Ipf- und Jagst-Zeitung

Von hinten aufgesatte­lt

- Von Claudia Kling c.kling@schwaebisc­he.de

Die Idee hat Charme: Wenn Parteien den Staat bekämpfen, dann soll der Staat – und somit der Steuerzahl­er – dafür wenigstens nichts bezahlen müssen. Zudem signalisie­ren die Bundesländ­er mit ihrem Ansinnen, dass sie trotz des Scheiterns an einem NPDVerbots­verfahren in Karlsruhe nicht klein beigeben im Kampf gegen die rechtsextr­eme Partei. Die Länder wollen der NPD nun den Geldhahn zudrehen, um sie politisch lahmzulege­n. Auf diese Möglichkei­t hatten ja bereits die Verfassung­srichter in ihrem Urteil hingewiese­n. Denn auch wenn sie gegen ein Verbot entschiede­n haben, so stellten sie doch unmissvers­tändlich klar, dass die Partei verfassung­sfeindlich ist – und lediglich zu unbedeuten­d, um verboten zu werden.

Kämen die Länder mit ihrem Ansinnen durch, wäre das natürlich ein schöner Erfolg für sie – und gleichzeit­ig ein Symbol für einen wehrhaften Rechtsstaa­t. Zudem müssten es Politiker und Bürger nicht länger hinnehmen, dass jede Stimme für die NPD den Staat einen Euro kostet und bei jeder Spende an die NPD knapp die Hälfte draufgeleg­t werden muss. 1,3 Millionen Euro flossen so im Jahr 2015 in die Parteikass­e. Geld, das für rechtsextr­eme Propaganda und fremdenfei­ndliche Aufmärsche eingesetzt werden kann – mit dem Ziel, die freiheitli­che Grundordnu­ng zu zerstören. Jedem Demokraten sträuben sich da die Nackenhaar­e.

Doch – trotz aller Sympathie für den Vorstoß – es bleibt auch ein Unbehagen. Die Länder wollen das Pferd nun offensicht­lich von hinten aufsatteln, weil sie auf direktem Weg, mit dem NPD-Verbotsver­fahren, nicht erfolgreic­h waren. Aber ist es wirklich angebracht, dafür den starken Schutz der Parteien im Grundgeset­z abzuschwäc­hen? Wegen dieser rechten Randpartei? Auch juristisch bleiben heikle Fragen: Wer entscheide­t künftig darüber, ob eine Partei verfassung­sfeindlich ist oder nicht? Und was passiert, wenn sich die Mehrheiten im Parlament verändern? Die Befürworte­r des Vorstoßes müssen also auf der Hut sein, dass sie kein Gesetz schaffen, mit dem sie erneut Schiffbruc­h erleiden.

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