Gesetzlicher Mindestlohn nur selten unterschritten
(epd) - Die Zahl der Arbeitnehmer, die weniger verdienen als den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro, wird kleiner. Das geht aus einer am Montag in Düsseldorf veröffentlichten Analyse der gewerkschaftsnahen HansBöckler-Stiftung hervor. Laut Gesetz dürfen Betriebe bis zum Jahresende den gesetzlichen Mindestlohn unterschreiten, wenn in ihrer Branche ein entsprechender allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gilt. Allerdings gilt auch hier eine Lohnuntergrenze: Sie beträgt 8,50 Euro pro Stunde. Von der Ausnahmeregelung machen laut Studie die Land- und Forstwirtschaft und der Gartenbau (jeweils 8,60 Euro) sowie die Fleischindustrie und Wäschereidienstleistungen (jeweils 8,75 Euro) Gebrauch. Für Zeitungszusteller schreibt das Gesetz für 2017 einen Mindestlohn von 8,50 Euro vor.