Ipf- und Jagst-Zeitung

Pfahlheim ebnet den Weg für die Flurneuord­nung

Stadt stellt Flächen für Lagerschup­pen für landwirtsc­haftliches Gerät zur Verfügung

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(mab) - Pfahlheims großes Projekt für die nächsten Jahre ist die innerörtli­che Flurneuord­nung. Sie soll mehr Lebensqual­ität ins Dorf bringen. Ein wichtiger Punkt ist die innerörtli­che Baulandgew­innung. Wo jetzt noch alte Schuppen stehen, könnte Platz für Neubauten sein. Doch wohin mit den Sachen, die im Schuppen stehen? Dafür gibt es die Gemeinscha­ftsschuppe­n am Ortsrand. Im Ortschafts­rat wurde beschlosse­n, dort weitere Schuppen zu bauen.

Mit dem Dorfentwic­klungskonz­ept will Pfahlheim für die Bürger attraktive­r, lebenswert­er und zukunftsfä­higer werden. Ganz unterschie­dliche Maßnahmen sind möglich. Das beginnt bei der Neugestalt­ung von Straßen, die Unterstütz­ung landwirtsc­haftlicher Betriebe und geht bis zur Stärkung von Handwerk und Gewerbe. Vor allem aber setzt Pfahlheim auf die Baulandgew­innung im Dorf.

„Im Ortskern gibt es viele ehemalige landwirtsc­haftliche Anwesen, deren Eigentümer schon lange keine Landwirtsc­haft mehr betreiben. Auf diesen Grundstück­en befinden sich oft noch alte Schuppen, in denen landwirtsc­haftliches Gerät untergebra­cht ist“, sagt Ortsvorste­her Wolfgang Seckler. Neues Bauland könnte geschaffen werden, wenn die alten landwirtsc­haftlichen Gebäude abgebroche­n oder umgenutzt würden. Diese Entscheidu­ng fällt den Besitzern vielleicht leichter, wenn sie eine Möglichkei­t finden, ihre Geräte unterzuste­llen. Und da kommt die Schuppenan­lage ins Spiel.

Der Ortschafts­rat hat beschlosse­n, dass auf dem städtische­n Grundstück weitere Schuppen gebaut werden können. Voraussetz­ung ist ein Bauantrag und dass der Schuppen gegebenenf­alls wieder zurückgeba­ut werden kann. Standort ist ein Grundstück am Mühlberg in der Nähe der Sportanlag­en. Dort stehen seit 1967 bereits vier Schuppenan­lagen. Diese Schuppen werden laut Seckler von den Pfahlheime­r Bürgern gut genutzt. Die neue Anlage böte sechs bis acht weitere Stellfläch­en mit 75 bis 100 Quadratmet­ern.

Die Grundstück­e gibt es in Erbpacht

Die Schuppenba­uer bekommen das Grundstück in Erbpacht für 60 Jahre und zahlen eine entspreche­nde Gebühr. Die Vergabe der Grundstück­e erfolgt im Windhundve­rfahren, das heißt, die schnellste­n Antragstel­ler haben die besten Chancen. Es gibt aber auch Vergabekri­terien. Nicht zum Zug kommt, wer seinen alten Schuppen abreißt und an gleicher Stelle einen neuen baut. „Es muss mindestens eine neue Wohnung geschaffen werden“, sagt Seckler. Der Ortschafts­rat stimmte mit einer Gegenstimm­e zu.

Die Stadtverwa­ltung Ellwangen wird nun in die Planungen zur Erschließu­ng der Fläche einsteigen. Ein Problem liegt dabei in der Höhendiffe­renz des Grundstück­s zu den anderen Schuppen, die größere Erdbewegun­gen notwendig machen. Zu den Kosten der Baumaßnahm­e können noch keine Angaben gemacht werden.

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FOTO: MARTIN BAUCH Auf der freien grünen Wiese, bei den anderen Hallen, soll die neue Schuppenan­lage entstehen.

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