Wohnen neben einer Firma: Regeln sollen’s regeln
Baugebiet Hofäcker II ist in der Nähe eines holzverarbeitenden Betriebs – Lärmgutachten im Ortschaftsrat
(sj) - Der Bebauungsplan Hofäcker II in Eigenzell ist im Mittelpunkt der Sitzung des Ortschaftsrates Rindelbach im Rathaus auf dem Schönenberg gestanden. Vor allem das Thema Lärmschutz spielte eine große Rolle. Denn das Baugebiet grenzt im Osten an einen holzverarbeitenden Betrieb an.
Das künftige Baugebiet wurde durch den Verkauf einer ehemaligen Gärtnerei an die Stadt möglich. Damit wird diese Fläche im Innenbereich wieder nutzbar gemacht. Michael Bader und Klaus Ehrmann vom Stadtplanungsamt stellten den Bebauungsplan vor und gingen auf die Stellungnahmen ein. Das 1,2 Hektar große Gebiet, das ein allgemeines Wohngebiet wird, befindet sich im Südosten von Eigenzell an der Ellenberger Straße. Westlich grenzt es an die Hornbergstraße. Vorgesehen sind 16 Grundstücke für ein- bis zweigeschossige Einzel-, Reihenund Doppelhäuser. Die Grundstücksgrößen bewegen sich zwischen 870 und 550 Quadratmeter. Aktuell gibt es eine Liste mit 56 am Ort ansässigen Bauinteressenten.
Gefahr von Konflikten wegen Lärmbelästigung
Das Problem ist, dass das Baugebiet im Osten an das Betriebsgelände der Firma Forst- und Holztechnik Reuter angrenzt und die Gefahr besteht, dass es zu Konflikten zwischen Anwohnern und der Firma kommt. Das Unternehmen wurde als Sägewerk gegründet und stellt auch Holzverpackungen her. Die Firma hat zwölf bis 15 Mitarbeiter. Künftig wird dort angesichts steigender Nachfrage auch im Zwei-Schicht-Betrieb gearbeitet. Um herauszufinden, ob es Probleme geben könnte, wurde ein Schallgutachten in Auftrag gegeben. Darin wird angenommen, dass die Tore der Werkhallen (Bestand und Neubau) und der Sägerei während der Arbeitszeit von 6 bis 22 Uhr stets geöffnet sind und in allen Hallen lärmintensiv gearbeitet wird.
Deshalb gibt es für Käufer der betroffenen Grundstücke Vorschriften zum Schallschutz und sie werden speziell auf den möglichen Lärm hingewiesen. In die Grundbücher wird eine Duldungspflicht zulässiger Schallimmissionen eingetragen. Darauf müsse der Notar den Käufer hinweisen, so Ehrmann: „Wenn er das kauft und sich an diesem zulässigen Lärm stößt, hat er eine falsche Entscheidung getroffen.“
Der holzverarbeitende Betrieb könne im vorgesehenen Umfang weiterhin betrieben werden, sagte Michael Bader vom Stadtplanungsamt: „Wir gehen auf Nummer sicher.“Ein Drei-Schicht-Betrieb der Firma gehe aber nicht, man sei nicht in einem Industriegebiet. Hubert Uhl (CDU) forderte ein sicheres Fundament für dieses Baugebiet, um auch in der Zukunft ein friedliches Miteinander zu ermöglichen.
Johanna Fuchs (CDU) beklagte die Einschränkungen der Bauwilligen und fragte, ob dies Einfluss auf den Bauplatzpreis habe. Den Preis sprach auch Elisabeth Schmid (Freie Bürger) an. „Das machen wir im Gremium. So weit sind wir noch nicht“, antwortete Ortsvorsteher Arnolf Hauber. Birgit Wolf (CDU) wollte wissen, was passiert, wenn sich die Produktion ändert oder die Firma verkauft werde. Dann müsste unter Umständen vor dem Kauf eine Bauvoranfrage gestellt werden, so Ehrmann. Nutzungsänderungen müssten baurechtlich genehmigt werden, ergänzte Hauber. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Satzungsentwurf über örtliche Bauvorschriften wurden als Grundlage für das weitere Verfahren einstimmig beschlossen.