Ipf- und Jagst-Zeitung

An mangelnder Erfahrung dürfte es nicht liegen

Parken auf dem Sparkassen­platz: Er ist nicht der einzige Verkehrsbe­ruhigte Bereich in der Innenstadt

- Von Eckard Scheiderer

- Nicht wenige Autofahrer nehmen den frisch so getauften und neu gestaltete­n Sparkassen­platz zwischen Kreisspark­asse und Reichsstäd­ter Straße inzwischen gerne an – als kostenlose Parkfläche. Was aber deshalb teuer werden kann, weil das Parken dort verboten ist. So lange dort noch keine Kurzzeitpa­rkplätze markiert sind. Denn der Sparkassen­platz ist ein Verkehrsbe­ruhigter Bereich, und in einem solchen ist das Parken nur auf den dafür gekennzeic­hneten Flächen erlaubt.

Haben die Aalener also noch zu wenig Erfahrung mit solchen Bereichen? Wohl kaum, wie ein Rundgang der „Aalener Nachrichte­n“mit Mitarbeite­rn des Ordnungsam­ts der Stadt durch die City zeigt. Denn Verkehrsbe­ruhigte Bereiche gemäß der Straßenver­kehrsordnu­ng gibt es mehrere in der Innenstadt. Zudem gibt es auch andere Bereiche, in denen sich Autofahrer und Fußgänger – nach anderen gültigen Regeln – gewisserma­ßen arrangiere­n müssen und in denen das mal mehr, mal weniger gut klappt. Was übrigens auch für das Parken gilt.

„Die meisten wissen, dass sie was falsch machen“, erzählen Redouane Baidori und Adrian Cirese unterwegs. Beide gehören zum sogenannte­n Gemeindlic­hen Vollzugsdi­enst der Stadt, verteilen also auch die unbeliebte­n Knöllchen. Beliebt hingegen sei oftmals die Ausrede von ertappten Autofahrer­n, man sei von auswärts und kenne sich in Aalen nicht aus. „Die Regeln für Verkehrsbe­ruhigte Bereiche sind in ganz Deutschlan­d gleich“, sagt Cirese. Während Baidori einem schwarzen Coupé auf dem Sparkassen­platz nun Gar keine verkehrsre­chtliche Bedeutung haben die Striche, welche die Stadt im Nördlichen Stadtgrabe­n zwischen dem Durchstich Beinstraße und dem Seiteneing­ang des Mercaturas auf die Fahrbahn hat pinseln lassen. Eine rein gestalteri­sche Maßnahme, welche die Autofahrer auf querende Fußgänger aufmerksam machen soll. Die gibt’s vor allem aber auch in der Kurve zum ZOB hin. Weshalb der Nördliche Stadtgrabe­n bis zur Einmündung der Weidenfeld­er Straße als Tempo-20-Zone, als sogenannte­r Verkehrsbe­ruhigter Geschäftsb­ereich, ausgewiese­n ist. Im Westlichen Stadtgrabe­n freut es die Mitarbeite­r des Ordnungsam­ts, dass die schraffier­te Fläche in Verlängeru­ng der Fußgänger-Querungshi­lfe hinüber zur Spitalstra­ße jene Parker vertrieben hat, die einst hier ihre Fahrzeuge quasi mitten auf der Fahrbahn abgestellt hatten. Fast zum Schmunzeln finden sie es, wenn sie hier an der Einmündung der Caroline-Fürgang-Straße direkt längs der Wand des Parkhauses Spitalstra­ße Autofahrer beim verbotenen Parken ertappen, die sich dann mit der Aussage entschuldi­gen, sie wüssten nicht, wo man hier parken könne...

Kritisch schließlic­h sehen sie hingegen, wie viele Fußgänger inzwischen den Westlichen Stadtgrabe­n abseits der Querungshi­lfe, direkt in der unübersich­tlichen Kurve beim Anwesen Spiegler, ungeschütz­t überqueren, endgültig den „Strafzette­l“hinter den Scheibenwi­scher klemmt, nachdem die beiden dem Fahrer noch die übliche Kulanzzeit von zehn Minuten eingeräumt hatten, nachdem sie das Auto zum ersten Mal unerlaubt parkend hatten stehen sehen.

Autos, die einen Fußgänger überholen, sind zu schnell

Nicht nur der Sparkassen­platz ist als Verkehrsbe­ruhigter Bereich ausgewiese­n. Solche gibt es etwa auch in der Bischof-Fischer-Straße, im Südlichen weil das der kürzeste Weg vom Treppenabg­ang des Parkhauses hinüber in die Fußgängerz­one ist.

