Verwaltungsgericht weist Klage zurück
Stadtrat Nobert Rehm muss zwei Niederlagen gegen die Stadt Aalen einstecken
(an) - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage von Stadtrat Nobert Rehm (Aktive Bürger) zurückgewiesen. Das geht aus einer Mitteilung der Stadt hervor. Rehm war wegen der Beschlüsse der Gemeinderatssitzungen vom 18. Juli und 19. September 2013 vor Gericht gezogen, die er als unwirksam ansieht (wir berichteten).
Er hatte in seiner Klage zunächst die Beschlüsse der Sitzungen als rechtswidrig angefochten, da die Einladung zur Sitzung nicht ordnungsgemäß erfolgt sei. „Diese Klage wies das Gericht als unbegründet zurück, da für die Rechtsunwirksamkeit keinerlei Gründe vorlägen“, so die Mitteilung weiter. Die Einladungen seien ordnungsund fristgemäß abgelaufen.
Neben dem Beschluss über die Neubesetzung des Gutachterausschusses hatte der Stadtrat die geänderte Reihenfolge in der Tagesordnung im Juli 2013 angefochten sowie die nichtöffentliche Beratung einzelner Punkte. Das Gericht wies diese Vorwürfe zurück. „Es konnte in keinem Fall eine Rechtsverletzung oder ein Verstoß gegen Vorschriften der Gemeindeordnung hinsichtlich Befangenheit, Informationspflicht der Bürgerschaft und des Gemeinderats festgestellt werden“, teilte die Stadt nach der Entscheidung des Gerichts schriftlich mit.
Niederlage beim RP Stuttgart
Auch beim Regierungspräsidium Stuttgart musste der Stadtrat jetzt eine Niederlage einstecken. Die Rechtsaufsichtsbehörde wies seine Beschwerden wegen der neuen Sitzordnung im Technischen Ausschuss des Gemeinderats zurück. „Er hat den für ihn vorgesehenen Platz einzunehmen, da die neue Sitzordnung am 15. Februar 2017 im Rahmen der Sitzung des Technischen Ausschusses bekannt gegeben wurde und auch er somit ausreichend informiert worden sei“, teilte das Regierungspräsidium in einer Stellungnahme an Rehm mit.
Laut Stadt habe man sich im Ältestenrat am 30. Januar 2017 auf die neue Sitzordnung geeinigt, anschließend sei diese vor der Sitzung des Technischen Ausschusses mündlich bekanntgegeben worden.