Millionenschaden abgewendet
Windpark Freihof: Nachträgliche Baugenehmigung war laut Bürgermeister Leinberger wichtig
- Der Windpark Freihof hat den Gemeinderat Stödtlen in seiner jüngsten Sitzung erneut beschäftigt. Allerdings nur ganz kurz. Bürgermeister Ralf Leinberger teilte dem Gremium mit, dass die für die geplante Windparkerweiterung erforderliche artenschutzrechtliche Befreiung vom Regierungspräsidium Stuttgart nicht erteilt worden sei. Die Behörden vermuten an dem Standort den geschützten Rotmilan.
Wie Leinberger in der Sitzung weiter ausführte, sei deshalb nun eine weitere ornithologische Untersuchung vorgesehen. Das könnte eventuell noch Einfluss auf den weiteren Verfahrenslauf haben, sagte Leinberger.
Die geplante Erweiterung des kleinen Windparks Freihof hatte im Stödtlener Gemeinderat zuletzt für einigen Unmut gesorgt. Der Grund: Der Projektierer, die Ellwanger Firma Uhl Windkraft, hatte kurzfristig erklärt, dass der Windpark Freihof, der aktuell drei Windräder beheimatet, um drei zusätzliche Anlagen ergänzt werden soll. Die Stödtlener Verwaltung und der Gemeinderat waren während des gesamten Planungsprozesses stets davon ausgegangen, das hier lediglich zwei neue Anlagen kommen sollen. Dementsprechend fiel nach Bekanntwerden der neuen Pläne auch die Reaktion im Rat aus. Das Gremium lehnte in seiner Dezember-Sitzung das Vorhaben der Firma Uhl mit deutlicher Mehrheit ab. Die Baugenehmigung für das dritte Windrad wurde nicht erteilt.
Das Gremium revidierte diese Entscheidung allerdings wenige Tage später im Rahmen einer Sondersitzung und erteilte im Nachgang doch eine Baugenehmigung. Das Landratsamt hatte auf diese Entscheidung gedrängt und darauf aufmerksam gemacht, dass die Ablehnung des Gemeinderats nicht nur gegen geltendes Baurecht verstoße, sondern die Firma Uhl in diesem Falle die Gemeinde Stödtlen auch auf Schadensersatz verklagen könne – und das, so Leinberger damals in der Sondersitzung , „in einem nicht unerheblichen sechsstelligen Eurobereich“.
Wegen Neuregelung: Es hätte richtig teuer werden können
In der jüngsten Gemeinderatssitzung kam das Thema Schadensersatz jetzt noch einmal zur Sprache. Der Stödtlener Verwaltungschef verwies in diesem Zuge auf die Neuregelung der Einspeisevergütung. Leinberger zeigte in diesem Zuge auf, dass sich Windpark Freihof nach der Gesetzesänderung nicht mehr im Wettbewerb behaupten könne. Und genau aus diesem Grund sei die Genehmigung vor Jahresende auch so bedeutend gewesen, machte Leinberger den Räten klar. Hätte sich der Gemeinderat mit der Genehmigung bis 2017 Zeit gelassen, wäre es für die Gemeinde womöglich richtig teuer geworden, so Leinberger, da sich der Windradbau für die Firma Uhl aus wirtschaftlichen Gründen dann überhaupt nicht mehr gelohnt hätte. Die Schadensersatzansprüche wären bei so einem Totalausfall dann sehr wahrscheinlich noch sehr viel höher ausgefallen als befürchtet. „Mit unser nachträglichen Zustimmung wurde die Gemeinde Stödtlen vor einem drohenden finanziellen Schaden enormen Ausmaßes bewahrt“, konstatierte Leinberger.