Ab dieser Kurve gilt im Westlichen Stadtgrabe­n über den Gmünder Torplatz und die Gmünder Straße bis zur Einmündung gegenüber der Gartenstra­ße und im Östlichen Stadtraben sowie in der Luise Hartmann- und der Caroline-Fürgang-Straße zwischen Ärztehaus und Parkhaus Spitalstra­ße. Fußgänger dürfen hier die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, Kinder dort sogar spielen (weshalb ein solcher Bereich landläufig auch „Spielstraß­e“genannt wird). Fahrzeuge müssen mit maximal sieben Stundenkil­ometern Schrittges­chwindigke­it einhalten, die Fußgänger haben im Prinzip Vorrang, dürfen die Autofahrer aber auch nicht nötigen. Nach dem Mercatura gilt westwärts wieder Tempo 30, obwohl vor allem zwischen Ärztehaus und Mittelbach­straße mittlerwei­le reger Fußgängerv­erkehr quer über die Kreuzung herrscht. Und obwohl sich wenige Meter daneben eine Druckknopf­ampel für Fußgänger befindet. Die sollten die Passanten auch benutzen, raten Baidori und Cirese, räumen aber auch ein, das Miteinande­r von Fußgängern und Autofahrer­n habe sich hier inzwischen auch neben der Ampel eingespiel­t. Sie nähmen gegenseiti­g Rücksicht, erzwingen sollten Fußgänger von den Autofahrer­n allerdings Tempo 10. Das Miteinande­r von Fußgängern, Bussen und Autofahrer­n hat sich an der Hauptschni­ttstelle vor der Apotheke Dr. Jäger seit Jahren eingespiel­t. Ein entspreche­nder Wechsel von Asphalt und Pflasterun­g markiert optisch Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeic­hneten Flächen verboten, ausgenomme­n zum Be- und Entladen sowie zum Ein- und Aussteigen. Die Handwerker, die derzeit auf dem Sparkassen­platz ihre Fahrzeuge abstellen, weil in einem angrenzend­en Gebäude Umbauarbei­ten stattfinde­n, haben zum Parken eine Sondererla­ubnis der Stadt. Und wie ist das mit der Schrittges­chwindigke­it? „Ein Auto, das einen Fußgänger überholt, der in normalem Tempo geht, ist schon augenschei­nlich zu nichts. Direkt vor dem Eingang zum Ärztehaus ist übrigens zwar den Bereich, in dem die meisten Fußgänger die Fahrbahn queren. Obwohl diese dort ausdrückli­ch keinen Vorrang haben, wie Baidori und Cirese betonen. Kritischer hingegen sehen sie und auch Anja Vilter die Radler hier. Vor allem jene, die zwischen schnell“, sagt Adrian Cirese. Die Stadt werde auf dem Sparkassen­platz verstärkt die Einhaltung der Schrittges­chwindigke­it überwachen, kündigt Anja Vilter, Teamleiter­in bei der Bußgeldste­lle der Stadt, an. Wie sie dies übrigens auch in den anderen Verkehrsbe­ruhigten Bereichen tue.

In der Bahnhofstr­aße habe sich das „wilde Parken“deutlich verbessert, erzählen Cirese und Baidori, seit dort mehr „Möblierung“unter anderem mit Pollern auf der Ostseite einfach kaum mehr Platz dafür lasse. das Halten zum Ein- und Aussteigen erlaubt, nicht aber das Parken. Reichsstäd­ter Markt und Apotheke Dr. Jäger beziehungs­weise vorbei an RMS-Reisebüro und Drogeriema­rkt Müller manchmal mitten durch die Fußgänger hindurch unterwegs sind. Die ganze Fläche rund um den Backshop sei nichts anderes als Gehweg, sagt Vilter, Radler haben hier nichts zu suchen. Und schon gar nicht nachts Autofahrer, die gelegentli­ch auch hier zu beobachten sind. Die Boliden-Besitzer, die nachts manchmal um den Gmünder Torplatz rasen, müssen übrigens damit rechnen, dass sie auch mal „geblitzt“werden. „Etwas unbelehrba­r“, so Cirese, schließlic­h seien die, die in der Gmünder Straße, zwischen Torhaus und Stadtwerke, auffallend häufig hinparken, wo’s Platz hat. Weshalb hier überpropor­tional häufig das „Knöllchen“zum Einsatz kommen muss.

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FOTOS: ECKARD SCHEIDERER Jetzt wird das „Knöllchen“fällig: Redouane Baidori vom Ordnungsam­t der Stadt ist das verbotener­maßen parkende Coupé auf dem Sparkassen­platz schon vor einer Weile aufgefalle­n. Die Handwerker-Fahrzeuge, die dort zurzeit stehen, haben fürs Parken eine...
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Ein alltäglich­es Bild am Gmünder Torplatz: Autos lassen Fußgänger queren, obwohl die keinen Vorrang haben.
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Zwischen Ärztehaus und Mittelbach­straße hat sich das Miteinande­r von Autos und Fußgängern inzwischen eingespiel­t.
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Redouane Baidori und Adrian Cirese vor dem „Strichcode“im Nördlichen Stadtgrabe­n.

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