Ipf- und Jagst-Zeitung

Metzgerei neunmal bestohlen

Gericht verurteilt 29-jährigen Ex-Mitarbeite­r zu 15-monatiger Bewährungs­strafe

- Von Josef Schneider

Gleich neunmal hat ein gekündigte­r Fleischer seinen früheren Arbeitgebe­r, eine Metzgerei im östlichen Altkreis Aalen, als Dieb heimgesuch­t und so insgesamt rund 1100 Euro Bargeld sowie Fleisch- und Wurstwaren erbeutet. Der 29-Jährige musste sich deshalb am Donnerstag vor dem Amtsgerich­t in Ellwangen verantwort­en und erhielt eine Bewährungs­strafe von einem Jahr und drei Monaten.

Der wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung vorbestraf­te Täter war in vollem Umfang geständig, hat sich in der Hauptverha­ndlung bei der Frau seines früheren Arbeitgebe­rs entschuldi­gt und möchte den Schaden in Ratenzahlu­ngen wieder gutmachen. Dem gelernten Fleischer war nach zweijährig­em Arbeitsver­hältnis zum 30. April 2016 gekündigt worden, nachdem er zuletzt „komplett unzuverläs­sig“und „sein Verhalten gegenüber dem Chef nicht mehr tragbar“war. Doch anstatt sich arbeitslos zu melden, brach der 29Jährige neunmal, jeweils in der Nacht, in die Geschäftsr­äume der Metzgerei ein. „Weil ich Geld gebraucht habe“, sagte der Angeklagte, der 22 000 Euro Schulden hat, vor Gericht. Zu den Einbrüchen fuhr er von seinem rund 15 Kilometer entfernten Wohnort mit seinem Fahrrad.

Vermummt eingedrung­en

Siebenmal gelangte er vermummt in die Räumlichke­iten der Metzgerei mit dem ihm bekannten Zugangscod­e. Nachdem der Türzugangs­code schließlic­h geändert worden war, kletterte der Angeklagte zweimal durch einen Abfallscha­cht in die Metzgerei. „Weil ich dort geschafft habe, habe ich gewusst, wo die Kasse ist“, so der Täter. Die Taten passierten in der Zeit vom 21. Juli bis zum 5. November 2016. Dann wurde er auf frischer Tat erwischt. Inzwischen war eine Videoanlag­e installier­t worden. „Man zweifelt immer zuerst an sich selber“, sagte die Ehefrau des Opfers als Zeugin, warum sie nicht früher reagiert habe. Das müsse jemand von uns sein, hatte sie später gedacht.

Die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft, Veronika Atzinger, forderte in ihrem Plädoyer für den Angeklagte­n eine Bewährungs­strafe von einem Jahr und drei Monaten. Der Verteidige­r, Rechtsanwa­lt Paul Feil aus Ellwangen, hielt eine solche von einem Jahr für ausreichen­d und schuldange­messen. Sein Mandant habe seit Ende Januar wieder eine Arbeit, sagte er.

Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker (als Einzelrich­ter) verurteilt­e den Angeklagte­n wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall in insgesamt neun Fällen zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Als Bewährungs­auflage muss der Metzger 120 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten.

„Das ist nicht nur ein Vertrauens­bruch, das ist ein starkes Stück“, sagte Norbert Strecker in der Urteilsbeg­ründung hinsichtli­ch der Taten und hielt dem Angeklagte­n seine große kriminelle Energie vor. Denn es stehe im Raum, dass der Täter noch öfter in der Metzgerei war, um zu stehlen.

„Eigentlich haben Sie keine Bewährung verdient“, sagte der Richter und hegte Zweifel, ob der Angeklagte die Bewährungs­zeit von drei Jahren ohne Straftaten übersteht. Doch es sei das erste Mal, dass der Angeklagte zu einer Freiheitss­trafe verurteilt worden sei. Deshalb habe er, so Strecker, sämtliche Augen zugedrückt und Bewährung gegeben.

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