Von hinten aufgesattelt
Die Idee hat Charme: Wenn Parteien den Staat bekämpfen, dann soll der Staat – und somit der Steuerzahler – dafür wenigstens nichts bezahlen müssen. Zudem signalisieren die Bundesländer mit ihrem Ansinnen, dass sie trotz des Scheiterns an einem NPDVerbotsverfahren in Karlsruhe nicht klein beigeben im Kampf gegen die rechtsextreme Partei. Die Länder wollen der NPD nun den Geldhahn zudrehen, um sie politisch lahmzulegen. Auf diese Möglichkeit hatten ja bereits die Verfassungsrichter in ihrem Urteil hingewiesen. Denn auch wenn sie gegen ein Verbot entschieden haben, so stellten sie doch unmissverständlich klar, dass die Partei verfassungsfeindlich ist – und lediglich zu unbedeutend, um verboten zu werden.
Kämen die Länder mit ihrem Ansinnen durch, wäre das natürlich ein schöner Erfolg für sie – und gleichzeitig ein Symbol für einen wehrhaften Rechtsstaat. Zudem müssten es Politiker und Bürger nicht länger hinnehmen, dass jede Stimme für die NPD den Staat einen Euro kostet und bei jeder Spende an die NPD knapp die Hälfte draufgelegt werden muss. 1,3 Millionen Euro flossen so im Jahr 2015 in die Parteikasse. Geld, das für rechtsextreme Propaganda und fremdenfeindliche Aufmärsche eingesetzt werden kann – mit dem Ziel, die freiheitliche Grundordnung zu zerstören. Jedem Demokraten sträuben sich da die Nackenhaare.
Doch – trotz aller Sympathie für den Vorstoß – es bleibt auch ein Unbehagen. Die Länder wollen das Pferd nun offensichtlich von hinten aufsatteln, weil sie auf direktem Weg, mit dem NPD-Verbotsverfahren, nicht erfolgreich waren. Aber ist es wirklich angebracht, dafür den starken Schutz der Parteien im Grundgesetz abzuschwächen? Wegen dieser rechten Randpartei? Auch juristisch bleiben heikle Fragen: Wer entscheidet künftig darüber, ob eine Partei verfassungsfeindlich ist oder nicht? Und was passiert, wenn sich die Mehrheiten im Parlament verändern? Die Befürworter des Vorstoßes müssen also auf der Hut sein, dass sie kein Gesetz schaffen, mit dem sie erneut Schiffbruch erleiden.