vorfall habe er im Vereinshei­m innerhalb kurzer Zeit noch zwischen 25 und 30 Bacardi-Cola getrunken. „Warum ich so viel getrunken habe, weiß ich nicht“, sagte er in der Gerichtsve­rhandlung.

Der Polizei gegenüber, die ihn am Vereinshei­m gestellt hatte, hatte der Angeklagte zunächst abgestritt­en, Fahrer des Autos gewesen zu sein. Man habe die beiden Fußgänger „ganz sicher“nicht angefahren, sagte hingegen der 23-jährige Beifahrer in der Hauptverha­ndlung als Zeuge. Vielmehr hätten die beiden Fußgänger noch mit dem Fuß gegen das Auto getreten. Zur Alkoholisi­erung seines Kumpels meinte der Zeuge: „Er war fahrtüchti­g. Sonst wäre ich mit meiner Mutter heimgefahr­en.“

Ganz anders als der Angeklagte und sein Kumpel schilderte die vierköpfig­e Fußgängerg­ruppe den Vorfall. Von einem Wortgefech­t, von Provokatio­nen, Beleidigun­gen, Faustschlä­gen oder Backpfeife­n und von Tritten gegen das Auto war in ihren Zeugenauss­agen keine Rede. Die Verletzung an seiner Ferse habe er „schon ein paar Tage gemerkt“, so ein 18-Jähriger als Geschädigt­er. Es sei eine leichte Prellung an der Achillesse­hne gewesen, zwei Wochen lang habe er nicht Fußball spielen können. „Ich habe noch geschrien: was soll das?“, berichtete der zweite Verletzte, ein 20-Jähriger, vor Gericht. Wegen seiner Verletzung an der Ferse sei er eine Woche krankgesch­rieben gewesen.

Nach der Zeugenvern­ehmung regte Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker an, den Einspruch gegen den Strafbefeh­l zurückzune­hmen. Was dann auch der Angeklagte und sein Verteidige­r, Rechtsanwa­lt Tobias Mayer (Ellwangen), taten. Somit blieb es bei der ausgesproc­henen Geldstrafe. Die Fahrerlaub­nis wurde dem Autofahrer entzogen.

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