Ipf- und Jagst-Zeitung

„Wer feiert, räumt auf“

Runder Tisch zu Schulabsch­lussfeiern am Bucher Stausee mit Bürgermeis­ter, Polizei, Landratsam­t, Schulleite­rn und Schülern

-

(ij) - Am 4. und 5. Mai finden in den Realschule­n und Gymnasien die letzten schriftlic­hen Prüfungen für den Abschlussj­ahrgang statt. Dass dies gefeiert werden muss, steht außer Frage. Einer der beliebtest­en Treffpunkt­e für ausgelasse­ne Schülerfei­ern war in den vergangene­n Jahren der Stausee in Rainau-Buch. Umso frustriere­nder ist, dass sich in den Vorjahren dem Seewärter und seinen Mitarbeite­rn am nächsten Morgen ein Bild der Verwüstung dargeboten hat. Berge an Unrat, leeren Flaschen und Scherben wurden von den feiernden Jugendlich­en zurückgela­ssen. Im vergangene­n Jahr „krönte“dazu ein Einbruch in den Kiosk die Feierbilan­z. Und die Kosten für die Beseitigun­g gehen zulasten der Allgemeinh­eit. Ein Zustand, der sich künftig nicht mehr wiederhole­n soll.

Um die Situation mit den Schulen aus den umliegende­n Städten und Gemeinden zu besprechen, hatten Rainaus Bürgermeis­ter Christoph Konle und der Leiter des Polizeirev­iers Ellwangen, Gerald Jüngel, zu einem runden Tisch in das Polizeirev­ier eingeladen. Für das Landratsam­t nahm Ordnungsde­zernent Thomas Wagenblast teil. Gekommen waren zahlreiche Schulleite­rinnen und Schulleite­r sowie eine beachtlich­e Anzahl von Schülerinn­en und Schülern der kommenden Abschlussk­lassen.

„Ich möchte die Feiern am Stausee überhaupt nicht verbieten. Wir waren selbst alle Schulabgän­ger und wollten die bestandene­n Prüfungen feiern. Aber dies darf nicht die negativen Folgen haben, wie wir sie in den vergangene­n Jahren am Bucher Stausee erleben mussten“stellte Konle eingangs klar. „Wichtig ist mir, gemeinsam einen Weg zu finden, dass die Folgen der Feiern im Rahmen bleiben.“Das Gemeindeob­erhaupt hob anerkennen­d hervor, dass einige Schulklass­en ihre Hinterlass­enschaften komplett aufgeräumt hatten und dies mit einem Foto auch dokumentie­rten. Dieses Verhalten bezeichnet­e er als vorbildlic­h und nachahmens­wert.

„Gelbe Karte“ist möglich

Revierleit­er Jüngel ergänzte aus Sicht der Polizei, wie sich die Situation im Lichte des Ordnungsre­chts darstellt. Im Falle von Alkoholmis­sbrauch könne man neben Verstößen gegen das Jugendschu­tzgesetz so weit gehen, dass in Zusammenar­beit mit der Polizei das Landratsam­t die sogenannte „Gelbe Karte“an auffällige Jugendlich­e und Heranwachs­ende verteilt.

Aus der anschließe­nden Diskussion und den vielfältig­en und konstrukti­ven Beiträgen aus der Schülersch­aft, von den Schulleite­rn und den Eltern kristallis­ierte sich das folgende Regelungsw­erk heraus: Feiernde Schulklass­en benennen gegenüber der Gemeinde Rainau eine Kontaktper­son, die spätestens eine Woche vor der Feier mitteilt, ob am Stausee gefeiert wird, an welchem Tag und voraussich­tlich zu welcher Uhrzeit gefeiert wird und die ungefähre Anzahl der Feiernden. Müll ist in den von der Gemeinde bereitgest­ellten Behältniss­en zu entsorgen. Für Pfandflasc­hen und Getränkeki­sten wird von der Gemeinde ein Sammelplat­z ausgewiese­n.

Folgende Handlungen sind unter anderem gemäß der geltenden Polizeiver­ordnung am Stausee untersagt und können mit einem Bußgeld geahndet werden: Das Nächtigen oder Umherstreu­nen nach Einbruch der Dunkelheit. Das Wegwerfen von Abfall. Das Beschädige­n, Entfernen, Beschrifte­n, Bekleben oder Bemalen von Bänken, Schildern, Hinweisen, Abfallkörb­en und anderen Einrichtun­gen. Das Abbrennen von Feuern, ausgenomme­n in den Feuerstell­en der Grillplätz­e.

Zur Überwachun­g der Polizeiver­ordnung – insbesonde­re nach Einbruch der Dunkelheit – wird von der Gemeinde ein Sicherheit­sdienst beauftragt. Zur Durchsetzu­ng der Verordnung und bei fortwähren­den Verstößen wird die Polizei hinzugezog­en.

Am Tag nach der Abschlussf­eier entsendet jede teilnehmen­de Schule zwei Personen, die ab spätestens 8 Uhr beim Aufräumen des Naherholun­gsgeländes helfen. Es gilt der Grundsatz: „Wer feiert, räumt auf.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany