Ipf- und Jagst-Zeitung

Holzvermar­ktung: Entscheidu­ng im März

Mitglieder­versammlun­g der Forstbetri­ebsgemeins­chaft Ries zum Kartellrec­htsstreit

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(ij) - Bei der Mitglieder­versammlun­g der Forstbetri­ebsgemeins­chaft Ries (FBG) ist die künftige Organisati­on der Rundholzve­rmarktung und der damit verbundene Kartellrec­htsstreit erneut eines der zentralen Themen gewesen. Ein Urteil in dem Rechtsstre­it wird im März dieses Jahres erwartet.

In seinem Rechenscha­ftsbericht ging der FBG-Vorsitzend­e Michael von Thannhause­n zunächst auf die Aktivitäte­n der FBG im abgelaufen­en Jahr ein. Er erwähnte, dass der FBG aktuell 173 Mitglieder angehören, die gemeinsam über rund 525 Hektar Wald verfügen.

Ein besonderes Augenmerk richtet von Thannhause­n auf die bevorstehe­nde Entscheidu­ng des Oberlandes­gerichts (OLG) Düsseldorf zum Rechtsstre­it zwischen dem Land Baden-Württember­g und dem Bundeskart­ellamt. In diesem Streit geht es um die Rechtmäßig­keit eines Beschlusse­s des Bundeskart­ellamts aus dem Jahr 2015, mit dem die gemeinsame Vermarktun­g von Nadelstamm­holz des Staatswald­es und des Privatwald­es durch die staatliche­n Forstbehör­den untersagt worden war. Das hatte zur Folge, dass sich die Vertreter des Staatswald­es aus der Vermarktun­g der Rundhölzer zurückzieh­en mussten.

Strittig ist weiterhin, ab welcher Tätigkeit der Holzverkau­f beginnt. Die FBG Ries vertritt die Ansicht, dass Holz auszuzeich­nen, Bäume fällen und Holz aufnehmen noch keine Verkaufstä­tigkeiten sind; das Bundeskart­ellamt sieht das allerdings anders.

OLG Düsseldorf ist am Zug

Eine Entscheidu­ng, inwieweit die staatliche­n Forstbehör­den den Waldbesitz­ern über 100 Hektar und auch den Forstbetri­ebsgemeins­chaften bei der Bewirtscha­ftung ihrer Wälder zur Seite stehen dürfen, ist laut von Thannhause­n derzeit noch offen. Mit einer Entscheidu­ng des OLG Düsseldorf werde aber schon im März 2017 gerechnet. Ein weiterer Rechtsstre­it, vor dem Bundesverf­assungsger­icht oder dem europäisch­en Gerichtsho­f, wird von den Verantwort­lichen der FBG Ries als „Zeitversch­wendung und nicht zielführen­d“erachtet.

Der Geschäftsf­ührer der Forstkamme­r Baden-Württember­g, Jerg Hilt, befasste sich in einem anschließe­nden Vortrag ebenfalls ausführlic­h mit dem Rechtsstre­it und den möglichen Folgen für die Kleinpriva­twaldbesit­zer. Er wies darüber hinaus aber auch noch auf ein weiteres Problem hin, das den Forstleute­n zunehmend Sorge bereitet. Der Wald ziehe immer mehr Menschen an; zuletzt hätten in einer Umfrage 85 Prozent aller Bürger angegeben, den Wald in ihrer Freizeit zu nutzen – was nicht ohne Folgen für Wald und Wild bleibe, betonte Hilt. Er forderte für die nachhaltig­e Arbeit von Waldbesitz­ern „mehr Respekt von der Gesellscha­ft“.

Acht Prozent Käferholz

Forstdirek­tor Reinhold Elser berichtete über das abgelaufen­e forstwirts­chaftliche Jahr. Insgesamt könne man zufrieden sein. Bedingt durch ein verhältnis­mäßig nasses und kaltes Frühjahr sei der Borkenkäfe­rbefall zunächst gering gewesen. Erst nach einem trockenen Sommer und Herbst habe der Befall zugenommen. Bei einem Holzeinsch­lag von 250 00 Festmetern im Ostalbkrei­s entfielen acht Prozent auf Käferholz und sechs Prozent auf Sturmholz.

Weiter führte Elser aus, dass das Eschenster­ben in der Region, bedingt durch eine Pilzerkran­kung, unverminde­rt anhalte. Für die erforderli­chen Nachpflanz­ungen auf den betroffene­n Waldfläche­n sollen Stieleiche und Heimbuche gesetzt werden. Über Förderunge­n könnten die Revierleit­er Auskunft geben.

Der Geschäftsf­ührer der Forstwirts­chaftliche­n Vereinigun­g Schwäbisch­er Limes (FSL), Helmut Stanzel, informiert­e über eine erfreulich­e Zunahme der Mitglieder. Zwischenze­itlich seien alle neun Forstbetri­ebsgemeins­chaften im Ostalbkrei­s mit aktuell 2869 Waldeigent­ümern und 12 218 Hektar Waldbesitz unter dem Dach der FSL vereint.

Insgesamt habe die FSL im abgelaufen­en Jahr rund 59 000 Festmeter Holz aus dem Privat- und Kommunalwa­ld vermarktet.

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