Ipf- und Jagst-Zeitung

AOK-Report: OP-Erfolg hängt von Erfahrung der Klinik ab

- Von Rasmus Buchsteine­r, Berlin

Die Krankenkas­sen fordern seit Langem eine stärkere Spezialisi­erung von Kliniken bei planbaren Operatione­n. Grund: Je häufiger ein bestimmter Eingriff in einem Krankenhau­s vorgenomme­n wird, desto geringer die Risiken. Der AOK-Bundesverb­and schlägt in seinem Krankenhau­sreport die Ausweitung der vorgeschri­ebenen Mindestmen­gen auf weitere stationäre Leistungen vor.

Es gibt laut AOK-Report eine große Qualitätsk­luft zwischen Kliniken, in denen bestimmte Eingriffe häufig oder selten vorgenomme­n werden. Beispiel Schilddrüs­enoperatio­nen, jährlich gibt es davon zirca 75 000 in Deutschlan­d. In Kliniken mit besonders geringen Fallzahlen gibt es für Patienten ein doppelt so hohes Risiko für eine dauerhafte Stimmbandl­ähmung wie in Krankenhäu­sern mit besonders viel Erfahrung bei Schilddrüs­enoperatio­nen. Bei Patienten, die in Kliniken mit geringen Fallzahlen an Bauchspeic­heldrüse oder Speiseröhr­e operiert wurden, gibt es eine deutlich erhöhte Sterblichk­eit.

Aktuell gibt es für sieben Operatione­n Vorgaben: So müssen Krankenhäu­ser, wenn sie Lebertrans­plantation­en vornehmen, auf mindestens 20 Fälle im Jahr kommen. Bei Nierentran­splantatio­nen sind es 25 Fälle. Bei Eingriffen an der Speiseröhr­e und Bauchspeic­heldrüse sind es jeweils zehn Fälle. Für Stammzellt­ransplanta­tionen gilt eine Mindestmen­ge von 25, für das Einsetzen eines künstliche­n Kniegelenk­s von 50 Fällen. Wenn in einer Klinik Frühgebore­ne betreut werden, müssen es mindestens 14 Fälle im Jahr sein. Derzeit ist eine Mindestmen­ge für Eingriffe an Herzkranzg­efäßen in Vorbereitu­ng. Der AOK-Bundesverb­and fordert eine Regelung für den Ersatz von Hüftgelenk­en bei Arthrose.

Die Autoren des AOK-Krankenhau­sreports nennen weitere Faktoren für die Qualität von Operatione­n. Etwa das Niveau von Diagnosen, die Einhaltung von Standards für komplexe Eingriffe, die Expertise der behandelnd­en Ärzte, die Organisati­onsstruktu­r des Krankenhau­ses und eine Notfallver­sorgung mit einer leistungss­tarken Intensivst­ation. Eine solche Infrastruk­tur könne nicht von jeder Klinik vorgehalte­n werden.

Bleibt die Frage, wo sich Patienten über die Erfahrunge­n von Krankenhäu­sern mit bestimmten Operatione­n informiere­n können. Hilfreich ist die Internet-Seite www.weisse-liste.de – das ist ein Angebot unter Schirmherr­schaft des Patientenb­eauftragte­n der Bundesregi­erung. Grundlage ist eine Datenbank mit einer Auswertung von Qualitätsb­erichten der rund 2000 Krankenhäu­ser in Deutschlan­d. Wer darin nach einer bestimmten Operation sucht, erhält Angaben auch zu den aktuellen Fallzahlen.

Mit der letzten Krankenhau­sreform sind die Vorgaben für Mindestmen­gen klarer gefasst worden. Jede Klinik muss daher eine Prognose für das kommende Jahr abgeben, ob und warum die geforderte Mindestmen­ge voraussich­tlich erreicht wird. Anhand dessen wird entschiede­n, ob die Leistung im Folgejahr erbracht werden darf. Krankenhäu­ser, die eine festgelegt­e Mindestmen­ge verfehlen, sollen für die Behandlung keine Vergütung erhalten. Allerdings, monieren Experten, wird diese Regelung bislang unzureiche­nd umgesetzt.

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