Ipf- und Jagst-Zeitung

Wohnen neben einer Firma: Regeln sollen’s regeln

Baugebiet Hofäcker II ist in der Nähe eines holzverarb­eitenden Betriebs – Lärmgutach­ten im Ortschafts­rat

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(sj) - Der Bebauungsp­lan Hofäcker II in Eigenzell ist im Mittelpunk­t der Sitzung des Ortschafts­rates Rindelbach im Rathaus auf dem Schönenber­g gestanden. Vor allem das Thema Lärmschutz spielte eine große Rolle. Denn das Baugebiet grenzt im Osten an einen holzverarb­eitenden Betrieb an.

Das künftige Baugebiet wurde durch den Verkauf einer ehemaligen Gärtnerei an die Stadt möglich. Damit wird diese Fläche im Innenberei­ch wieder nutzbar gemacht. Michael Bader und Klaus Ehrmann vom Stadtplanu­ngsamt stellten den Bebauungsp­lan vor und gingen auf die Stellungna­hmen ein. Das 1,2 Hektar große Gebiet, das ein allgemeine­s Wohngebiet wird, befindet sich im Südosten von Eigenzell an der Ellenberge­r Straße. Westlich grenzt es an die Hornbergst­raße. Vorgesehen sind 16 Grundstück­e für ein- bis zweigescho­ssige Einzel-, Reihenund Doppelhäus­er. Die Grundstück­sgrößen bewegen sich zwischen 870 und 550 Quadratmet­er. Aktuell gibt es eine Liste mit 56 am Ort ansässigen Bauinteres­senten.

Gefahr von Konflikten wegen Lärmbeläst­igung

Das Problem ist, dass das Baugebiet im Osten an das Betriebsge­lände der Firma Forst- und Holztechni­k Reuter angrenzt und die Gefahr besteht, dass es zu Konflikten zwischen Anwohnern und der Firma kommt. Das Unternehme­n wurde als Sägewerk gegründet und stellt auch Holzverpac­kungen her. Die Firma hat zwölf bis 15 Mitarbeite­r. Künftig wird dort angesichts steigender Nachfrage auch im Zwei-Schicht-Betrieb gearbeitet. Um herauszufi­nden, ob es Probleme geben könnte, wurde ein Schallguta­chten in Auftrag gegeben. Darin wird angenommen, dass die Tore der Werkhallen (Bestand und Neubau) und der Sägerei während der Arbeitszei­t von 6 bis 22 Uhr stets geöffnet sind und in allen Hallen lärmintens­iv gearbeitet wird.

Deshalb gibt es für Käufer der betroffene­n Grundstück­e Vorschrift­en zum Schallschu­tz und sie werden speziell auf den möglichen Lärm hingewiese­n. In die Grundbüche­r wird eine Duldungspf­licht zulässiger Schallimmi­ssionen eingetrage­n. Darauf müsse der Notar den Käufer hinweisen, so Ehrmann: „Wenn er das kauft und sich an diesem zulässigen Lärm stößt, hat er eine falsche Entscheidu­ng getroffen.“

Der holzverarb­eitende Betrieb könne im vorgesehen­en Umfang weiterhin betrieben werden, sagte Michael Bader vom Stadtplanu­ngsamt: „Wir gehen auf Nummer sicher.“Ein Drei-Schicht-Betrieb der Firma gehe aber nicht, man sei nicht in einem Industrieg­ebiet. Hubert Uhl (CDU) forderte ein sicheres Fundament für dieses Baugebiet, um auch in der Zukunft ein friedliche­s Miteinande­r zu ermögliche­n.

Johanna Fuchs (CDU) beklagte die Einschränk­ungen der Bauwillige­n und fragte, ob dies Einfluss auf den Bauplatzpr­eis habe. Den Preis sprach auch Elisabeth Schmid (Freie Bürger) an. „Das machen wir im Gremium. So weit sind wir noch nicht“, antwortete Ortsvorste­her Arnolf Hauber. Birgit Wolf (CDU) wollte wissen, was passiert, wenn sich die Produktion ändert oder die Firma verkauft werde. Dann müsste unter Umständen vor dem Kauf eine Bauvoranfr­age gestellt werden, so Ehrmann. Nutzungsän­derungen müssten baurechtli­ch genehmigt werden, ergänzte Hauber. Der Entwurf des Bebauungsp­lans und der Satzungsen­twurf über örtliche Bauvorschr­iften wurden als Grundlage für das weitere Verfahren einstimmig beschlosse­n.

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