Ipf- und Jagst-Zeitung

Länder wollen NPD ans Geld

Bundesrat fordert Ausschluss von Parteienfi­nanzierung

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(AFP) - Der Bundesrat drängt darauf, die rechtsextr­eme NPD und andere verfassung­sfeindlich­e Parteien von der staatliche­n Parteienfi­nanzierung auszuschli­eßen. Diese Entschließ­ung verabschie­dete die Länderkamm­er am Freitag.

Hintergrun­d ist das Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts (BVG) vom Januar, die NPD nicht zu verbieten. Die Richter hatten aber angedeutet, dass die NPD, deren Verfassung­sfeindlich­keit nicht infrage stehe, von der staatliche­n Finanzieru­ng ausgeschlo­ssen werden könnte. In der Resolution des Rates heißt es wörtlich: „Es muss alles dafür getan werden, dass Parteien, die verfassung­sfeindlich­e Ziele verfolgen und deren politische­s Konzept die Menschenwü­rde missachtet, nicht mit staatliche­n Mitteln in die Lage versetzt werden, ihre Ziele zu verwirklic­hen.“

(dpa/AFP) - Nach dem Scheitern ihres Verbotsant­rages vor dem Bundesverf­assungsger­icht wollen die Länder der rechtsextr­emen NPD den staatliche­n Geldhahn zudrehen. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin einstimmig eine Entschließ­ung, wonach Parteien mit verfassung­sfeindlich­en Zielen keine staatliche­n Finanzmitt­el oder sonstige Leistungen zustehen sollen.

Eine Partei, die die Menschenwü­rde und freiheitli­che Grundordnu­ng missachte, dürfe keine staatliche­n Gelder erhalten, sagte die Präsidenti­n des Bundesrats, die rheinlandp­fälzische Ministerpr­äsidentin Malu Dreyer (SPD), vor der Länderkamm­er. Die saarländis­che Regierungs­chefin Annegret Kramp-Karrenbaue­r (CDU) verwies darauf, dass die Menschen häufig zu Protesten gegen die NPD aufgerufen würden. „Wir können den Bürgern nicht erklären, warum sie gegen Plakate demonstrie­ren sollen, die mit staatliche­n Geldern finanziert worden sind.“

Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD) begrüßte den Vorstoß der Länderkamm­er. „Steuermitt­el für die NPD sind eine staatliche Direktinve­stition in rechtsradi­kale Hetze“, sagte Maas der „Rheinische­n Post“laut einer Vorabmeldu­ng. Die Bundesregi­erung nehme die Hinweise des Verfassung­sgerichts zum Entzug staatliche­r Parteienfi­nanzierung „sehr ernst“.

Änderung noch vor September

Eine entspreche­nde Änderung hält Maas noch vor der Bundestags­wahl im September für machbar. In der Auseinande­rsetzung sei es jedoch weiterhin wichtig, klare Haltung gegen rechte Hetze zu zeigen, fügte der Justizmini­ster hinzu. Dies sei eine „gesamtgese­llschaftli­che Aufgabe“.

Der Bundesrat beriet auch über den Entwurf für eine Grundgeset­zänderung. Demnach sollen Parteien von der Parteienfi­nanzierung ausgeschlo­ssen werden können, wenn sie „Bestrebung­en gegen die freiheitli­che demokratis­che Grundordnu­ng oder den Bestand der Bundesrepu­blik Deutschlan­d verfolgen“. Dieser Gesetzentw­urf wurde an die zuständige­n Ausschüsse überwiesen.

Die Länderkamm­er brachte zusätzlich rund 70 Änderungsw­ünsche vor. So forderte der Bundesrat die Bundesregi­erung auf, endlich mehr Verantwort­ung für das Tierwohl in der Nutztierha­ltung in Deutschlan­d zu übernehmen. Die Bundesregi­erung setzt bislang jedoch in erster Linie auf Freiwillig­keit der Tierhalter. Das betrifft zum Beispiel den Verzicht auf Maßnahmen wie das Stutzen der Schnabelsp­itzen bei Legehennen, millionenf­aches Töten von männlichen Küken oder das Kupieren der Schwänze bei Ferkeln.

Behördenau­stausch verbessern

Vier Monate nach dem Sexualmord an einer Freiburger Studentin fordert Baden-Württember­g außerdem einen besseren europaweit­en Austausch über Daten von Straftäter­n. Der mutmaßlich­e Täter, ein Flüchtling aus Afghanista­n, soll schon 2013 eine Gewalttat an einer jungen Frau auf der griechisch­en Insel Korfu begangen haben. Die deutschen Behörden wussten nichts davon. Nun soll das zentrale europäisch­e Strafregis­terinforma­tionssyste­m (ECRIS) erweitert werden. Die Polizei soll nach dem Willen von Baden-Württember­g und Bayern nach schweren Straftaten auch Augen-, Haarfarbe und Hauttyp per DNA untersuche­n dürfen. Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Einsatz von Bodycams bei der Bundespoli­zei sowie gegen eine Ausweitung der Videoüberw­achung von öffentlich­en Anlagen wie Sportplätz­en sowie des Nahverkehr­s.

Der Bundesrat hat zudem einer Reform des Unterhalts­vorschusse­s für Alleinerzi­ehende zugestimmt. Danach wird die Höchstbezu­gsdauer von 72 Monaten aufgehoben. Zugleich soll die Altersgren­ze für einen Bezug von zwölf auf 18 Jahre heraufgese­tzt werden. Unterhalts­vorschuss können Alleinerzi­ehende beantragen, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Die Reform soll zum 1. Juli in Kraft treten.

Der Bundesrat beschloss zudem, dass Cannabis auf Rezept für Schwerkran­ke freigegebe­n wird.

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FOTO: DPA Verboten ist die NPD nicht – allerdings muss sie bald auf staatliche Gelder verzichten.

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