AOK-Report: OP-Erfolg hängt von Erfahrung der Klinik ab
Die Krankenkassen fordern seit Langem eine stärkere Spezialisierung von Kliniken bei planbaren Operationen. Grund: Je häufiger ein bestimmter Eingriff in einem Krankenhaus vorgenommen wird, desto geringer die Risiken. Der AOK-Bundesverband schlägt in seinem Krankenhausreport die Ausweitung der vorgeschriebenen Mindestmengen auf weitere stationäre Leistungen vor.
Es gibt laut AOK-Report eine große Qualitätskluft zwischen Kliniken, in denen bestimmte Eingriffe häufig oder selten vorgenommen werden. Beispiel Schilddrüsenoperationen, jährlich gibt es davon zirca 75 000 in Deutschland. In Kliniken mit besonders geringen Fallzahlen gibt es für Patienten ein doppelt so hohes Risiko für eine dauerhafte Stimmbandlähmung wie in Krankenhäusern mit besonders viel Erfahrung bei Schilddrüsenoperationen. Bei Patienten, die in Kliniken mit geringen Fallzahlen an Bauchspeicheldrüse oder Speiseröhre operiert wurden, gibt es eine deutlich erhöhte Sterblichkeit.
Aktuell gibt es für sieben Operationen Vorgaben: So müssen Krankenhäuser, wenn sie Lebertransplantationen vornehmen, auf mindestens 20 Fälle im Jahr kommen. Bei Nierentransplantationen sind es 25 Fälle. Bei Eingriffen an der Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse sind es jeweils zehn Fälle. Für Stammzelltransplantationen gilt eine Mindestmenge von 25, für das Einsetzen eines künstlichen Kniegelenks von 50 Fällen. Wenn in einer Klinik Frühgeborene betreut werden, müssen es mindestens 14 Fälle im Jahr sein. Derzeit ist eine Mindestmenge für Eingriffe an Herzkranzgefäßen in Vorbereitung. Der AOK-Bundesverband fordert eine Regelung für den Ersatz von Hüftgelenken bei Arthrose.
Die Autoren des AOK-Krankenhausreports nennen weitere Faktoren für die Qualität von Operationen. Etwa das Niveau von Diagnosen, die Einhaltung von Standards für komplexe Eingriffe, die Expertise der behandelnden Ärzte, die Organisationsstruktur des Krankenhauses und eine Notfallversorgung mit einer leistungsstarken Intensivstation. Eine solche Infrastruktur könne nicht von jeder Klinik vorgehalten werden.
Bleibt die Frage, wo sich Patienten über die Erfahrungen von Krankenhäusern mit bestimmten Operationen informieren können. Hilfreich ist die Internet-Seite www.weisse-liste.de – das ist ein Angebot unter Schirmherrschaft des Patientenbeauftragten der Bundesregierung. Grundlage ist eine Datenbank mit einer Auswertung von Qualitätsberichten der rund 2000 Krankenhäuser in Deutschland. Wer darin nach einer bestimmten Operation sucht, erhält Angaben auch zu den aktuellen Fallzahlen.
Mit der letzten Krankenhausreform sind die Vorgaben für Mindestmengen klarer gefasst worden. Jede Klinik muss daher eine Prognose für das kommende Jahr abgeben, ob und warum die geforderte Mindestmenge voraussichtlich erreicht wird. Anhand dessen wird entschieden, ob die Leistung im Folgejahr erbracht werden darf. Krankenhäuser, die eine festgelegte Mindestmenge verfehlen, sollen für die Behandlung keine Vergütung erhalten. Allerdings, monieren Experten, wird diese Regelung bislang unzureichend umgesetzt.