Ipf- und Jagst-Zeitung

Flüchtling verletzt LEA-Mitarbeite­r

Der 26-Jährige muss eine Geldstrafe von 300 Euro zahlen

- Von Josef Schneider

- Weil er in der Küche der Landes-Erstaufnah­mestelle für Flüchtling­e (LEA) einen Mitarbeite­r von European Home Care mit einem Kopfstoß im Gesicht verletzt hat, muss ein Flüchtling eine Geldstrafe von 300 Euro bezahlen. Der 26-jährige Angeklagte hatte gegen einen Strafbefeh­l Einspruch eingelegt, sodass die vorsätzlic­he Körperverl­etzung vor dem Ellwanger Amtsgerich­t verhandelt wurde.

Über eine Dolmetsche­rin für die französisc­he Sprache erklärte der ohne Verteidige­r erschienen­e Mann, er habe dem 31 Jahre alten Opfer weder einen Faustschla­g noch einen Kopfstoß gegeben: „Was man mir vorwirft, ist nicht wahr. Ich habe ihn nicht verletzt.“Der Angeklagte, dessen Asylverfah­ren noch läuft, war mit seiner Verlobten und seiner fünf Monate alten Tochter zur Gerichtsve­rhandlung gekommen.

Zur Tatzeit am 15. Oktober vergangene­n Jahres lebte er mit seiner Verlobten in der LEA. Er habe den LEAMitarbe­iter zur Rede gestellt, weil der einfach in sein Zimmer gekommen sei und die Matratze mitgenomme­n habe. Die Sachen, die darauf lagen, habe er dabei auf den Boden geworfen. „Ich lebe mit einer Frau zusammen“, kritisiert­e der Angeklagte dieses Verhalten und die angerichte­te Unordnung vor Gericht: „Das geht nicht!“

Einspruch zurückgezo­gen

Danach habe er den 31-Jährigen in der Küche fragen wollen, was er in seinem Zimmer gemacht habe: „Er hat gesagt, er mache seine Arbeit.“Daraufhin sei es zu einem Handgemeng­e gekommen: „Dann ist die Security gekommen und hat uns getrennt.“ Der 31-jährige Geschädigt­e, der als Beruf Sozialbetr­euer angab, berichtete von dem Kopfstoß des Angeklagte­n. Er habe bis jetzt noch Schmerzen, sagte er in gebrochene­m Deutsch. Ein weiterer Sozialbetr­euer bestätigte den Vorgang. Auch ein Polizeibea­mter sagte aus.

Nach der Beweisaufn­ahme und der Vernehmung der drei Zeugen riet Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker dem Angeklagte­n, seinen Einspruch gegen den Strafbefeh­l zurückzune­hmen. „Ansonsten läuft er Gefahr, eine höhere Bestrafung zu erhalten“, wandte sich Strecker an die Dolmetsche­rin. Diesen Rat befolgte der Angeklagte dann auch. Durch den Strafbefeh­l war er zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätze­n zu je zehn Euro (= 300 Euro) verurteilt worden.

Der Angeklagte lebt seit Juni 2016 in Deutschlan­d, wo die Familie auch bleiben möchte.

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