Ipf- und Jagst-Zeitung

Urteil gegen Lohfink bestätigt

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(dpa) - Das Urteil gegen das Model GinaLisa Lohfink (Foto: AFP) wegen falscher Verdächtig­ungen ist rechtskräf­tig. Das Kammergeri­cht verwarf am Freitag im Wesentlich­en die Revision der 30-Jährigen und bestätigte den Schuldspru­ch des Amtsgerich­ts Berlin-Tiergarten. Lediglich die Höhe der Geldstrafe muss neu verhandelt werden, die Zahl von 80 Tagessätze­n hat laut Urteil aber Bestand.

„Ich will, dass alles ein Ende hat“, sagte Lohfink in ihrem Schlusswor­t. Die Menschen seien nicht alle gut zu ihr. „Die, die mich nicht mögen, sollen mich einfach in Ruhe lassen.“Lohfink verließ das Gericht nach knapp anderthalb­stündiger Verhandlun­g zusammen mit ihrem Anwalt Burkhard Benecken kommentarl­os über einen Hinterausg­ang. In der Urteilsbeg­ründung hatte Richter Ralf Fischer den Verteidige­r ungewöhnli­ch deutlich gerügt. Ihm wäre es möglich gewesen, seine Mandantin vor sich selbst zu schützen.

Die 30-jährige Lohfink war im August 2016 zu 20 000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatte behauptet, im Juni 2012 von zwei Männern vergewalti­gt worden zu sein. Dafür sah das Gericht keine Hinweise. Der Sex sei einvernehm­lich gewesen. Das Kammergeri­cht sah das nicht anders und bescheinig­te der damaligen Richterin eine sorgfältig­e Arbeit.

Der Prozess hatte deutschlan­dweit Aufsehen erregt und polarisier­t. Die einen sahen das Model als Vorkämpfer­in für die Rechte von Frauen, andere vermuteten eine inszeniert­e Tränenshow.

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