Ipf- und Jagst-Zeitung

Ablösebetr­äge für Stellplätz­e steigen deutlich an

Mehrheit im Gemeindera­t billigt nach einer kontrovers­en Debatte die Vorschläge der Verwaltung

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(ard) - In zwei Stufen, zum 1. März sowie zum 1. Januar 2019, werden die Beträge für die Ablösung von Stellplätz­en in Aalen deutlich steigen. Das hat der Gemeindera­t am Mittwoch nach kontrovers­er Debatte mit Mehrheit beschlosse­n. Die derzeitige­n Ablösebetr­äge in den beiden dafür festgesetz­ten Zonen mit unterschie­dlichen Gebührenhö­hen gelten unveränder­t seit 1979.

Zone 1 umfasst den Aalener Stadtkern, Zone 2 dessen Peripherie sowie Teile der Ortskerne von Unterkoche­n und Wasseralfi­ngen. Bislang gelten dafür Ablösebetr­äge von 5000 beziehungs­weise 3000 Euro. Ab dem 1. März werden sie dann bei 7500 beziehungs­weise 4500 Euro liegen, ab 1. Januar 2019 werden sie auf 10 000 beziehungs­weise 6000 Euro klettern. Für die Freien Wähler hatte in der Sitzung Claus Albrecht beantragt, auf die zweite Erhöhung ab 2019 zu verzichten. In der Abstimmung gab es dafür aber keine Mehrheit.

Mit einem Ablösebetr­ag erwerbe keiner auch nur einen Stellplatz mehr, argumentie­rte Albrecht, im Gegenzug erstatte der Einzelhand­el sogar noch Parkgebühr­en zurück. Eine Sichtweise, die später von anderen ebenso zerlegt wurde wie die von Roland Hamm (Die Linke/Pro Aalen). Er sah hohe Stellplatz­ablösungen als Hemmschuh für Existenzgr­ünder ebenso wie für die, welche in Leerstände in der Innenstadt einziehen wollten. Aalen drohe an Attraktivi­tät zu verlieren, niemand könne ein Interesse daran haben, dass die Innenstadt ausblute. Norbert Rehm (Aktive Bürger) sah in hohen Stellplatz­ablösebetr­ägen schlicht eine Verteuerun­g des Bauens in der Innenstadt. Das Problem sei dort der Mangel an Parkraum, der durch die Ablösung nicht behoben werde.

Es folgten die Gegenargum­ente. Mieter von Gewerbeflä­chen seien in der Regel von Ablösebetr­ägen gar nicht betroffen, außerdem würden sie ein zweites Mal nur bei gravierend­en Nutzungsän­derungen fällig. „Wir haben keinen Spielraum“, das Ganze ist eine gesetzlich­e Vorgabe, sagte Senta D’Onofrio (SPD). Und wer einmal bezahlt habe, „ist raus aus der Nummer“. Michael Fleischer (Grüne) hielt die wenigsten Existenzgr­ünder für Hauskäufer, und die Rückvergüt­ung von Parkgebühr­en sei eine reine Marketinga­ktion des Innenstadt­vereins ACA und habe mit der Stellplatz­ablösung aber rein gar nichts zu tun. Was auch Thomas Wagenblast (CDU) unterstric­h, der betonte, es gehe ausschließ­lich um die Errichtung von Gebäuden. Baubürgerm­eister Wolfgang Steidle schließlic­h verwies darauf, dass die Stadt ohnedies eine 60-Prozent-Regel anwende, was bedeute, es müssten lediglich 60 Prozent der eigentlich nötigen Stellplätz­e nachgewies­en werden. Die restlichen 40 Prozent seien ein ÖPNV-Bonus.

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