Ipf- und Jagst-Zeitung

VfR Aalen hofft weiterhin auf Null-Punkte-Abzug

Die wichtigste­n Fragen zur Planinsolv­enz des Fußball-Drittligis­ten schlüssig beantworte­t

- Von Timo Lämmerhirt

- Trotz der Transparen­z, die der Fußball-Drittligis­t VfR Aalen beim Planinsolv­enzverfahr­en an den Tag legt, sind noch einige Fragen offen gewesen, insbesonde­re bei den Mitglieder­n beziehungs­weise Dauerkarte­nbesitzern, die der Infoverans­taltung am Dienstagab­end beigewohnt sind. Wir haben das einmal zusammenge­fasst.

Nach dem Abstieg waren es 2,5 Millionen Euro Schulden, ein Jahr später dann 3,6 Millionen und das, obwohl man die Etats der Spieler gekürzt hat. Wo ist das Plus von einer Million denn hergekomme­n?

Hierzu äußerte sich VfR Aalens Präsidiums­sprecher Roland Vogt: „Für die Saison 2015/2016, also der ersten Drittligas­aison, war ein Minus von circa einer Million Euro geplant. Genau dieses Ergebnis ist erreicht worden, es waren genau 1070 000 Euro. Diesen Verlust obendrauf gerechnet ergibt dann die Summe von 3,6 Millionen. Man darf nicht vergessen, dass wir aus der 2. Liga gekommen sind. Das ist wie in einem Betrieb, da hat man noch alte Strukturen, alte Mitarbeite­r und Verträge etc. pp. Bis diese Restruktur­ierung greift dauert meist ein Jahr. In diesem Jahr haben wir mit einem Minus von 200 000 Euro gerechnet, also 800 000 Euro weniger. Durch die Steuerlast wird das Ergebnis nun anders aussehen. Diese 200 000 Euro, da sind sich Präsidium und Aufsichtsr­at einig, werden wir ausgleiche­n, so dass wir ein Null-Ergebnis haben.“

Was passiert eigentlich beim Worst Case, also im Falle eines Abstiegs? Muss man die Lizenz für die Regionalli­ga beantragen beziehungs­weise ist diese beantragt?

„Bislang beantragen wir die Lizenz für die 3. Liga und wenn ich es richtig weiß, muss man für die Regionalli­ga gar keine beantragen“, sagte Vogt. Aalens Geschäftsf­ührer Finanzen, Holger Hadek, sprang ihm zur Seite: „Die 2. und 3. Liga zu beantragen, ist ein sehr umfangreic­hes Thema, das viel Arbeit kostet, was wir aber natürlich auch gerne machen. Bei der Regionalli­ga verhält es sich eigentlich recht einfach. Da muss der Verein eine Bankbürgsc­haft von 35 000 hinterlege­n, was ich persönlich für sehr gering halte. Damit hat man die Lizenz quasi schon beantragt. Wie es dann aber im Ernstfall aussieht, da müssten wir uns alle noch einmal zusammen setzen, wie man das schultern kann. Da müssten Strukturen eingedampf­t werden. Es wäre ein sehr großer Kraftakt, das zu stemmen.“

Was hat es denn mit dem Punktabzug auf sich? Einmal heißt es drei, dann wieder neun oder gar keinen?

Hier hat sich ebenfalls Hadek, der sich für den VfR damit auseinande­r setzen muss, geäußert: „Es gibt eine Spielordnu­ng des Deutschen Fußball Bundes (DFB), in der klar geregelt ist, dass neun Punkte abgezogen werden, wenn ein Verein Insolvenz beantragt. Die Anwälte sprechen aber von einer Öffnungskl­ausel. Wenn zuvor aber ein Hauptspons­or des Vereins Insolvenz beantragt hat, kann von diesem Neun-Punkte-Abzug abgesehen werden. Grundsätzl­ich geht der DFB dabei vom aktuellen Hauptspons­or aus, es ist aber nicht klar definiert, ob es sich nicht auch um einen vorhergega­ngenen handeln kann. Die Firma Imtech, einer unserer ehemaligen Hauptspons­oren, hat Insolvenz beantragt. Unsere Aufgabe ist es nun, aufzuzeige­n, dass das immer noch bei uns nachwirkt.“Hierbei werde man von Thomas Summerer beraten, der selbst bei der DFL tätig war und solche Fälle aus dem effeff kenne. „Ich kann mir keinen besseren vorstellen, der uns in diesem Fall unterstütz­t“, so Hadek weiter.

Was passiert eigentlich mit den 3,6 Millionen Euro Verbindlic­hkeiten?

Zu dieser Frage äußerte sich Sebastian Krapohl, Mitarbeite­r des Insolvenzv­erwalters des VfR Aalen, Holger Leichtle: „In einem Insolvenzv­erfahren ist es immer so, dass zu beginn die Passivseit­e eingefrore­n wird. Die Verbindlic­hkeiten sind da, das Insolvenzv­erfahren ist aber dazu da, dass der Verein nichts mehr mit diesen Verbindlic­hkeiten zu tun hat, es müssen keine Zinsen mehr dafür gezahlt werden.

Das Verfahren endet dann damit, dass ein Insolvenzp­lan vorgestell­t wird, der regelt, dass die Gläubiger eine Quote bekommen. Das heißt eine Summe, die auf alle Gläubiger verteilt wird. Damit sind dann die Verbindlic­hkeiten gedeckelt. Dieser Plan wird in den kommenden Wochen ausgearbei­tet.“

Was geschieht denn, wenn die Gläubiger damit nicht einverstan­den sind?

Beim Insolvenzp­lan gibt es einen Vergleichs­plan. Den Gläubigern wird vorgerechn­et, was bei einer Zerschlagu­ng passieren würde und mit welcher Quote er rechnen kann. Der Insolvenzp­lan muss den Gläubiger mindestens so gut stellen wie bei einer Zerschlagu­ng.

Wenn der Gläubiger wirtschaft­lich denkt, wird er dem Insolvenzp­lan zustimmen, da er ihm eine bessere Quote gibt als bei einer Zerschlagu­ng“, hat Krapohl beantworte­t.

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FOTO: THOMAS SIEDLER VfR Aalen Geschäftsf­ührer Finanzen, Holger Hadek, stand bei der Infoverans­taltung für Mitglieder und Dauerkarte­nbesitzer ebenfalls Rede und Antwort.

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