Telefonaktion zum Thema Pflege
Experten geben am SZ-Lesertelefon Auskunft über die Änderungen der Pflegeversicherung
- Seit Jahresbeginn gibt es die altbekannten drei Pflegestufen nicht mehr. Sie wurden in einen der fünf neuen Pflegegrade übergeleitet. Das ist zwar automatisch und ohne erneute Gesundheitsprüfung geschehen. Dennoch ergeben sich für viele Pflegebedürftige und ihre Familien Fragen – welche Leistungen der Pflegeversicherung weiterhin zum Tragen kommen, und was sich grundsätzlich ändert. Für die häusliche Pflege gibt es ein höheres Pflegegeld und die Zuschüsse für die teilstationäre Pflege haben sich ebenfalls erhöht. Für die vollstationäre Pflege gilt das jedoch nicht. Für die Pflegegrade zwei und drei kann es teurer werden. Doch nur, wer erstmals in ein Heim einzieht.
Damit im Fall des Falles die Angebote der Pflegeversicherung optimal genutzt werden können, sollte auf eine umfassende Pflegeberatung nicht verzichtet werden. Diese steht jedem Bürger per Gesetz und kostenfrei zu. Wo findet man einen solchen Berater? Unter welchen Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse Beiträge in die Rentenkasse der Pflegeperson ein? Kann man Pflegegeld und Sachleistungen miteinander kombinieren? Wer springt ein, wenn die Finanzierung der Heimkosten nicht gesichert werden kann? Diese und weitere Fragen zu den neuen Regeln und allen anderen Angeboten der Pflegeversicherung beantworten die Pflegespezialisten Beate Kempter von der Compass-Pflegeberatung, Kay Kortstock von der AOK Bodensee-Oberschwaben und Wolfgang Seidel vom Pflegestützpunkt Landkreis Ravensburg am Lesertelefon.
Die Telefonaktion findet heute von 18:00 bis 20:00 Uhr statt. Telefon: 0751/2955-1555