Ipf- und Jagst-Zeitung

Haben Vermieter zu wenig Rechte? – Das sagt der Experte

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Ortwin Mäurer ist Vorsitzend­er des Eigentümer­verbands Haus und Grund in Aalen. In seinem Anwaltsbür­o Mäurer und Partner hat er regelmäßig mit Mietstreit­igkeiten zu tun. Der Vermieter, so Mäurer, sei dabei oft im Nachteil. Sobald ein Mieter im zweiten Monat in Folge die Miete nicht bezahlt hat, kann ihm der Vermieter fristlos kündigen. Danach ist Geduld gefragt. „Es kann dann bis zu fünf Monaten dauern, bis der Vermieter seinen Räumungsan­spruch durchsetze­n kann“, so Mäurer. Denn es sind mehrere Fristen einzuhalte­n. Alleine der Einsatz eines Gerichtsvo­llziehers kann – inklusive den Kosten für einen Anwalt oder einen Schlüsseld­ienst – mehrere Tausend Euro kosten. Besonders teuer wird es, wenn eine Spedition die Wohmen, nung räumt. „Das kostet pro Zimmer zwischen 1000 und 1500 Euro.“Alternativ kann der Gerichtsvo­llzieher auch nur den Schlüssel einziehen und den Mieter vor die Tür setzen. „Sie haben dann aber die Sache an der Backe.“Deshalb klagen Vermieter laut Mäurer immer wieder, zu wenig Rechte zu haben. Der Anwalt kann das nachvollzi­ehen: „Der Vermieter hat einen strukturel­len Nachteil, denn er muss für alles in Vorleistun­g gehen. Und wenn er sein Recht ausüben möchte, muss er selbst tätig werden, also erst klagen und dann räumen lassen.“Einige Wohnungsbe­sitzer scheuten sich deshalb vor einer Vermietung. „Viele sagen: ,Dann lasse ich die Wohnung lieber leer stehen.’“Damit sie mehr Sicherheit bekom- rät Mäurer Vermietern, „beim Abschluss des Mietvertra­gs eine gewisse Härte an den Tag zu legen“. Ein Beispiel: Den Schlüssel gibt es erst, wenn Kaution oder erste Miete bezahlt sind. Ein weiterer Tipp: „Man muss sich die Leute gut anschauen, auch Mieterausk­unft und Arbeitsver­trag fordern.“Trotzdem bleibt immer ein Restrisiko, „vor allem im unteren Preissegme­nt“. Wenn die Wohnung vollkommen vermüllt, verdreckt und kaputt hinterlass­en wird, sei unter Umständen sogar eine Schadenser­satzklage aussichtsl­os, so der Anwalt – vor allem in Fällen wie dem von Jutta S.: „Wenn einer schon die Miete vom Jobceter kriegt, gibt es wahrschein­lich nicht mehr viel, das man vollstreck­en kann.“(JAM)

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