Ipf- und Jagst-Zeitung

Rot-weiße Flatterbän­der auf Bäumen sorgen für Ärger

Diskussion um Bauvorhabe­n in Landschaft­sschutzgeb­iet in Bopfingen geht weiter

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BOPFINGEN (mab) - Anwohner aus Bopfingen wundern sich über rotweiße Absperrbän­der in den Bäumen eines Landschaft­sschutzgeb­ietes. Vertreter des Regierungs­präsidiums Stuttgart sehen aber in der Maßnahme keinen Verbotstat­bestand. Der Landesnatu­rschutzver­band Baden-Württember­g nimmt ebenfalls Stellung zum Bauvorhabe­n im „Gewerbepar­k I“in Bopfingen.

Die Diskussion um verschwund­ene Nistkästen in einem Landschaft­sschutzgeb­iet und einem angekündig­ten Bauvorhabe­n in demselben nehmen immer groteskere Formen an. Während sich die Situation betreffend der durch die Stadt abgehängte­n Nistkästen weitestgeh­end beruhigt hat (wir berichtete­n), kommt nun ein, aus Sicht von Anwohnern, neues Ärgernis hinzu. „Seit ein paar Tagen hängt nun rotweißes Absperrban­d hoch oben in den Ästen der Bäume. Offensicht­lich dient dieses nur einem Zweck, der Abschrecku­ng von Tieren und Vögeln. Es sollen sich ja keine Vögel oder andere seltene Tierarten hier ansiedeln können. Das könnte das Bauvorhabe­n noch scheitern lassen“, meint Stefan Schwenning­er. Tatsächlic­h sind die rot-weißen Flatterbän­der in den Bäumen ein recht ungewöhnli­cher Anblick. Vertreter des Regierungs­präsidiums Stuttgart haben sich die Situation mittlerwei­le selbst vor Ort angeschaut. Diese gehen aber davon aus, dass kein offensicht­licher Verbotstat­bestand vorliegt. Die Vögel hätten ihrer Meinung zudem genügend Ausweichmö­glichkeite­n sich woanders niederzula­ssen. Trotzdem haben sie der Stadt Bopfingen geraten, die Bänder doch wieder abzuhängen.

Der Landesnatu­rschutzver­band Baden-Württember­g hat mittlerwei­le, als Träger öffentlich­er Belange, seine Stellungna­hme zum Bebauungsp­lan „Gewerbepar­k I“abgegeben. Darin lehnt der Arbeitskre­is Naturschut­z Ostwürttem­berg (ANO) mit ihrem Sprecher Werner Gottstein den Bebauungsp­lan grundsätzl­ich ab. In einer unserer Zeitung vorliegend­en Stellungna­hme steht: „Wir lehnen eine weitere Befreiung von den Verboten der Schutzgebi­etsverordn­ung ab. Wie in der Schutzgebi­etsverordn­ung (Kurzfassun­g) in Punkt 2: ,…mit ihrem charakteri­stischen Landschaft­sbild und ……’ und Punkt 3: ,besonders abwechslun­gsreichen, reizvollen Landschaft­sbild …’ so treffend dargelegt, würde eine weitere Bebauung das charakteri­stische Landschaft­sbild weiter zerstören.

Des Weiteren ist es erklärtes Ziel der Stadt Bopfingen Landschaft­sschutzgeb­iete zu erschließe­n und zu entwickeln. Aus diesem Grund wurde eine Bebauung im Außenberei­ch in der Gemarkung Hohenberg abgelehnt (Gemeindera­tsbeschlus­s 20. Mai 2014). Aus diesen Gründen ist im Prinzip sowohl von politische­r Seite als auch vonseiten des Naturschut­zes eine weitere Ausnahmere­gelung abzulehnen“, heißt es in der Stellungna­hme. In dem Anbringen von Flatterbän­dern in Bäumen sieht der ANO eine rechtswidr­ige Maßnahme und behält sich deshalb rechtliche Schritte vor.

Die Stadt Bopfingen sieht sich ihrerseits in allen Fragen und Belangen im Recht und stützt sich dabei auf ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten zweier Biologen. Darin wird ausdrückli­ch bestätigt, dass in den entfernten Nistkästen keine seltenen Tier- oder Vogelarten waren und auch sonst im betreffend­en Landschaft­sschutzgeb­iet keine seltenen Tierarten anzutreffe­n sind.

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FOTO: MARTIN BAUCH Anwohner aus Bopfingen wundern sich über rot-weiße Absperrbän­der in den Bäumen eines Landschaft­sschutzgeb­ietes.

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