„Wieso zerstört man etwas, das funktioniert hat?“
Landrat Klaus Pavel kritisiert die Gerichtsentscheidung gegen das Einheitsforstamt
- Mit seiner Entscheidung am Mittwoch hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht dem Bundeskartellamt Recht gegeben und dem baden-württembergischen Einheitsforstamt, das sich um Holzvermarktung und weitere Dienstleistungen auch für private und kommunale Waldbesitzer kümmert, eine Absage erteilt. Das Land hat bereits den Gang zum Bundesgerichtshof angekündigt. Unser Redakteur Bernhard Hampp hat mit Landrat Klaus Pavel als Leiter der Unteren Forstbehörde gesprochen. Wie sehen Sie die aktuelle Entscheidung des Gerichts? Leider ist es so eingetroffen wie befürchtet. Es muss nun in die nächste Instanz gegangen werden. Was spricht aus Ihrer Sicht für das Einheitsforstamt, wie es bisher praktiziert worden ist? Die Förster, die bisher für die Aufgabe zuständig sind, sind doch diejenigen, die sich in den Wäldern auskennen. Sie haben ihre Reviere im Griff. Sie kennen die Kleinwaldbesitzer. Davon haben wir ja alleine im Ostalbkreis rund 12 000, die zwischen 0,5 und 2 Hektar Wald besitzen. Mit 60 000 Hektar Wald ist der Ostalbkreis der dritt-waldreichste Landkreis Baden-Württembergs. Da ist ein Vertrauensverhältnis entstanden. Warum zerstört man etwas, was immer funktioniert hat? Wir sollten uns darauf besinnen, dass auch die Altvorderen gute Ideen hatten, zum Beispiel das Einheitsforstamt. Was ändert sich nun konkret für die Holzvermarktung? Was den Holzverkauf angeht, überhaupt nichts. Dieser ist bei uns schon seit 2016 in der Hand der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Schwäbischer Limes, eines Zusammenschlusses von Forstbetriebsgemeinschaften, der als Verein schon vor zehn Jahren gegründet wurde. Wir sind darin kein Mitglied. Kartellamt und Gericht untersaist gen aber nicht nur den Holzverkauf, sondern auch vorgelagerte Arbeiten wie das Markieren von Bäumen und die Beratung. Auch hier werde der Wettbewerb verzerrt. Wir sind der Meinung, dass dies über das neue Bundeswaldgesetz abgedeckt ist, aber das ist in der Tat der Konflikt, der vor Gericht ausgetragen wird. Wir sagen, diese Arbeiten sind Teil der öffentlichen Aufgabe im Wald und keine ökonomische Aufgabe. Die Betreuung des Waldes öffentliche Daseinsvorsorge. Wird die Aufgabe des Einheitsforstamtes auch Konsequenzen für die Menschen haben, die im Wald arbeiten? In der Summe wird die Zahl der Menschen, die sich um den Wald kümmern, gleich bleiben. Allerdings ist die Frage, unter welcher Regie sie künftig arbeiten. Die Zerschlagung des Einheitsforstamts würde bedeuten, dass es künftig parallele Strukturen gäbe. Forst BW würde sich dann nur noch um den Staatswald kümmern. Wir selbst als Landkreis sind zwar auch ein großer Waldbesitzer, aber nicht in einer Größenordnung, die nach hoher Effizienz schreit. Alle Waldarbeiter sind zum 1. Januar 2005 vom Land zum Kreis gewechselt, nicht nur mit Freude, weil sie beim Land gut aufgehoben waren. Nun arbeiten sie aber mit großer Freude bei uns und sollen schon wieder wechseln. Beamte können nicht entlassen werden, aber sie könnten in andere Orte versetzt werden.