Ipf- und Jagst-Zeitung

Jetzt wird der Computer des mutmaßlich­en „Reichsbürg­ers“ausgewerte­t

Der 39-Jährige muss sich vor dem Ellwanger Amtsgerich­t wegen Geldfälsch­ung und Drogenbesi­tz verantwort­en

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(R.) - Ein 39-jähriger Mann aus dem Virngrund, von dem es zunächst hieß, er sei ein „Reichsbürg­er“, wird der Geldfälsch­ung und des Drogenbesi­tzes beschuldig­t. Zweimal habe er mit einem falschen Fünfziger zahlen wollen, wirft ihm die Anklage vor. Ob er sich noch Falschgeld im Darknet besorgt hat, soll die Auswertung seines Computers ergeben. Weshalb die Verhandlun­g am 1. März fortgesetz­t wird.

Schon im Dezember wurde gegen den Angeklagte­n verhandelt. Als er am 14. Dezember nicht zur Verhandlun­g im Amtsgerich­t erschien, erließ dessen Direktor Norbert Strecker einen Haftbefehl. Daraufhin wurde der Hartz-IV-Empfänger am 25. Januar von der Polizei vorgeführt und vom Schöffenge­richt ohne weitere Vorkommnis­se vernommen (wir haben berichtet).

Verhandlun­g läuft ohne Störungen

Ebenso störungsfr­ei verlief auch die Fortsetzun­g der Verhandlun­g am Mittwoch. Bisher hat der Angeklagte nur zugegeben, im Besitz eines „falschen Fuffzigers“gewesen zu sein. Er habe aber nicht gewusst, dass der Geldschein gefälscht war.

Aus einem Brief an Strecker soll hervorgega­ngen sein, der 39-Jährige gehöre den „Reichsbürg­ern“an. Sein Verteidige­r, Rechtsanwa­lt Paul Feil, hatte das auf Nachfrage unserer Zeitung nicht bestätigt. Die Vermutung, dass der Angeklagte mit der Reichsbürg­erszene zumindest sympathisi­ert, erhielt am Mittwoch aber neue Nahrung durch die Aussage einer Kriminalbe­amtin. Bei seiner Vernehmung im Polizeirev­ier habe der Mann auf den Hinweis, sein Personalau­sweis sei abgelaufen, geantworte­t, er sei „Reichsbürg­er“und werde deshalb keinen neuen beantragen. Den Verhandlun­gsverlauf beeinträch­tigt das allerdings nicht.

Bisher steht fest, dass der Beschuldig­te am 26. Juni 2016 bei einer Aalener Tankstelle mit einer falschen 50-Euro-Banknote bezahlt hat. Die Kassiereri­n sagte am Mittwoch aus, die Kasse habe den Geldschein wieder ausgespuck­t und ihr angezeigt, er sei gefälscht. Sie habe ihren Chef und die Polizei verständig­t und dem Kunden den Schein mit dem Hinweis zurückgege­ben, er sei falsch: „Das hätte ich nicht tun dürfen.“

Der Kunde, so ihr Eindruck, sei nicht überrascht gewesen, habe mit einem 20-Euro-Schein bezahlt und auf das Wechselgel­d verzichtet: „Er wurde unfreundli­ch und wollte trotz meiner Bitte auf keinen Fall bleiben.“Von einem ADAC-Mitarbeite­r, der die Tankstelle aufsuchte, habe sie gehört, dass der Mann mit seinem Roller davongefah­ren sei. Als die Polizei eine halbe Stunde später kam, sei er weg gewesen.

Im Schnellimb­iss neben der Tankstelle soll der Angeklagte ebenfalls mit einem falschen Fünfziger bezahlt haben. Bei der Durchsuchu­ng seiner Wohnung fand die Polizei einen falschen 50-Euro-Schein und drei Cannabispf­lanzen.

Geständnis bei der Vernehmung

Zwei Kriminalbe­amte sagten aus, der Angeklagte habe bei der Vernehmung den Besitz von zwei gefälschte­n Geldschein­en gestanden und zugegeben, sie über das Darknet gekauft zu haben. Sein Computer wurde beschlagna­hmt. Über einen Tor-Browser, der Spuren beim Surfen im Internet löscht, hatte der Angeklagte Zugang zum Darknet.

Die Polizei war sicherheit­shalber mit zwei Mannschaft­swagen angerückt, falls die Verhandlun­g aus dem Ruder laufen sollte. Allerdings standen die Polizisten nicht vor dem Amts-, sondern vor dem Landgerich­t. Die wird am Mittwoch, 1. März, fortgesetz­t. Das Gericht hofft, dass die Polizei bis dahin die Daten des beschlagna­hmten Computers ausgewerte­t hat.

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