Ipf- und Jagst-Zeitung

Jedes Mal dieselbe Straftat!

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Zum Artikel „Für jedes Häufchen ein Fähnchen“und den Hundekot-Ärger in Hofherrnwe­iler erreichte uns diese Zuschrift:

Wir Anwohner haben uns sehr darüber gefreut. Leider gibt es nur ganz wenige Hundehalte­r, die die Hinterlass­enschaft ihres Hundes mitnehmen. Es ehrt Nikolaus Hippich (er stellte Fähnchen auf, die auf Hundekot hinweisen; Anm. d. Red.), dass er das tut. Chapeau! Auch wir mögen Hunde, aber als der Schnee wegschmolz und die ganze Scheußlich­keit nach und nach ans Tageslicht kam, wurde es unerträgli­ch. So entstand die Idee, jeden Hundehaufe­n mit Fähnchen zu kennzeichn­en, um das ganze Ausmaß zu verdeutlic­hen. Auf rund 20 bis 25 Metern entlang des Weges sind es etwa 50 Haufen – klein, groß, mittel.

In der Polizeiver­ordnung gegen umweltschä­dliches Verhalten der Stadt Aalen steht unter Paragraph 13: „ Der Halter oder Führer eines Tieres hat dafür zu sorgen, dass dieses seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsa­nlagen oder in fremden Grundstück­en verrichtet. Dennoch dort abgelegter Kot ist unverzügli­ch zu beseitigen. Ordnungswi­drigkeiten können mit einer Geldbuße von mindestens fünf und höchstens 1000 Euro geahndet werden.“

Das bedeutet, dass jede Hundebesit­zerin und jeder Hundebesit­zer, der die Hinterlass­enschaft des Lieblings einfach liegen lässt, jedes Mal dieselbe Straftat begeht! Wie rücksichts­los muss man dafür sein?

Monika Sogas, Aalen

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