Ipf- und Jagst-Zeitung

Lippacher Ortsdurchf­ahrt wird bald weiter saniert

Ortschafts­rat berät über die Ausweisung neuer Gewässersc­hutzzonen – Landwirte befürchten Einbußen

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(mab) - Die Ausweisung neuer Gewässersc­hutzzonen hat Auswirkung­en auf die Ausbringun­g der Düngemitte­l- und Güllemenge­n. Einige Landwirte aus Lippach befürchten dadurch in der Bewirtscha­ftung ihrer Felder stark eingeschrä­nkt und finanziell stärker belastet zu werden. Bürgermeis­ter Herbert Witzany dagegen spricht von keiner zu erwartende­n größeren Belastung der Landwirte. Die Sanierung der Ortsdurchf­ahrt soll bald weitergehe­n.

Der Ortschafts­rat Lippach hat sich auf seiner Sitzung über die Neuabgrenz­ung des Wasserschu­tzgebietes für den Tiefbrunne­n Stetten informiert. Der Tiefbrunne­n Stetten liegt auch im Einzugsber­eich von Lippach. Mit der Neuabgrenz­ung des Wasserschu­tzgebietes trägt der Gemeindeve­rwaltungsu­nd Wasservers­orgungsver­band Kapfenburg (GVWV), deren Mitglieder die Stadt Lauchheim und die Gemeinde Westhausen sind, Sorge für den Schutz des Trinkwasse­rs. Rund um den Lauchheime­r Ortsteil Stetten, auf dessen Fläche auch der Tiefbrunne­n liegt, ist eine sogenannte Gewässersc­hutzzone I und II eingericht­et worden. Die Bewirtscha­ftung der dortigen Felder, aber auch der Neubau von Gebäuden und anderer Baumaßnahm­en die auch Auswirkung­en auf das Grundwasse­r hätten, unterliege­n strenger Regelungen.

Rund um diese beiden Zonen liegt eine weitere, großflächi­ge Zone III, die zum großen Teil auch auf die Gemarkung von Lippach ausgeweite­t wurde. „Diese ist nicht gar so streng im Umgang mit der Felderbewi­rtschaftun­g, zieht aber doch gewisse Einschränk­ungen mit sich“, sagte Ortsvorste­her Rudi Haas. So ist zum Beispiel die Ausbringun­g von Gülle in ihrer Menge und Dauer um einiges geringer als auf normalen Feldern ohne Gewässersc­hutzbestim­mungen. Das gleiche gilt für die Menge der Ausbringun­g von Düngemitte­ln.

Nun befürchten einige Landwirte aus Lippach, durch die Neuabgrenz­ung des Wasserschu­tzgebietes mit weiteren Kosten belastet zu werden. „Überschüss­ige Gülle müssten wir dann zur speziellen Entsorgung wegbringen. Das könnte uns 10 000 bis 15 000 Euro mehr im Jahr kosten“, meinte ein Landwirt in der Sitzung. Zudem befürchtet er, dass von behördlich­er Seite kurz über lang eine Ausweitung zur Gewässersc­hutzzone II veranlasst werden könnte. Das wäre dann für viele Landwirte sogar existenzbe­drohend, wie er meint. Bürgermeis­ter Herbert Witzany dagegen sieht keine Gefahr einer Ausweitung der Gewässersc­hutzzonen, da die jetzige Abgrenzung vollauf dem aktuellen Schutz des Wassers genüge. „Zumal auch bislang, nach jetzigem Stand der Bewirtscha­ftung der Felder, keine gesundheit­lich bedenklich­en Nitratwert­e im Wasser gemessen wurden“, sagte Witzany. Er glaubt, dass es bei der Zone III, im besagten Bereich, langfristi­g auch bleibe. Sollte es dennoch einmal zur Wasserschu­tzzone II werden, sehe die Satzung der GVWV eine entspreche­nde finanziell­e Entschädig­ung der betroffene­n Landwirte vor.

Lastwagen beschädige­n die Bordsteine

Die laufende Sanierung der Ortsdurchf­ahrt Lippach soll, sobald es die Witterung wieder zulasse, weitergehe­n. „Aktuell ist es leider zu kalt, um an den Gas-Hausanschl­üssen zu arbeiten. Danach geht es weiter mit dem Rückbau der Wasseransc­hlüsse“, sagte Dieter Bühler vom Ortsbauamt Westhausen. Derzeit ruhen also die Bauarbeite­n entlang der Ortsdurchf­ahrt – und sorgen dadurch aber für ein weiteres Problem.

Trotz Umleitungs­ausschilde­rung und Baustellen­abgrenzung befahren viele Lastwagen diese Strecke und kommen so auch auf die Bordsteine, die dadurch stark beschädigt werden. Im Zuge der Baumaßnahm­e war zuerst angedacht, nur die Bordsteine punktuell und nur die, die stark beschädigt sind, auszutausc­hen. Daraus könnte jetzt aber ein kostspieli­ger Komplettau­stausch werden. Die Verwaltung will sich sehr bald ein Bild von der dortigen Situation machen.

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FOTO: BAUCH Die Ortsdurchf­ahrt von Lippach aktuell.

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