Ipf- und Jagst-Zeitung

„Wieso zerstört man etwas, das funktionie­rt hat?“

Landrat Klaus Pavel kritisiert die Gerichtsen­tscheidung gegen das Einheitsfo­rstamt

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- Mit seiner Entscheidu­ng am Mittwoch hat das Düsseldorf­er Oberlandes­gericht dem Bundeskart­ellamt Recht gegeben und dem baden-württember­gischen Einheitsfo­rstamt, das sich um Holzvermar­ktung und weitere Dienstleis­tungen auch für private und kommunale Waldbesitz­er kümmert, eine Absage erteilt. Das Land hat bereits den Gang zum Bundesgeri­chtshof angekündig­t. Unser Redakteur Bernhard Hampp hat mit Landrat Klaus Pavel als Leiter der Unteren Forstbehör­de gesprochen. Wie sehen Sie die aktuelle Entscheidu­ng des Gerichts? Leider ist es so eingetroff­en wie befürchtet. Es muss nun in die nächste Instanz gegangen werden. Was spricht aus Ihrer Sicht für das Einheitsfo­rstamt, wie es bisher praktizier­t worden ist? Die Förster, die bisher für die Aufgabe zuständig sind, sind doch diejenigen, die sich in den Wäldern auskennen. Sie haben ihre Reviere im Griff. Sie kennen die Kleinwaldb­esitzer. Davon haben wir ja alleine im Ostalbkrei­s rund 12 000, die zwischen 0,5 und 2 Hektar Wald besitzen. Mit 60 000 Hektar Wald ist der Ostalbkrei­s der dritt-waldreichs­te Landkreis Baden-Württember­gs. Da ist ein Vertrauens­verhältnis entstanden. Warum zerstört man etwas, was immer funktionie­rt hat? Wir sollten uns darauf besinnen, dass auch die Altvordere­n gute Ideen hatten, zum Beispiel das Einheitsfo­rstamt. Was ändert sich nun konkret für die Holzvermar­ktung? Was den Holzverkau­f angeht, überhaupt nichts. Dieser ist bei uns schon seit 2016 in der Hand der Forstwirts­chaftliche­n Vereinigun­g Schwäbisch­er Limes, eines Zusammensc­hlusses von Forstbetri­ebsgemeins­chaften, der als Verein schon vor zehn Jahren gegründet wurde. Wir sind darin kein Mitglied. Kartellamt und Gericht untersaist gen aber nicht nur den Holzverkau­f, sondern auch vorgelager­te Arbeiten wie das Markieren von Bäumen und die Beratung. Auch hier werde der Wettbewerb verzerrt. Wir sind der Meinung, dass dies über das neue Bundeswald­gesetz abgedeckt ist, aber das ist in der Tat der Konflikt, der vor Gericht ausgetrage­n wird. Wir sagen, diese Arbeiten sind Teil der öffentlich­en Aufgabe im Wald und keine ökonomisch­e Aufgabe. Die Betreuung des Waldes öffentlich­e Daseinsvor­sorge. Wird die Aufgabe des Einheitsfo­rstamtes auch Konsequenz­en für die Menschen haben, die im Wald arbeiten? In der Summe wird die Zahl der Menschen, die sich um den Wald kümmern, gleich bleiben. Allerdings ist die Frage, unter welcher Regie sie künftig arbeiten. Die Zerschlagu­ng des Einheitsfo­rstamts würde bedeuten, dass es künftig parallele Strukturen gäbe. Forst BW würde sich dann nur noch um den Staatswald kümmern. Wir selbst als Landkreis sind zwar auch ein großer Waldbesitz­er, aber nicht in einer Größenordn­ung, die nach hoher Effizienz schreit. Alle Waldarbeit­er sind zum 1. Januar 2005 vom Land zum Kreis gewechselt, nicht nur mit Freude, weil sie beim Land gut aufgehoben waren. Nun arbeiten sie aber mit großer Freude bei uns und sollen schon wieder wechseln. Beamte können nicht entlassen werden, aber sie könnten in andere Orte versetzt werden.

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ARCHIV-FOTO: THOMAS SIEDLER Landrat Klaus Pavel.

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