Ipf- und Jagst-Zeitung

Im Bundestag wird es eng

1260 Wahlleute wählen am Sonntag den neuen Bundespräs­identen

- Von Sabine Lennartz

- Bundesvers­ammlung? Kaum jemand vermag auf Anhieb zu sagen, was das genau ist. Kein Wunder, denn eine Bundesvers­ammlung findet im Normalfall nur alle fünf Jahre statt und dies ausschließ­lich zu einem Zweck: der Wahl des Bundespräs­identen.

In der Bundesvers­ammlung sitzen je zur Hälfte Vertreter des Deutschen Bundestags und der Bundesländ­er. Da der Bundestag zurzeit 630 Mitglieder hat, senden die Länder am morgigen Sonntag ebenfalls 630 Wahlleute nach Berlin. Im Bundestag wird es also ganz schön eng, denn extra für diesen Anlass wird er mit der doppelten Anzahl von Stühlen versehen.

Überraschu­ngen sind möglich

Genau wie im Bundestag wird die Zusammense­tzung der Wahlleute genauesten­s nach Parteien und Regierunge­n ausgeklüng­elt. Anders als im Bundestag aber sind es nicht nur Mandatsträ­ger, die nach Berlin kommen, sondern auch von den Parlamente­n benannte Vertreter des öffentlich­en Lebens. So kommen am Sonntag auch viele Prominente in den Reichstag. Sie wählen in der Regel den Kandidaten der Partei, die sie aufgestell­t hat. Doch es gibt auch Überraschu­ngen. Als die CSU 2004 Gloria von Thurn und Taxis in die Bundesvers­ammlung schickte, wählte diese nicht den Unionskand­idaten Horst Köhler, sondern Gesine Schwan (SPD), weil sie von der so beeindruck­t war.

Da die Parteien sich untereinan­der im Vorfeld absprechen, steht an diesem Sonntag so gut wie fest, dass Frank-Walter Steinmeier (SPD), der auch die Unterstütz­ung der Union hat, im ersten Wahlgang die erforderli­che Mehrheit von 50 Prozent erreicht. Schließlic­h verfügen Union und SPD zusammen über 923 Stimmen in der Versammlun­g. Neben Steinmeier werden der Politikwis­senschaftl­er Christoph Butterwegg­e als Kandidat der Linken, Albrecht Glaser als Kandidat der AfD und Alexander Hold als Kandidat der Freien Wähler antreten. Zumindest Hold kennen viele als Fernsehric­hter.

Am Sonntag dürfte es schnell gehen. Es gab aber auch Bundespräs­identenwah­len, bei denen ein zweiter und dritter Wahlgang nötig wurde, bis am Ende die einfache Mehrheit gereicht hat. Ein dritter Wahlgang war etwa bei der Kür Christian Wulffs (CDU) zum neuen Bundespräs­identen im Jahr 2010 nötig. In den beiden ersten Wahlgängen hatte Wulff die absolute Mehrheit verfehlt. Im dritten war sie nicht mehr nötig, er wurde mit 625 Stimmen gewählt. Nach der Wahl hält der Bundespräs­ident seine Antrittsre­de und der Bundestags­präsident lädt zu einem kleinen Empfang. Ist der Bundespräs­ident im Amt, ist seine höchste Aufgabe, Deutschlan­d im Ausland zu repräsenti­eren. Außerdem muss er Gesetze gegenzeich­nen, nachdem er sich vergewisse­rt hat, dass sie nach dem Grundgeset­z ordnungsge­mäß zustande kamen. Er schlägt den Bundeskanz­ler zur Wahl vor und ernennt auf dessen Vorschlag die Minister. Auch kann er verdiente Bürger auszeichne­n.

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