„Wer feiert, räumt auf“
Runder Tisch zu Schulabschlussfeiern am Bucher Stausee mit Bürgermeister, Polizei, Landratsamt, Schulleitern und Schülern
(ij) - Am 4. und 5. Mai finden in den Realschulen und Gymnasien die letzten schriftlichen Prüfungen für den Abschlussjahrgang statt. Dass dies gefeiert werden muss, steht außer Frage. Einer der beliebtesten Treffpunkte für ausgelassene Schülerfeiern war in den vergangenen Jahren der Stausee in Rainau-Buch. Umso frustrierender ist, dass sich in den Vorjahren dem Seewärter und seinen Mitarbeitern am nächsten Morgen ein Bild der Verwüstung dargeboten hat. Berge an Unrat, leeren Flaschen und Scherben wurden von den feiernden Jugendlichen zurückgelassen. Im vergangenen Jahr „krönte“dazu ein Einbruch in den Kiosk die Feierbilanz. Und die Kosten für die Beseitigung gehen zulasten der Allgemeinheit. Ein Zustand, der sich künftig nicht mehr wiederholen soll.
Um die Situation mit den Schulen aus den umliegenden Städten und Gemeinden zu besprechen, hatten Rainaus Bürgermeister Christoph Konle und der Leiter des Polizeireviers Ellwangen, Gerald Jüngel, zu einem runden Tisch in das Polizeirevier eingeladen. Für das Landratsamt nahm Ordnungsdezernent Thomas Wagenblast teil. Gekommen waren zahlreiche Schulleiterinnen und Schulleiter sowie eine beachtliche Anzahl von Schülerinnen und Schülern der kommenden Abschlussklassen.
„Ich möchte die Feiern am Stausee überhaupt nicht verbieten. Wir waren selbst alle Schulabgänger und wollten die bestandenen Prüfungen feiern. Aber dies darf nicht die negativen Folgen haben, wie wir sie in den vergangenen Jahren am Bucher Stausee erleben mussten“stellte Konle eingangs klar. „Wichtig ist mir, gemeinsam einen Weg zu finden, dass die Folgen der Feiern im Rahmen bleiben.“Das Gemeindeoberhaupt hob anerkennend hervor, dass einige Schulklassen ihre Hinterlassenschaften komplett aufgeräumt hatten und dies mit einem Foto auch dokumentierten. Dieses Verhalten bezeichnete er als vorbildlich und nachahmenswert.
„Gelbe Karte“ist möglich
Revierleiter Jüngel ergänzte aus Sicht der Polizei, wie sich die Situation im Lichte des Ordnungsrechts darstellt. Im Falle von Alkoholmissbrauch könne man neben Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz so weit gehen, dass in Zusammenarbeit mit der Polizei das Landratsamt die sogenannte „Gelbe Karte“an auffällige Jugendliche und Heranwachsende verteilt.
Aus der anschließenden Diskussion und den vielfältigen und konstruktiven Beiträgen aus der Schülerschaft, von den Schulleitern und den Eltern kristallisierte sich das folgende Regelungswerk heraus: Feiernde Schulklassen benennen gegenüber der Gemeinde Rainau eine Kontaktperson, die spätestens eine Woche vor der Feier mitteilt, ob am Stausee gefeiert wird, an welchem Tag und voraussichtlich zu welcher Uhrzeit gefeiert wird und die ungefähre Anzahl der Feiernden. Müll ist in den von der Gemeinde bereitgestellten Behältnissen zu entsorgen. Für Pfandflaschen und Getränkekisten wird von der Gemeinde ein Sammelplatz ausgewiesen.
Folgende Handlungen sind unter anderem gemäß der geltenden Polizeiverordnung am Stausee untersagt und können mit einem Bußgeld geahndet werden: Das Nächtigen oder Umherstreunen nach Einbruch der Dunkelheit. Das Wegwerfen von Abfall. Das Beschädigen, Entfernen, Beschriften, Bekleben oder Bemalen von Bänken, Schildern, Hinweisen, Abfallkörben und anderen Einrichtungen. Das Abbrennen von Feuern, ausgenommen in den Feuerstellen der Grillplätze.
Zur Überwachung der Polizeiverordnung – insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit – wird von der Gemeinde ein Sicherheitsdienst beauftragt. Zur Durchsetzung der Verordnung und bei fortwährenden Verstößen wird die Polizei hinzugezogen.
Am Tag nach der Abschlussfeier entsendet jede teilnehmende Schule zwei Personen, die ab spätestens 8 Uhr beim Aufräumen des Naherholungsgeländes helfen. Es gilt der Grundsatz: „Wer feiert, räumt auf.“