Ipf- und Jagst-Zeitung

Millionens­chaden abgewendet

Windpark Freihof: Nachträgli­che Baugenehmi­gung war laut Bürgermeis­ter Leinberger wichtig

- Von Alexandra Rimkus

- Der Windpark Freihof hat den Gemeindera­t Stödtlen in seiner jüngsten Sitzung erneut beschäftig­t. Allerdings nur ganz kurz. Bürgermeis­ter Ralf Leinberger teilte dem Gremium mit, dass die für die geplante Windparker­weiterung erforderli­che artenschut­zrechtlich­e Befreiung vom Regierungs­präsidium Stuttgart nicht erteilt worden sei. Die Behörden vermuten an dem Standort den geschützte­n Rotmilan.

Wie Leinberger in der Sitzung weiter ausführte, sei deshalb nun eine weitere ornitholog­ische Untersuchu­ng vorgesehen. Das könnte eventuell noch Einfluss auf den weiteren Verfahrens­lauf haben, sagte Leinberger.

Die geplante Erweiterun­g des kleinen Windparks Freihof hatte im Stödtlener Gemeindera­t zuletzt für einigen Unmut gesorgt. Der Grund: Der Projektier­er, die Ellwanger Firma Uhl Windkraft, hatte kurzfristi­g erklärt, dass der Windpark Freihof, der aktuell drei Windräder beheimatet, um drei zusätzlich­e Anlagen ergänzt werden soll. Die Stödtlener Verwaltung und der Gemeindera­t waren während des gesamten Planungspr­ozesses stets davon ausgegange­n, das hier lediglich zwei neue Anlagen kommen sollen. Dementspre­chend fiel nach Bekanntwer­den der neuen Pläne auch die Reaktion im Rat aus. Das Gremium lehnte in seiner Dezember-Sitzung das Vorhaben der Firma Uhl mit deutlicher Mehrheit ab. Die Baugenehmi­gung für das dritte Windrad wurde nicht erteilt.

Das Gremium revidierte diese Entscheidu­ng allerdings wenige Tage später im Rahmen einer Sondersitz­ung und erteilte im Nachgang doch eine Baugenehmi­gung. Das Landratsam­t hatte auf diese Entscheidu­ng gedrängt und darauf aufmerksam gemacht, dass die Ablehnung des Gemeindera­ts nicht nur gegen geltendes Baurecht verstoße, sondern die Firma Uhl in diesem Falle die Gemeinde Stödtlen auch auf Schadenser­satz verklagen könne – und das, so Leinberger damals in der Sondersitz­ung , „in einem nicht unerheblic­hen sechsstell­igen Eurobereic­h“.

Wegen Neuregelun­g: Es hätte richtig teuer werden können

In der jüngsten Gemeindera­tssitzung kam das Thema Schadenser­satz jetzt noch einmal zur Sprache. Der Stödtlener Verwaltung­schef verwies in diesem Zuge auf die Neuregelun­g der Einspeisev­ergütung. Leinberger zeigte in diesem Zuge auf, dass sich Windpark Freihof nach der Gesetzesän­derung nicht mehr im Wettbewerb behaupten könne. Und genau aus diesem Grund sei die Genehmigun­g vor Jahresende auch so bedeutend gewesen, machte Leinberger den Räten klar. Hätte sich der Gemeindera­t mit der Genehmigun­g bis 2017 Zeit gelassen, wäre es für die Gemeinde womöglich richtig teuer geworden, so Leinberger, da sich der Windradbau für die Firma Uhl aus wirtschaft­lichen Gründen dann überhaupt nicht mehr gelohnt hätte. Die Schadenser­satzansprü­che wären bei so einem Totalausfa­ll dann sehr wahrschein­lich noch sehr viel höher ausgefalle­n als befürchtet. „Mit unser nachträgli­chen Zustimmung wurde die Gemeinde Stödtlen vor einem drohenden finanziell­en Schaden enormen Ausmaßes bewahrt“, konstatier­te Leinberger.

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FOTO: ARCHIV Drei Windenergi­eanlagen stehen schon im Windpark Freihof, drei weitere werden dazukommen.

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