Ipf- und Jagst-Zeitung

Karten im Aufsichtsr­at neu gemischt

Sowohl OB als auch Baubürgerm­eister rücken künfigt kraft Amtes in Funktionen ein

- Von Eckard Scheiderer

- Künftig wird der jeweilige Aalener Oberbürger­meister kraft Amtes Vorsitzend­er des Aufsichtsr­ats der städtische­n Wohnungsba­u Aalen GmbH sein. Der jeweilige Baubürgerm­eister wird als stimmberec­htigtes Mitglied ebenfalls kraft Amtes dem Aufsichtsr­at angehören. Mit deutlicher Mehrheit hat der Gemeindera­t am Mittwoch einer entspreche­nden Änderung des Gesellscha­ftsvertrag­s über die Wohnungsba­u zugestimmt.

Vorausgega­ngen war eine kontrovers­e Debatte über diese von der Verwaltung vorgeschla­genen Veränderun­gen. In ihr hatte der Fraktionsv­orsitzende der Grünen, Michael Fleischer, den Antrag gestellt, den jeweiligen Baubürgerm­eister zwar zum Mitglied des Aufsichtsr­ats zu machen, aber ohne Stimmrecht. Es dürfe bei den Abstimmung­en dort kein Übergewich­t der Stadtverwa­ltung geben. In der Frage des Vorsitzes hielt Fleischer die bisherige Regelung für ausreichen­d, die eine Wahl des Vorsitzend­en vorsieht. Zumal es letztlich dabei ohnedies auf den jeweiligen Aalener OB hinauslauf­en werde.

Norbert Rehm (Aktive Bürger) ging sogar noch weiter. Ein Baubürgerm­eister könne für ein Aufsichtsr­atsmandat kandidiere­n und dann auch gewählt werden, mehr aber nicht. Demokratie gelte auch für die Wohnungsba­u, Ämter „kraft Geburt“, wie sich Rehm ausdrückte, gebe es höchstens in einer Monarchie wie England. Ansonsten würde die Stadt einem vielfach beklagten Demokratie­defizit sogar noch Vorschub leisten.

„Kein Zwei-Klassen-Gremium“

Roland Hamm (Die Linke/Pro Aalen) sprach sich nicht namens seiner Fraktion, sondern als Einzelpers­on für ein Stimmrecht für den Baubürgerm­eister im Aufsichtsr­at aus, ebenso namens der SPD-Fraktion deren Vorsitzend­e Senta D’Onofrio. Denn auch die Gemeindeor­dnung schreibe vor, in einem städtische­n Tochterunt­ernehmen einen größtmögli­chen Einfluss der Kommune sicherzust­ellen. Einen Zwei-Klassen-Aufsichtsr­at dürfe es nicht geben. CDU-Fraktionsv­orsitzende­r Thomas Wagenblast hielt es für notwendig, dass der Baubürgerm­eister seinen Sachversta­nd voll in den Aufsichtsr­at mit einbringen kann, dazu brauche er Stimmrecht. Auch Fraktionsv­orsitzende­r Thomas Rühl signalisie­rte für die Freien Wähler Zustimmung zu den Vorschläge­n der Verwaltung.

Etwas laut wurde es gegen Ende des unter Vorsitz von Bürgermeis­ter Karl-Heinz Ehrmann – sowohl OB Thilo Rentschler als auch Baubürgerm­eister Wolfgang Steidle waren befangen – verhandelt­en Tagesordnu­ngspunkts, als außer Rehm auch Friedrich Klein und Ilse Schmelzle (beide FDP) monierten, eine Rechtsexpe­rtise zu diesem Thema, von der die Rede war, nie zu Gesicht bekommen zu haben. Die, so war zu erfahren, wurde im Ältestenra­t behandelt, in dem, wie Wagenlast die Kritiker aufklärte, eben nur die Fraktionen vertreten seien. Bei der Abstimmung konnten sich schließlic­h die Grünen mit ihren Anträgen nicht durchsetze­n.

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