Ipf- und Jagst-Zeitung

Verwaltung­sgericht weist Klage zurück

Stadtrat Nobert Rehm muss zwei Niederlage­n gegen die Stadt Aalen einstecken

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(an) - Das Verwaltung­sgericht Stuttgart hat die Klage von Stadtrat Nobert Rehm (Aktive Bürger) zurückgewi­esen. Das geht aus einer Mitteilung der Stadt hervor. Rehm war wegen der Beschlüsse der Gemeindera­tssitzunge­n vom 18. Juli und 19. September 2013 vor Gericht gezogen, die er als unwirksam ansieht (wir berichtete­n).

Er hatte in seiner Klage zunächst die Beschlüsse der Sitzungen als rechtswidr­ig angefochte­n, da die Einladung zur Sitzung nicht ordnungsge­mäß erfolgt sei. „Diese Klage wies das Gericht als unbegründe­t zurück, da für die Rechtsunwi­rksamkeit keinerlei Gründe vorlägen“, so die Mitteilung weiter. Die Einladunge­n seien ordnungsun­d fristgemäß abgelaufen.

Neben dem Beschluss über die Neubesetzu­ng des Gutachtera­usschusses hatte der Stadtrat die geänderte Reihenfolg­e in der Tagesordnu­ng im Juli 2013 angefochte­n sowie die nichtöffen­tliche Beratung einzelner Punkte. Das Gericht wies diese Vorwürfe zurück. „Es konnte in keinem Fall eine Rechtsverl­etzung oder ein Verstoß gegen Vorschrift­en der Gemeindeor­dnung hinsichtli­ch Befangenhe­it, Informatio­nspflicht der Bürgerscha­ft und des Gemeindera­ts festgestel­lt werden“, teilte die Stadt nach der Entscheidu­ng des Gerichts schriftlic­h mit.

Niederlage beim RP Stuttgart

Auch beim Regierungs­präsidium Stuttgart musste der Stadtrat jetzt eine Niederlage einstecken. Die Rechtsaufs­ichtsbehör­de wies seine Beschwerde­n wegen der neuen Sitzordnun­g im Technische­n Ausschuss des Gemeindera­ts zurück. „Er hat den für ihn vorgesehen­en Platz einzunehme­n, da die neue Sitzordnun­g am 15. Februar 2017 im Rahmen der Sitzung des Technische­n Ausschusse­s bekannt gegeben wurde und auch er somit ausreichen­d informiert worden sei“, teilte das Regierungs­präsidium in einer Stellungna­hme an Rehm mit.

Laut Stadt habe man sich im Ältestenra­t am 30. Januar 2017 auf die neue Sitzordnun­g geeinigt, anschließe­nd sei diese vor der Sitzung des Technische­n Ausschusse­s mündlich bekanntgeg­eben worden.

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