Ex-Sympathisant der Reichsbürger verurteilt
Bewährungsstrafe für Geldfälschung – Schöffengericht ist von seiner Schuld überzeugt – Indizien reichen aus
(R.) - Ein 39-jähriger Mann aus dem Virngrund ist vor dem Amtsgericht Ellwangen wegen Geldfälschung und Drogenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der arbeitslose Hartz-IV-Bezieher galt als Sympathisant der „Reichsbürger“, distanzierte sich jedoch in einem Brief an Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker von der rechtsradikalen Gruppierung.
„Ich habe das akzeptiert“, sagte Strecker in der Verhandlung und stellte dem Angeklagten eine günstige Kriminalprognose aus. Deshalb konnte die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
Zum ersten Verhandlungstag am 14. Dezember 2016 war der Beschuldigte nicht erschienen. Strecker erließ einen Sitzungshaftbefehl. Daraufhin führten zwei Polizeibeamte den 39-Jährigen am 25. Januar dem Schöffengericht vor (wir berichteten). Bei seiner polizeilichen Vernehmung hatte er zugegeben, im Besitz von zwei gefälschten 50-EuroScheinen gewesen zu sein. Er habe sie im Darknet bestellt. Einen falschen Fünfziger löste er am 26. Juni 2016 bei McDonalds ein und wollte mit dem zweiten bei einer Aalener Tankstelle bezahlen. Das ging schief, die Kassiererin erkannte die Fälschung. Vor Gericht erklärte er, nicht gewusst zu haben, dass die Scheine gefälscht waren.
Bei Durchsuchung seiner Wohnung im Juli 2016 fand die Polizei eine gefälschte 50-Euro-Banknote sowie drei Cannabispflanzen und ein Tütchen mit 5,7 Gramm Marihuana. PC und Smartphone des Verdächtigen wurden sichergestellt und ausgewertet. Wie ein Kriminalbeamter vor Gericht ausführte, verfügte der Computer über einen Tor-Browser, der beim Surfen im Internet Spuren verwischt. „Aber es gab keine Hinweise auf Geldbeschaffung im Darknet“, so der Beamte.
Oberstaatsanwalt Dirk Schulte ging dennoch davon aus, dass der Angeklagte „mit hoher Wahrscheinlichkeit“Falschgeld aus dem Darknet bezogen habe. „Falschgelddelikte sind keine Kavaliersdelikte“, sagte er und bescheinigte dem 39-Jährigen eine „gewisse kriminelle Energie.“Er habe nur zugegeben, was er nicht länger leugnen konnte.
Geldstrafe und gemeinnützige Arbeit
Das Gericht schloss sich Schultes Beweisführung an und verurteilte den Mann zu 18 Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 10 Euro. Außerdem muss er 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Als Indizien wertete das Gericht sein Geständnis bei der Polizei und die Tatsache, dass er nicht überrascht war, als die Fälschung in der Tankstelle aufflog. Obwohl finanziell schlecht gestellt, habe er auf das Wechselgeld verzichtet, um schnell das Weite zu suchen. Zudem wiesen beide Banknoten die gleiche Blattund Seriennummer auf. Und es seien im Raum Ellwangen, Bopfingen, Unterschneidheim seit der Wohnungsdurchsuchung keine „Blüten“mehr in Umlauf gebracht worden. Das Urteil ist rechtskräftig.