Länder wollen NPD ans Geld
Bundesrat fordert Ausschluss von Parteienfinanzierung
(AFP) - Der Bundesrat drängt darauf, die rechtsextreme NPD und andere verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Diese Entschließung verabschiedete die Länderkammer am Freitag.
Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom Januar, die NPD nicht zu verbieten. Die Richter hatten aber angedeutet, dass die NPD, deren Verfassungsfeindlichkeit nicht infrage stehe, von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden könnte. In der Resolution des Rates heißt es wörtlich: „Es muss alles dafür getan werden, dass Parteien, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen und deren politisches Konzept die Menschenwürde missachtet, nicht mit staatlichen Mitteln in die Lage versetzt werden, ihre Ziele zu verwirklichen.“
(dpa/AFP) - Nach dem Scheitern ihres Verbotsantrages vor dem Bundesverfassungsgericht wollen die Länder der rechtsextremen NPD den staatlichen Geldhahn zudrehen. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin einstimmig eine Entschließung, wonach Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen keine staatlichen Finanzmittel oder sonstige Leistungen zustehen sollen.
Eine Partei, die die Menschenwürde und freiheitliche Grundordnung missachte, dürfe keine staatlichen Gelder erhalten, sagte die Präsidentin des Bundesrats, die rheinlandpfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), vor der Länderkammer. Die saarländische Regierungschefin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) verwies darauf, dass die Menschen häufig zu Protesten gegen die NPD aufgerufen würden. „Wir können den Bürgern nicht erklären, warum sie gegen Plakate demonstrieren sollen, die mit staatlichen Geldern finanziert worden sind.“
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) begrüßte den Vorstoß der Länderkammer. „Steuermittel für die NPD sind eine staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze“, sagte Maas der „Rheinischen Post“laut einer Vorabmeldung. Die Bundesregierung nehme die Hinweise des Verfassungsgerichts zum Entzug staatlicher Parteienfinanzierung „sehr ernst“.
Änderung noch vor September
Eine entsprechende Änderung hält Maas noch vor der Bundestagswahl im September für machbar. In der Auseinandersetzung sei es jedoch weiterhin wichtig, klare Haltung gegen rechte Hetze zu zeigen, fügte der Justizminister hinzu. Dies sei eine „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“.
Der Bundesrat beriet auch über den Entwurf für eine Grundgesetzänderung. Demnach sollen Parteien von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden können, wenn sie „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen“. Dieser Gesetzentwurf wurde an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
Die Länderkammer brachte zusätzlich rund 70 Änderungswünsche vor. So forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, endlich mehr Verantwortung für das Tierwohl in der Nutztierhaltung in Deutschland zu übernehmen. Die Bundesregierung setzt bislang jedoch in erster Linie auf Freiwilligkeit der Tierhalter. Das betrifft zum Beispiel den Verzicht auf Maßnahmen wie das Stutzen der Schnabelspitzen bei Legehennen, millionenfaches Töten von männlichen Küken oder das Kupieren der Schwänze bei Ferkeln.
Behördenaustausch verbessern
Vier Monate nach dem Sexualmord an einer Freiburger Studentin fordert Baden-Württemberg außerdem einen besseren europaweiten Austausch über Daten von Straftätern. Der mutmaßliche Täter, ein Flüchtling aus Afghanistan, soll schon 2013 eine Gewalttat an einer jungen Frau auf der griechischen Insel Korfu begangen haben. Die deutschen Behörden wussten nichts davon. Nun soll das zentrale europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) erweitert werden. Die Polizei soll nach dem Willen von Baden-Württemberg und Bayern nach schweren Straftaten auch Augen-, Haarfarbe und Hauttyp per DNA untersuchen dürfen. Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Einsatz von Bodycams bei der Bundespolizei sowie gegen eine Ausweitung der Videoüberwachung von öffentlichen Anlagen wie Sportplätzen sowie des Nahverkehrs.
Der Bundesrat hat zudem einer Reform des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende zugestimmt. Danach wird die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben. Zugleich soll die Altersgrenze für einen Bezug von zwölf auf 18 Jahre heraufgesetzt werden. Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende beantragen, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Die Reform soll zum 1. Juli in Kraft treten.
Der Bundesrat beschloss zudem, dass Cannabis auf Rezept für Schwerkranke freigegeben wird.