Holzvermarktung: Entscheidung im März
Mitgliederversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft Ries zum Kartellrechtsstreit
(ij) - Bei der Mitgliederversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft Ries (FBG) ist die künftige Organisation der Rundholzvermarktung und der damit verbundene Kartellrechtsstreit erneut eines der zentralen Themen gewesen. Ein Urteil in dem Rechtsstreit wird im März dieses Jahres erwartet.
In seinem Rechenschaftsbericht ging der FBG-Vorsitzende Michael von Thannhausen zunächst auf die Aktivitäten der FBG im abgelaufenen Jahr ein. Er erwähnte, dass der FBG aktuell 173 Mitglieder angehören, die gemeinsam über rund 525 Hektar Wald verfügen.
Ein besonderes Augenmerk richtet von Thannhausen auf die bevorstehende Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zum Rechtsstreit zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Bundeskartellamt. In diesem Streit geht es um die Rechtmäßigkeit eines Beschlusses des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2015, mit dem die gemeinsame Vermarktung von Nadelstammholz des Staatswaldes und des Privatwaldes durch die staatlichen Forstbehörden untersagt worden war. Das hatte zur Folge, dass sich die Vertreter des Staatswaldes aus der Vermarktung der Rundhölzer zurückziehen mussten.
Strittig ist weiterhin, ab welcher Tätigkeit der Holzverkauf beginnt. Die FBG Ries vertritt die Ansicht, dass Holz auszuzeichnen, Bäume fällen und Holz aufnehmen noch keine Verkaufstätigkeiten sind; das Bundeskartellamt sieht das allerdings anders.
OLG Düsseldorf ist am Zug
Eine Entscheidung, inwieweit die staatlichen Forstbehörden den Waldbesitzern über 100 Hektar und auch den Forstbetriebsgemeinschaften bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder zur Seite stehen dürfen, ist laut von Thannhausen derzeit noch offen. Mit einer Entscheidung des OLG Düsseldorf werde aber schon im März 2017 gerechnet. Ein weiterer Rechtsstreit, vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem europäischen Gerichtshof, wird von den Verantwortlichen der FBG Ries als „Zeitverschwendung und nicht zielführend“erachtet.
Der Geschäftsführer der Forstkammer Baden-Württemberg, Jerg Hilt, befasste sich in einem anschließenden Vortrag ebenfalls ausführlich mit dem Rechtsstreit und den möglichen Folgen für die Kleinprivatwaldbesitzer. Er wies darüber hinaus aber auch noch auf ein weiteres Problem hin, das den Forstleuten zunehmend Sorge bereitet. Der Wald ziehe immer mehr Menschen an; zuletzt hätten in einer Umfrage 85 Prozent aller Bürger angegeben, den Wald in ihrer Freizeit zu nutzen – was nicht ohne Folgen für Wald und Wild bleibe, betonte Hilt. Er forderte für die nachhaltige Arbeit von Waldbesitzern „mehr Respekt von der Gesellschaft“.
Acht Prozent Käferholz
Forstdirektor Reinhold Elser berichtete über das abgelaufene forstwirtschaftliche Jahr. Insgesamt könne man zufrieden sein. Bedingt durch ein verhältnismäßig nasses und kaltes Frühjahr sei der Borkenkäferbefall zunächst gering gewesen. Erst nach einem trockenen Sommer und Herbst habe der Befall zugenommen. Bei einem Holzeinschlag von 250 00 Festmetern im Ostalbkreis entfielen acht Prozent auf Käferholz und sechs Prozent auf Sturmholz.
Weiter führte Elser aus, dass das Eschensterben in der Region, bedingt durch eine Pilzerkrankung, unvermindert anhalte. Für die erforderlichen Nachpflanzungen auf den betroffenen Waldflächen sollen Stieleiche und Heimbuche gesetzt werden. Über Förderungen könnten die Revierleiter Auskunft geben.
Der Geschäftsführer der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Schwäbischer Limes (FSL), Helmut Stanzel, informierte über eine erfreuliche Zunahme der Mitglieder. Zwischenzeitlich seien alle neun Forstbetriebsgemeinschaften im Ostalbkreis mit aktuell 2869 Waldeigentümern und 12 218 Hektar Waldbesitz unter dem Dach der FSL vereint.
Insgesamt habe die FSL im abgelaufenen Jahr rund 59 000 Festmeter Holz aus dem Privat- und Kommunalwald vermarktet.