Eissplitter um die Windräder in Leinenfirst entdeckt
Eiswurf und Eisfall sind zwei Paar Schuhe – Schild warnt vor fliegenden Eisbrocken
- Von den Windkraftanlagen in Leinenfirst sollen vor einigen Tagen Eisbrocken gefallen sein. Darauf wurde unser Leser Franz Ziegler aufmerksam. Die Eisstücke sollen neben der Kreisstraße 3234 am Wanderparkplatz in der Nähe der beiden Leinenfirster Windräder gelegen haben.
„Aus meiner Sicht sind die Eissplitter auf das Windrad zurückzuführen,“so Ziegler. Die Felder neben der Kreisstraße nahe des Wanderparkplatzes seien übersät gewesen von Eissplittern. Hermann Sorg vom Aktionskreis Windpark Rosenberg Süd glaubt, dass man es hier mit Eiswurf zu tun hat. Ein Schild, das dort am Wanderparkplatz steht, warnt vor den fliegenden Eisbrocken.
Stefan Binder von der Umwelt und Gewerbeaufsicht des Landratsamts Ostalbkreis sagt, man unterscheide grundsätzlich zwischen Eisfall und Eiswurf. „Bei Eisfall steht die Anlage still und das angetaute Eis fällt herunter. Eiswurf würde bedeuten, dass sich die Anlage noch dreht“, so Binder. Im Windenergieerlass sei geregelt, dass mittels Warnschildern auf die Gefahr fallenden Schnees oder Eises hinzuweisen ist. Natürlich solle man sich im Winter auch nicht im unmittelbaren Bereich der Windräder aufhalten, rät Binder.
Ein Fön heizt die Rotorblätter
Alexander Wiethüchter, Geschäftsführer der Wind Energien GmbH und Betreiber der beiden Windkraftanlagen bei Leinenfirst, erklärt die gesichteten Eissplitter um seine Anlagen wie folgt: „Beide Anlagen haben eine sogenannte Rotorblattheizung. Außerdem gibt es Temperaturfühler und Unwuchtsfühler, die sofort detektieren, sobald Eisansatz vorhanden ist.“Eis- oder Schneeablagerungen könnten bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt und zusätzlich feuchter Witterung vorkommen, das bestreitet Wiethüchter nicht. Die Anlagen stünden dann aber still. Damit das Eis abrutschen könne, heize ein Fön die Rotorblätter an. Je nach Heizleistung dauere es rund drei Stunden, bis die Anlage eisfrei und wieder startbar sei. Mit Eis an den Flügeln drehe sich aber nie eine Anlage, sagt Wiethüchter.
„Die Firma muss Sorge tragen, dass nichts passiert“, sagt Binder. Für die beiden Anlagen bei Leinenfirst gebe es ein Gutachten, das die Wind Energien GmbH dazu verpflichtet, ein Eiswarnschild aufzustellen. Das steht am Wanderparkplatz. Die Firma sei also ihrer Pflicht nachgekommen, so Binder.
Sollte es in Zukunft trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu gefährlichen Situationen kommen, müsse das Landratsamt auf die Betreiberfirma zugehen und diese bitten, die Anlagen zu überprüfen.