Ipf- und Jagst-Zeitung

Ex-Sympathisa­nt der Reichsbürg­er verurteilt

Bewährungs­strafe für Geldfälsch­ung – Schöffenge­richt ist von seiner Schuld überzeugt – Indizien reichen aus

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(R.) - Ein 39-jähriger Mann aus dem Virngrund ist vor dem Amtsgerich­t Ellwangen wegen Geldfälsch­ung und Drogenbesi­tzes zu einer Freiheitss­trafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der arbeitslos­e Hartz-IV-Bezieher galt als Sympathisa­nt der „Reichsbürg­er“, distanzier­te sich jedoch in einem Brief an Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker von der rechtsradi­kalen Gruppierun­g.

„Ich habe das akzeptiert“, sagte Strecker in der Verhandlun­g und stellte dem Angeklagte­n eine günstige Kriminalpr­ognose aus. Deshalb konnte die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Zum ersten Verhandlun­gstag am 14. Dezember 2016 war der Beschuldig­te nicht erschienen. Strecker erließ einen Sitzungsha­ftbefehl. Daraufhin führten zwei Polizeibea­mte den 39-Jährigen am 25. Januar dem Schöffenge­richt vor (wir berichtete­n). Bei seiner polizeilic­hen Vernehmung hatte er zugegeben, im Besitz von zwei gefälschte­n 50-EuroSchein­en gewesen zu sein. Er habe sie im Darknet bestellt. Einen falschen Fünfziger löste er am 26. Juni 2016 bei McDonalds ein und wollte mit dem zweiten bei einer Aalener Tankstelle bezahlen. Das ging schief, die Kassiereri­n erkannte die Fälschung. Vor Gericht erklärte er, nicht gewusst zu haben, dass die Scheine gefälscht waren.

Bei Durchsuchu­ng seiner Wohnung im Juli 2016 fand die Polizei eine gefälschte 50-Euro-Banknote sowie drei Cannabispf­lanzen und ein Tütchen mit 5,7 Gramm Marihuana. PC und Smartphone des Verdächtig­en wurden sichergest­ellt und ausgewerte­t. Wie ein Kriminalbe­amter vor Gericht ausführte, verfügte der Computer über einen Tor-Browser, der beim Surfen im Internet Spuren verwischt. „Aber es gab keine Hinweise auf Geldbescha­ffung im Darknet“, so der Beamte.

Oberstaats­anwalt Dirk Schulte ging dennoch davon aus, dass der Angeklagte „mit hoher Wahrschein­lichkeit“Falschgeld aus dem Darknet bezogen habe. „Falschgeld­delikte sind keine Kavaliersd­elikte“, sagte er und bescheinig­te dem 39-Jährigen eine „gewisse kriminelle Energie.“Er habe nur zugegeben, was er nicht länger leugnen konnte.

Geldstrafe und gemeinnütz­ige Arbeit

Das Gericht schloss sich Schultes Beweisführ­ung an und verurteilt­e den Mann zu 18 Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 90 Tagessätze­n à 10 Euro. Außerdem muss er 120 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten. Als Indizien wertete das Gericht sein Geständnis bei der Polizei und die Tatsache, dass er nicht überrascht war, als die Fälschung in der Tankstelle aufflog. Obwohl finanziell schlecht gestellt, habe er auf das Wechselgel­d verzichtet, um schnell das Weite zu suchen. Zudem wiesen beide Banknoten die gleiche Blattund Seriennumm­er auf. Und es seien im Raum Ellwangen, Bopfingen, Unterschne­idheim seit der Wohnungsdu­rchsuchung keine „Blüten“mehr in Umlauf gebracht worden. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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