Vier Mal harten Alkohol an Jugendliche verkauft
Gmünder Ordnungsamt ging mit der Polizei und vier Jugendlichen Alkohol kaufen
(an) - Rum, Wodka oder Whiskey dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht verkauft werden. Eigentlich. In vier Fällen ist es in Gmünd dennoch passiert, wie die Polizei und das Ordnungsamt bei ihren Testkäufen herausgefunden haben. Die Verkäufer erwartet nun ein Bußgeldverfahren.
Bei den 14 Testkäufen kam es in vier Fällen zu Beanstandungen, was einer Quote von knapp 30 Prozent entspricht. Unter anderem wurde das Alter der Käufer nicht geprüft, oder die Verkäufer verrechneten sich bei der Ausweiskontrolle beim Alter. Raimund Vogt vom Polizeirevier Schwäbisch Gmünd und Rabea Haug vom Ordnungsamt sind sich einig, dass jeder Branntwein-Verkauf an Minderjährige einer zu viel ist.
Das Kauf-Prozedere lief nach folgendem Muster ab: Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren versuchten, branntweinhaltige Alkoholika zu kaufen. Dabei sollte herausgefunden werden, ob die Verkäufer auf das Alter achten und sich gegebenenfalls den Personalausweis zeigen lassen. Die Polizei und das Ordnungsamt dokumentierten im Hintergrund den Vorgang. Sollte den Jugendlichen Schnaps verkauft worden sein, werden die Verkäufer zu einem Gespräch gebeten.
Wurde branntweinhaltiger Alkohol verkauft, leitet die Bußgeldstelle des Rechts- und Ordnungsamtes gegen die Verkäufer wegen eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz ein Bußgeldverfahren ein. Hierbei drohen Strafen im dreistelligen Bereich. Das Jugendschutzgesetz regelt eindeutig, dass Branntwein und branntweinhaltige Getränke an Kinder und Jugendliche generell nicht, andere alkoholische Getränke wie Bier, Wein und Sekt, an Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch der Verzehr gestattet werden darf. Erwachsene, die Branntwein an Kinder und Jugendliche verkaufen oder sonst überlassen, begehen eine Ordnungswidrigkeit nach dem Jugendschutzgesetz.
Führerschein ist in Gefahr
Minderjährige selbst können wiederum nicht nach dem Jugendschutzgesetz belangt werden. Neben der Wegnahme des Alkohols bei einer Kontrolle, kann bei entsprechendem Alkoholkonsum eine Meldung an die Führerscheinstelle erfolgen, was bei Wiederholungen zu erheblichen Problemen führen kann, wenn mit 17 oder 18 der Führerschein erworben werden will.
Die Polizei hatte nach den ersten Testkaufserien 2010 und 2011 Schulungen für Verkäufer angeboten, welche aber nicht angenommen wurden. Seit drei Jahren gehen die Jugendsachbearbeiter deshalb den Weg an die Berufsschule, um dort die angehenden Verkäufer zu schulen.